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Abfindung im Arbeitsrecht
Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitnehmer deutschlandweit
Die häufigsten Fragen zur Abfindung
Die Fachanwälte der ArbeitnehmerHilfe e.V. werden häufig zum Thema Abfindung befragt. Das sind die häufigsten Fragen: Bei welcher Kündigung gibt es Abfindung? Wie hoch ist die gesetzliche Abfindung? Wie lange muss man arbeiten, um eine Abfindung zu bekommen? Hat man immer Anspruch auf Abfindung? Kann der Arbeitgeber eine Abfindung verweigern? Wann kriegt man keine Abfindung? Wie hoch ist die Abfindung nach 20 Jahren? Wann muss man eine Abfindung auszahlen lassen?
Abfindung im Arbeitsrecht
Eine Abfindung ist per Definition eine auf Freiwilligkeit beruhende Einmalzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist eine freiwillige Zahlung, das heißt, in der Regel gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Eine gesetzliche Pflicht zur Zahlung einer Abfindung entsteht, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anbietet, eine Abfindung zu zahlen, wenn dieser nach einer betriebsbedingten Kündigung auf eine Kündigungsschutzklage innerhalb der Dreiwochenfrist verzichtet.
Die gesetzlich festgelegte Höhe der Abfindung
Nimmt der Arbeitnehmer nach einer betriebsbedingten Kündigung das Angebot des Arbeitgebers an, indem er auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet, hat er einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Deren Höhe wird mit der folgenden Faustformel berechnet: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Da die Faktoren per Gesetz festgelegt werden, gibt es keine Verhandlungen über die Höhe der Abfindung.
Gründe für eine Abfindungszahlung
Doch warum zahlen Arbeitgeber eine Abfindung, obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind? Eine Abfindung kommt immer dann in Frage, wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden möchte, der Arbeitnehmer aber nicht. Neben der oben erwähnten betriebsbedingten Kündigung spielt die Abfindung in Zusammenhang mit Aufhebungsverträgen eine Hauptrolle. Dann muss der Arbeitgeber die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses schmackhaft machen. Das gelingt zumeist mit einer Abfindung.
Verhandlung der Abfindungshöhe
Die Höhe der Abfindung ist häufig eine Verhandlungssache zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Leider finden solche Verhandlungen in der Regel nicht auf Augenhöhe statt, vielmehr sind die Arbeitgeber in derartigen Gesprächen klar im Vorteil, verfügen sie doch meist über sehr viel Verhandlungserfahrungen und -strategien. Aus diesem Grund ist es ratsam, einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Durch dessen Auftreten ist es möglich, eine angemessene oder überdurchschnittliche Abfindungszahlung zu erwirken.
Sozialabgaben und Besteuerung der Abfindung
Eine Abfindung ist als Einkommen lohnsteuerpflichtig. Sie muss seit dem Jahr 2006 komplett versteuert werden. Um den tatsächlich zu entrichtenden Steuersatz so gering wie möglich zu halten, können Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Fünftelregelung nutzen. Dabei wird die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, wodurch sich die Steuerlast wegen des Progressionsvorbehalts verringert. Dabei gilt, je geringer das Einkommen ist, desto höher fällt die Steuerreduzierung ins Gewicht.
Abfindung bei Kündigungsschutzklage
Oftmals ist eine Kündigungsschutzklage der einzige Weg, eine Abfindung zu erzielen. Bei dieser kommt es zunächst darauf an, sie rechtzeitig in die Wege zu leiten, sprich, die Dreiwochenfrist einzuhalten. Abfindungen werden oft im Vergleichsweg im Rahmen einer Kündigungsschutzklage vereinbart. Ein Vergleich mit dem Arbeitgeber kommt immer dann zustande, wenn er das Prozessrisiko scheut und eine Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters unbedingt vermeiden will. Beim Arbeitsgericht erfolgt die Einigung über eine Abfindung in Zusammenhang mit der Güteverhandlung.
Sozialplanabfindung
Eine weitere Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten, ergibt sich aus Regelungen bei Betriebsänderungen im Unternehmen. Dann kommt eine sogenannte Sozialplanabfindung in Frage. Für eine Betriebsänderung verständigt sich der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat auf einen Sozialplan, der den Arbeitsplatzverlust der Arbeitnehmer abmildern soll. Dieser Sozialplan kann unterschiedliche Maßnahmen umfassen. Eine davon ist die Zahlung einer Abfindung.
Sollten Sie Fragen zur Abfindung oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.
ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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