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Beitrittserklärung des ArbeitnehmerHilfe e.V.

Hier finden Sie die Beitrittserklärung zum ArbeitnehmerHilfe e.V. für alle Standorte (München, Berlin, Stuttgart, Leipzig), die Ihnen eine kostenlose Beratung im Arbeitsrecht zu allen Ihren arbeitsrechtlichen Fragen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ermöglicht.

Beitrags- und Gebührenordnung

beschlossen in der Vorstandssitzung vom 28.12.2008 in München, gültig ab 01.01.2009:

1. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 € pro Kalenderjahr für jedes ordentliche Mitglied.

2. Beitragspflicht, Fälligkeit

Bei Bestehen der Mitgliedschaft sind die Jahresbeiträge im Voraus für das laufende Kalenderjahr bis jeweils zum 28.02. eines Jahres zu entrichten. Bei Neueintritt während eines Kalenderjahres werden die vollen Jahresbeiträge sofort fällig.

3. Aufnahmegebühr

Eine Aufnahmegebühr fällt nicht an. Beim Eintritt soll das Mitglied einen Abbuchungsauftrag erteilen.

4. Rücklastgebühr

Kommt es durch Verursachung des Mitgliedes zu einem Rückläufer im Lastschrifteinzugsverfahren, werden die dem Verein hierdurch entstehenden Kosten, mindestens jedoch 5 € dem Mitglied geschuldet und in Rechnung gestellt.

5. Mahngebühr

Ausstehende Beiträge können angemahnt werden. Für eine Mahnung wird eine Gebühr von 5 € erhoben. Bei Restforderungen aus einem Beitragsjahr unter 10 € verzichtet der Verein auf eine Zahlungserinnerung. Offene Beiträge werden der nächsten Jahresrechnung zugeschlagen.

6. Sondermaßnahmen

Sondermaßnahmen des Vereins für ein Mitglied, über beratende Tätigkeit hinaus, sollen grundsätzlich nicht ausgeführt werden. Soweit dies dennoch zur Wahrnehmung dringlicher Interessen des Mitglieds erfolgt, sind diese Tätigkeiten kostenlos.



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0800-7236910

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Ismaninger Str. 92
81675 München

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