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So berechnet sich die Höhe der Abfindung

Basiert die Zahlung einer Abfindung auf einer Faustformel oder ist das reine Verhandlungssache? 

Abfindungen sind grundsätzlich Verhandlungssache. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Das ist die betriebsbedingte Kündigung, bei der sich der Arbeitgeber verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen, wenn der Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Aus der dann zu zahlenden Regelabfindung leitet sich die Faustformel ab. Maßgeblich für die Abfindungshöhe ist demnach die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Bruttogehalt. Abgesehen von dieser gesetzlichen Regelung wird die Abfindungshöhe in individuellen Absprachen festgelegt, ist also das Ergebnis von Verhandlungen. Mit einer geschickten Verhandlungsstrategie, unter Berücksichtigung von Sozialdaten und und dem Wirksamkeitsgrad der Kündigung sowie weiterer individueller Umstände lässt sich weitaus mehr herausholen, als die Faustformel vorsieht.

Regelabfindung

Die Regelabfindung ist eine Vergleichsregelung, die in Kündigungsschutzprozessen zur Anwendung kommen kann. Die Faustformel für die sogenannte Regelabfindung beträgt ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Es handelt sich um den vermeintlichen Standardwert zur Orientierung bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Einigungen. Tatsächlich ist es jedoch nur die gesetzlich geregelte Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung. Ansonsten handelt es sich praktisch um eine Untergrenze für Verhandlungen der Abfindungshöhe. Da es außer dem Sonderfall nach Paragraph 1a des Kündigungsschutzgesetzes, keine Pflicht des Arbeitgebers gibt, eine Abfindung zu zahlen, ist deren Höhe reine Verhandlungssache und vor allem vom Wirkungsgrad der Kündigung abhängig

Betriebszugehörigkeit

Die Dauer der Betriebszugehörigkeit ist eine wichtige Größe, die bei der Höhe der Abfindung herangezogen wird. Dabei gilt: Je länger die Beschäftigung, desto höher die Abfindung. Teiljahre können je nach Praxis auf- oder abgerundet werden. Der Stichtag, also der Zeitpunkt der Kündigung, ist entscheidend für die Berechnung der Dauer. Auch die in der Firma übliche Praxis spielt eine Rolle. Manche Unternehmen zahlen auch bei kurzer Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Abfindung. Es empfiehlt sich gegebenenfalls auch ein Blick in den Tarifvertrag, denn der kann Sonderregelungen enthalten.

Bruttogehalt

Eine weitere wichtige Berechnungsbasis ist die Höhe der Vergütung. Dabei ist das letzte monatliche Bruttogehalt maßgeblich. Dessen Höhe zählt, jedoch können auch Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Boni einbezogen werden. Die Berechnung für Teilzeitkräfte erfolgt anteilig nach demselben Prinzip. Für Streitigkeiten sollten Nachweise, zum Beispiel Gehalts- oder Lohnabrechnungen, zur Vorlage bereitgehalten werden.



Individuelle Vereinbarung

Bei individuellen Vereinbarungen ist in jedem Fall eine Rechtsberatung angebracht. Da die Abfindung eine Verhandlungssache ist, bei der es um viel Geld geht, schließlich kann die Höhe der Abfindung frei ausgehandelt werden, ist es eine Überlegung wert, von Anfang an einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit der Angelegenheit zu betrauen. Damit stellen Sie Augenhöhe bei den Verhandlungen her. Ein Arbeitnehmer kann durchaus auf eine Abfindung verzichten. Doch warum sollte er das tun? Manche Mitarbeiter verzichten darauf, weil sie stattdessen eine andere Leistung vereinbart haben. Das kann eine Kostenübernahme, ein ausgezeichnetes Arbeitszeugnis oder eine andere materielle Zuwendung sein.

Sozialdaten und Verhandlung

Die Höhe der Abfindung hängt vom Verhandlungsgeschick der beiden Parteien ab. Um eine hohe Abfindung zu erzielen, müssen alle Argumente gut vorbereitet werden. So kann mit dem Lebensalter argumentiert werden, denn ein höheres kann auch höhere Abfindung begründen. Auch die Unterhaltspflichten spielen eine Rolle, denn die Zahl der Kinder kann berücksichtigt werden. Auch besondere Schutzrechte, zum Beispiel eine Mitgliedschaft im Betriebsrat oder eine Schwerbehinderung, können Einfluss auf das Verhandlungsergebnis nehmen.

Kurze Frage - Schnelle Antwort

Wie berechne ich meine Abfindung? Wie errechnet sich die Höhe einer Abfindung? - Dafür gibt es die Faustformel: Ein halbes Monatsgehalt (brutto) mal die Jahre der Beschäftigung im Betrieb.

Wie kann ich die Höhe meiner Abfindung ermitteln? - Multiplizieren Sie Ihr Bruttomonatsgehalt mit 0,5 und den Jahren Ihrer Beschäftigung.

Werden auf eine Abfindung Sozialabgaben erhoben? - Nein, denn die Abfindung ist eine Entschädigungszahlung und keine Vergütung.

Wie viel Abfindung steht mir nach 24 Jahren zu? - Laut Regelabfindung stehen Ihnen zwölf Brutto-Monatsgehälter zu, wobei dieser Wert die Untergrenze für Verhandlungen abbildet.

Wird die Abfindung vom letzten Gehalt berechnet? - Ja, die Berechnungsgrundlage ist das letzte Gehalt. Unabhängig davon ist die Höhe der Abfindung Verhandlungssache.

Was ist ein guter Faktor bei der Abfindung? - Der in der Faustformel genannte Faktor von 0,5 stellt eher eine Untergrenze dar. Je nach Kündigungsgrund und Prozessrisiko können weitaus höhere Faktoren zur Anwendung kommen. Letztendlich hängt die Abfindungshöhe vom Verhandlungsgeschick der Vertragsparteien ab.

Ist die Abfindung steuerfrei? - Nein. Der Arbeitnehmer muss die erhaltene Abfindung vollständig versteuern. Die früher mögliche Fünftelregelung gilt ab 2025 nicht mehr.

Bei welcher Kündigung gibt es Abfindung? - Per Gesetz, nur bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Sozialauswahl, wenn der Arbeitgeber diese mit einer sogenannten Sozialplanabfindung verknüpft.

Sollten Sie Fragen zur Berechnung der Abfindungshöhe oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.

ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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