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Steuerliche Aspekte der Abfindung
Abfindung klug versteuern: Progression, Fünftelregelung und Timing
Der ArbeitnehmerHilfe e.V. hilft und unterstützt Arbeitnehmer bundesweit bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit dem Arbeitgeber. Doch hier geht es um steuerliche Fallstricke und Vorteile bei Abfindungen und Strategien zur Steueroptimierung bei Abfindungszahlungen sowie die unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht immer wieder gestellten Fragen: Welche Steuern muss ich bei einer Abfindung zahlen? Wie viele Abzüge gibt es bei einer Abfindung? Wie bleibt die Abfindung steuerfrei? Wie wirkt sich eine Abfindung auf eine Steuererklärung aus? Hier die vier wichtigsten Punkte in Zusammenhang mit der Zahlung einer Abfindung.
Progressionsvorbehalt
Auch eigentlich steuerfreie Einkünfte können dazu führen, dass Sie bei gleichem Einkommen mehr Steuern zahlen müssen. Das betrifft die Einkommensteuer, wenn Sie eine Abfindung erhalten haben. Diese ist zwar selbst einkommensteuerfrei, da es sich nicht um Einkommen, sondern eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes handelt. Allerdings erhöht die Abfindung Ihr steuerpflichtiges Einkommen. Wegen der Steuerprogression führt ein höheres Einkommen zu einem steigenden Steuersatz. Durch eine einmalige Auszahlung der vollen Abfindung kann plötzlich der erhöhte Spitzensteuersatz gelten. Das Einkommen wird dann im Steuerbescheid neu berechnet. Es gibt jedoch auch eine Möglichkeit, dem Spitzensteuersatz zu entgehen.
Fünftelregelung
Dabei kommt die sogenannte Fünftelregelung zum Tragen. Konkret wird die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre aufgeteilt. Dadurch kommen Sie in den Genuss eines Steuervorteils, indem die Steuerlast durch einen niedrigeren Durchschnittssteuersatz gesenkt wird. Praktisch erfolgt eine Einmalzahlung der Abfindung, denn das ist Voraussetzung, um die Fünftelregelung anwenden zu können. Die Abfindung wird demnach in einer Summe ausgezahlt, aber die Berechnung der Steuer erfolgt über einen fünfjährigen Zeitraum. Dabei wird die Differenz der Steuer mit und ohne Abfindung ermittelt und dieser Differenzbetrag wird dann als Steuer von der Abfindung abgezogen. Das Finanzamt prüft zuvor den Anspruch auf die Anwendung der Regel.
Lohnsteuerpauschale
Die Überweisung der Lohnsteuer ist eine Pflicht des Arbeitgebers und die gilt seit dem Jahr 2006 auch für Abfindungszahlungen. Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt ab. Sozialabgaben wie Renten- oder Krankenversicherung entfallen bei der Abfindungszahlung, da diese lediglich eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist. Arbeitnehmer erhalten ihre Abfindung abzüglich der Lohnsteuer. Eine Jahresabrechnung ist über die Einkommensteuererklärung möglich. Eine Pauschalversteuerung ist unter bestimmten Bedingungen anwendbar.
Timing der Abfindungsauszahlung
In der Tat kommt es bei der Auszahlung einer Abfindung auf das richtige Timing an. So ist beispielsweise eine Auszahlung in einem einkommensschwachen Jahr vorteilhaft. Eine genaue Planung erfordert eine steuerliche Beratung, um den optimalen Zeitpunkt zu wählen. Eine Splittung kann sich auch als sinnvoll erweisen. Dabei wird die Zahlung der Abfindung tatsächlich über mehrere Jahre verteilt. Das ermöglicht die Nutzung von jährlich neu verfügbaren Steuerfreibeträgen. Ebenso kann eine Abstimmung des Zahlungstermins auf eine geplante Gang in die Rente zur Steueroptimierung genutzt werden.
Sollten Sie Fragen zu Abfindungen, deren Auszahlung, zur Fünftelregelung oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.
ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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