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Abfindung und Arbeitslosengeld
Wann eine Sperrzeit droht
Das größte Risiko für Arbeitnehmer nach einem Aufhebungsvertrag ist eine durch die Agentur für Arbeit verhängte Sperrzeit des Arbeitslosengelds, die bis zu zwölf Wochen andauern kann. Doch wann verhängt das Jobcenter Sanktionen? Vor allem bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ohne wichtigen Grund. Somit lässt sich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden, indem man Meldepflichten und Fristen kennt sowie entsprechend handelt. Einen Aufhebungsvertrag sollten Sie also genau prüfen, bevor Sie ihn unterschreiben. Mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. in Ihrer Nähe sind Sie daher gut beraten. Er sorgt für einen arbeitsrechtlich klugen Umgang mit Ihrer Abfindung.
Die größten Fehler bei der Abfindung
Immer wieder verhängt die Agentur für Arbeit nach einem Aufhebungsvertrag oder Kündigung mit einer Abfindungsvereinbarung Sperrzeiten gegen Arbeitnehmer. Die lassen sich jedoch vermeiden, wenn Sie die folgenden Punkte konsequent beachten:
- Veranlassen Sie die Kündigung nicht selbst!
- Verzichten Sie nicht auf eine Kündigungsschutzklage!
- Beachten Sie die Höhe der Abfindung!
- Vereinbaren Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund!
- Halten Sie die Meldepflicht und alle Fristen ein!
Eigenveranlassung der Kündigung
Wenn ein Arbeitnehmer selbst kündigt, ohne einen neuen Job zu haben oder ohne, dass ein wichtiger Grund vorliegt, muss er mit Sanktionen der Agentur für Arbeit rechnen. In der Regel ist das eine Sperrzeit von zwölf Wochen Sperre beim Arbeitslosengeld. Ein freiwilliger Jobverlust wird sanktioniert, weil es gegen die Vorschriften der Arbeitslosenversicherung verstößt, einen Versicherungsfall mit Absicht herbeizuführen. Sie dürfen ein bestehendes Arbeitsverhältnis nur dann freiwillig beenden, weil Sie einen neuen Job haben oder weil ein wichtiger Grund, wie eine schwere Krankheit, andauerndes Mobbing oder ein erheblicher Ausfall des Arbeitsentgelts vorliegt. Der Arbeitnehmer ist dann in der Beweispflicht, das heißt, er muss den Grund nachweisen.
Verzicht auf Kündigungsschutzklage
Die Abfindungsangebote des Arbeitgebers werden zum Teil nur gegen Klageverzicht angeboten. Es ist eine beliebte Taktik der Arbeitgeber, eine Kündigung unangefochten zu lassen. Daraus ergeben sich jedoch unter Umständen schwerwiegende rechtliche Nachteile für die Arbeitnehmer. Eine Sperre beim Arbeitslosengeld wird möglich, wenn die Arbeitsagentur zu dem Schluss kommt, dass der Arbeitnehmer bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat. Die Bundesagentur für Arbeit prüft bei Verdacht Ihre Mitwirkung am Jobverlust. Auch ein Versäumnis der Dreiwochenfrist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage kann als Zustimmung und somit Mitwirkung am Verlust das Arbeitsplatzes gelten.
Höhe der Abfindung
Der Regelsatz für Abfindungen beträgt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr und gilt jedoch nur bei einem entsprechenden Angebot des Arbeitgebers im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung. In der arbeitsrechtlichen Praxis werden oft weitaus höhere Abfindungen vereinbart und es hält sich das Gerücht, dass eine zu hohe Abfindung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslöst. Das ist jedoch Unsinn, denn die Höhe der Abfindung hat nicht den geringsten Einfluss auf die Möglichkeit einer Sperrfrist. Allein die Regelungen des Sozialversicherungsrechts haben Einfluss auf den Beginn der Arbeitslosengeldzahlung.
Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis nicht einseitig wie bei einer Kündigung, sondern stattdessen wird eine gemeinsame und einvernehmliche Lösung gesucht. Was sich in der Theorie gut anhört, kann in der Praxis jedoch zu erheblichen Problemen führen. Die Arbeitsagentur wertet Aufhebungsverträge oft kritisch und reagiert mit Sanktionen für den Arbeitnehmer, sofern er keinen wichtigen Grund angibt. Ein Grund wäre zum Beispiel eine ohnehin drohende Kündigung, aber diese Begründung muss glaubhaft und darum wohlüberlegt sein. Zwar gibt es keine Beratungspflicht vor der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag, aber es ist fahrlässig, diese ohne eine arbeitsrechtliche Beratung zu leisten.
Meldepflicht und Fristen
Auch die Nichteinhaltung von Meldepflichten und Fristen führt regelmäßig zu behördlichen Sanktionen. Deshalb ist es wichtig, sich bei drohender Arbeitslosigkeit frühzeitig, spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Bei einer kurzfristigen Kündigung ist eine unverzügliche Sofortmeldung erforderlich, denn eine Verspätung kann Rechtsfolge haben und zum Beispiel eine Sperrzeit auslösen. Ein Arbeitnehmer muss die von der Arbeitsagentur geforderten Termine einhalten, gegebenenfalls persönlich bei der Agentur vorsprechen und seinen Nachweispflichten vollumfänglich nachkommen.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Wie lange ist eine Arbeitslosengeldsperre bei Aufhebungsvertrag mit Abfindung möglich? - Es ist eine Sperre von bis zu einem Jahr möglich, da diese mit dem Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist korreliert.
Wird man gesperrt, wenn man eine Abfindung bekommt? - Eine Abfindung kann eine Sperrzeit auslösen, wenn der Aufhebungsvertrag nicht richtig konzipiert wurde.
Hat das Arbeitsamt Zugriff auf Abfindungen? - Ja, denn die Höhe der Abfindung muss der Arbeitsagentur bei der Arbeitslosmeldung mitgeteilt werden.
Kann ich trotz Abfindung Arbeitslosengeld beziehen? - Ja, auch ohne Abzüge, wenn die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Wann Sperre bei Abfindung? - Wenn der Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund geschlossen wurde, kann das eine Sperre des Arbeitslosengeldes von zwölf Wochen nach sich ziehen.
Wie kann man eine Sperrzeit bei einer Abfindung vermeiden? - Man vermeidet eine Sperrzeit, indem man sich kündigen lässt und per Kündigungsschutzklage in einem gerichtlichen Vergleich eine Abfindungsvereinbarung erzielt.
Wie wirkt sich eine Abfindung auf mein Arbeitslosengeld aus? - Richtig gestaltet, wirkt sich die Abfindung gar nicht auf das Arbeitslosengeld aus.
Wie kann ich kündigen, ohne eine Sperre beim Arbeitsamt zu bekommen? - Wenn die Kündigung aus einem wichtigen Grund, wie zum Beispiel dem Gesundheitszustand, erfolgt, verzichtet die Agentur für Arbeit auf eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.
Habe ich nach einer Abfindung Anspruch auf Arbeitslosengeld? - Ja, die Abfindung hat keinen Einfluss auf die Höhe des Arbeitslosengeldes.
Wie hoch ist die maximale Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag? - Es gibt keine gesetzliche Obergrenze. Je größer das Interesse des Arbeitgebers an einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist, desto größer ist der Verhandlungsspielraum für die Höhe der Abfindung. Der wächst, wenn der Arbeitgeber es besonders eilig hat oder ein Sonderkündigungsschutz besteht.
Wie schütze ich mich rechtssicher gegen Sanktionen der Agentur für Arbeit ab? - Zur Vermeidung jeglicher Probleme sprechen Sie sich am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. ab.
Sollten Sie Fragen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.
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