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Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz

Das Wort „Mobbing“ kommt aus dem englischsprachigen Raum und bedeutet so viel wie schikanieren.

Mobbing ist also das systematische Anfeinden, Beleidigen oder Diskriminieren durch Vorgesetzte oder bei Arbeitnehmern untereinander. Es kann von einzelnen Kollegen ausgehen oder ganzen Gruppen, außerdem kann sich dies sowohl am Arbeitsplatz als auch im sozialen Leben abspielen.

Wer am Arbeitsplatz gemobbt wird, bekommt meist unsachliche oder kränkende Kritik zu hören oder manipuliert von Anderen. Normale Konflikte, die im täglichen Arbeitsleben vorkommen können, nicht sollten, wie beispielsweise das etwas lauter werden oder Tür knallen, sollten nicht direkt als Mobbing aufgefasst werden.

Wenn Sie sich unsicher sind, in welcher Lage Sie sich befinden oder der Meinung sind, Sie werden am Arbeitsplatz gemobbt, dann vereinbaren Sie einen Termin mit dem ArbeitnehmerHilfe e.V., und wir werden Ihnen kompetent helfen.

Was sind Grundlagen des Mobbings und wohin kann es führen?

Das Mobbing fängt meist mit Kleinigkeiten an, wie Schuldzuweisungen. Diese demotivieren den Arbeitnehmer enorm. Die betroffene Person wird immer mehr ausgegrenzt und schikaniert, das kann zu hohen Arbeitsfehlzeiten führen, da man als gemobbte Person nicht mehr gerne in die Arbeit gehen kann und oft erkrankt. Zudem kommt es zu Konzentrationsschwierigkeiten und Fehlern bei der Arbeit des Betroffenen durch Verunsicherung und meist sogar Verängstigung.

Falls der Arbeitnehmer durch den hohen Leidensdruck kündigt, wurde oft das Ziel der Mobber erreicht. Mobbing kann bei den Betroffenen schwere psychische und physische Folgen haben bis hin zur Arbeitsunfähigkeit. Wenn Sie nicht wollen, dass es bei Ihnen soweit kommt, dann holen Sie sich Rat im ArbeitnehmerHilfe Verein.

Wie kann ich gegen Mobbing vorgehen?

Suchen Sie die Schuld nicht bei sich selbst und warten Sie nicht ab, sich dagegen zu wehren. Teilen Sie die Situation Ihrem Arbeitgeber mit und vertrauen Sie sich einer Kontaktperson an oder dem Betriebsrat oder holen Sie sich Unterstützung vom ArbeitnehmerHilfe e.V. unsere Fachanwälte beraten Sie gerne zum Thema Mobbing.

Außerdem ist es sehr wichtig ein „Mobbingtagebuch“ zu führen, in dem Sie detaillierte Abläufe der Mobbinghandlungen schildern und am besten mit Tag und Uhrzeit notieren. Krankhafte Reaktionen und das Arbeitsumfeld sollten dem Arzt mitgeteilt werden und ärztlich dokumentiert werden.

Was tun, wenn das Mobbing vom Chef ausgeht?

Normalerweise sind Sie dazu verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber mitzuteilen, wenn Sie von Kollegen gemobbt werden, doch leider passiert es immer häufiger, dass das Mobbing vom Vorgesetzen oder Chef selbst ausgeht. Gerade bei diesem Mobbing hat man das Gefühl von Hilfslosigkeit und Existenzängsten, doch genau jetzt nicht aufgeben!

Ein etwa vorhandener Betriebsrat hilft gerne und kann sogar eine Versetzung oder Entlassung des/der Störer veranlassen, zudem sollten Sie sich Rechtsberatung einholen.



Wie ist meine rechtliche Situation?

In Deutschland gibt es leider kein Gesetz gegen Mobbing, jedoch verletzt Mobbing eventuell das Grundgesetz, das Betriebsverfassungsgesetz und das allgemeine Gleichstellungsgesetz.

Laut Grundgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Betriebs- und/oder Arbeitsstrukturen so zu organisieren, dass seine Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht gemobbt werden und er ist dazu verpflichtet, das Mobben unter Kollegen zu unterbinden, im Rahmen seiner Fürsorgepflicht.

Das Betriebsverfassungsgesetz besagt, dass sich die gemobbte Person jederzeit an den Betriebsrat wenden kann und dieser kann z.B. die Versetzung oder Entlassung verlangen, wenn der Betriebsfrieden gestört wird.

Zu guter Letzt gibt es das allgemeine Gleichstellungsgesetz, bei diesem Gesetz kann sich ein Arbeitnehmer nur darauf berufen, wenn es sich um Diskriminierung handelt, also die Person wird wegen ihrer Religion, Herkunft, Geschlecht, sexuellen Identität etc. gemobbt. Auch wenn es kein direktes Anti-Mobbing-Gesetz gibt, existieren es weitere Gesetze, die einem helfen können und der ArbeitnehmerHilfe e.V. bietet seinen Mitgliedern gerne eine ausführliche Beratung zum Thema Mobbing und etwaige Maßnahmen dagegen an.

Beratung beim ArbeitnehmerHilfe e.V. – Wir helfen Arbeitnehmern bei der Durchsetzung Ihrer Rechte

Bei uns in der Beratung werden Sie von kompetenten Fachanwälten/Rechtsanwälten für Arbeitsrecht zum Thema Mobbing informiert und können so herausfinden, ob die Maßnahmen gegen Ihre Person gegen das Gesetz verstoßen und inwieweit Sie ein Unterlassen oder Schadenersatzzahlungen wirksam gegen Ihren Arbeitgeber durchsetzen können. 



Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

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Termin Arbeitsrechtsberatung:
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Montag - Freitag
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