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Homeoffice im Arbeitsrecht

Homeoffice und Arbeitsrecht: Was Arbeitnehmer wissen müssen

Wenn wir versuchen, einen Überblick über die Rechte und Pflichten im Homeoffice zu gewinnen, sind viele Punkte zu beachten.  Um das Home Office rechtssicher zu gestalten, sind zahlreiche Gesetze wie Arbeitszeit, Datenschutz und andere einzuhalten. Es muss geklärt werden, wer die Kosten für die Ausstattung, die Versicherung und Betriebskosten übernimmt sowie wer für was die Verantwortung trägt? Die Regelungen fürs Homeoffice gehören unbedingt in den Arbeitsvertrag. Und beim Thema Unfallversicherung im Homeoffice gehen wir der Frage nach, wann der Versicherungsschutz eigentlich gilt.

Arbeitsvertragliche Regelung

Alle Vereinbarungen für das Home Office müssen schriftlich geregelt sein. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Das Rückkehrrecht: Gibt es die Möglichkeit, wieder ins Büro zurückzukehren?
  • Die Pflichten: Welche betrieblichen Vorgaben müssen vom Arbeitnehmer eingehalten werden?
  • Die Kündigung: Kann das Home Office vom Arbeitnehmer widerrufen werden?
  • Der Betriebsrat: Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei Home Office-Regelungen?

Arbeitszeit und Erreichbarkeit

Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind Vorgaben zur Höchstarbeitszeit und Pausen festgelegt, die auch im Home Office eingehalten werden müssen. Für deren Nachvollziehbarkeit ist eine Dokumentation der Arbeitszeiten notwendig. Die Erreichbarkeit des Arbeitnehmers ist wichtig, darum muss es klare Regelungen zu Ansprechzeiten geben. Der Arbeitgeber muss die Einhaltung der Pausen sicherstellen. Überstunden sind im Home Office nur mit vorheriger Genehmigung erlaubt.

Datenschutz und IT-Sicherheit

Eine effektive Verschlüsselung dient dem Schutz sensibler Daten. Vieles hängt von einem guten Passwortschutz ab, darum sind starke Passwörter ein Muss für Unternehmenssoftware. Die VPN-Nutzung ermöglicht den sicheren Zugriff auf die Firmenserver. Die Arbeitsplätze müssen so angelegt sein, dass es sichere Räume für den Datenschutz gibt. Zu den selbstverständlichen Verhaltensregeln gehört es, dass keine Weitergabe von Firmendaten an Dritte erfolgen darf.

Arbeitsmittel und Kostenübernahme

Eine Bereitstellung von Laptop und Diensthandy durch den Arbeitgeber ist möglich. Es bedarf einer Klärung, ob und inwieweit der Arbeitgeber die Kosten für das Internet übernimmt. Die ergonomische Ausstattung des Arbeitsplatzes muss geregelt sein. Betriebskosten wie Strom und Heizung liegen meist in der Verantwortung des Arbeitnehmers, manchmal beteiligen sich die Arbeitgeber jedoch an ihnen. Die steuerliche Absetzbarkeit, die sogenannte Home Office-Pauschale, ist eine Steuererleichterung für Arbeitnehmer.

Unfallversicherungsschutz

Ein Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle gilt nur für die berufliche Tätigkeit. Ein häufiger Knackpunkt sind die Wegeunfälle im Home Office, da nicht alle Wege innerhalb des Hauses tatsächlich versichert sind. Im Zweifel liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer. Er muss nachweisen, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt hat. Zuständig für Arbeitsunfälle im Homeoffice ist die jeweilige Berufsgenossenschaft. Es gilt eine strenge Abgrenzung von Privat- und Arbeitszeit. Es besteht kein Schutz bei privaten Tätigkeiten.



Kurze Frage - Schnelle Antwort

Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice? - Nein. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Regelung, aus der sich ein Anspruch auf Home Office ableiten lässt.

Kann mir der Arbeitgeber Homeoffice verweigern? - Ja, wenn es im Unternehmen keine Vereinbarung über Home Office gibt, kann es der Arbeitgeber verweigern.

Ist Homeoffice schon ein Gewohnheitsrecht? - Von einem Gewohnheitsrecht geht die Rechtsprechung erst dann aus, wenn eine Leistung oder Vereinbarung seit mehr als drei Jahren erbracht oder angewendet wird.

Kann mich der Arbeitgeber zum Homeoffice zwingen? Kann man Homeoffice erzwingen? - Nein, das geht nicht. Home Office ist nur möglich, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer darauf einigen.

Welche Kosten muss der Arbeitgeber beim Homeoffice übernehmen? - Der Arbeitgeber ist bei Home Office für die Ausstattung der Betriebsstätte zuständig und muss einen Zuschuss zahlen, wenn der Arbeitnehmer nicht ins Büro zurückkehren kann.

Ist Homeoffice ein Kündigungsgrund? - Ja. Denn wer ohne Erlaubnis im Home Office arbeitet, kann vom Arbeitgeber abgemahnt oder fristlos gekündigt werden.

Soll Homeoffice im Arbeitsvertrag stehen? - Unbedingt. Denn im Arbeitsvertrag wird festgelegt, wieviel Home Office erlaubt ist und welche Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden.

Kann der Arbeitgeber mich aus dem Homeoffice holen? Ja, das kann er jederzeit tun, denn er hat ein Weisungsrecht. Wenn er angeordnet hat, dass im Betrieb zu arbeiten ist, müssen Arbeitnehmer dem Folge leisten.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber bei Homeoffice? - Neben der immer geltenden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für seine Arbeitnehmer ist er auch verpflichtet, den Arbeitsschutz und die Regeln zur Arbeitszeit sowie zum Datenschutz einzuhalten.

Sollten Sie Fragen zum Homeoffice oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.

ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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