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Der Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld

Weihnachts- und Urlaubsgeld: Gesetzliche Grundlagen

Beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld handelt es sich nicht um gesetzliche Zahlungen, trotzdem können Arbeitnehmer einen Anspruch auf diese Zahlungen haben. Das kann zum Beispiel der Fall bei betrieblicher Übung sein, so werden Ansprüche durch Gewohnheit bezeichnet. Dagegen stellt sich der sogenannte Freiwilligkeitsvorbehalt des Arbeitgebers. Unter welchen Bedingungen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderzahlungen und was zählt in diesem Zusammenhang wirklich? Welche Rückzahlungsklauseln gibt es und wann müssen Zahlungen zurückerstattet werden? Hier gibt es Antwort auf diese Fragen und dazu einige Tipps für Arbeitnehmer zur Sicherung ihrer Ansprüche.

Kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld. Die Rechtsgrundlage für etwaige Ansprüche von Beschäftigten auf diese Sonderzahlung basiert entweder auf einem Tarif- oder Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder betrieblicher Übung. In vielen Tarifverträgen finden sich branchenweite Regelungen für Sonderzahlungen. Ebenso werden in vielen Arbeitsverträgen die Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld festgelegt. Innerbetriebliche Regelungen zur Zahlung finden sich auch in Betriebsvereinbarungen. Festzuhalten bleibt, dass das deutsche Arbeitsrecht lediglich einen allgemeinen rechtlichen Rahmen für Sonderzahlungen liefert.

Weihnachts- und Urlaubsgeld wegen betrieblicher Übung

Regelmäßige Zahlungen des Arbeitgebers begründen unter Umständen einen Anspruch, insbesondere dann, wenn eine gewisse Regelmäßigkeit vorliegt. Laut Rechtsprechung kann eine dreimalige Zahlung ohne Vorbehalt den Anspruch auf Sonderzahlungen begründen – vor allem, weil Arbeitnehmer auf künftige Zahlung vertrauen dürfen. Der Arbeitgeber wird durch wiederholte Praxis verpflichtet zu zahlen. Allerdings liegt die Beweislast bei den Arbeitnehmern. Sie müssen die betriebliche Übung nachweisen. Der Anspruch entsteht auch ohne schriftliche Vereinbarung und Stillschweigen des Arbeitgeber signalisiert Zustimmung. Um die betriebliche Übung zu widerrufen, muss er klar kommunizieren, dass er die Übung beendet. Ansprüche aus betrieblicher Übung können verfallen.

Freiwilligkeitsvorbehalt für Sonderzahlungen

Der Arbeitgeber kann einen Anspruch auf Sonderzahlungen durch eine Klausel im Arbeitsvertrag ausschließen. Eine solche muss im Arbeitsvertrag klar und eindeutig formuliert sein. Tatsächlich ist eine exakte Formulierung im Vertragstext erforderlich, denn ungültige Klauseln können zum Anspruch der Arbeitnehmer auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld führen. Einer korrekt formulierte Klausel ermöglicht dem Arbeitgeber, jährlich über freiwillige Sonderzahlungen zu entscheiden. Unklare Formulierungen können ungültig sein und eine nachträgliche Änderungen des Arbeitsvertrags ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich.

Bindung von Weihnachts- und Urlaubsgeld an Bedingungen

Die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld ist oft an bestimmte Kriterien, wie Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Leistungen, geknüpft. So fordern die Arbeitgeber von den Arbeitnehmern oft eine Mindestbeschäftigungsdauer im Unternehmen oder die Sonderzahlungen werden an einen Stichtag geknüpft, zu dem der Mitarbeiter angestellt sein muss. Oft entstehen die Ansprüche nur, wenn eine bestimmte Leistung erbracht wurde. Für Teilzeitbeschäftigte oder Minijobber kann ein Anspruch auch anteilig gelten. Bei alledem gilt selbstverständlich der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot.



Rückzahlungsklauseln für Sonderzahlungen

Mit dem Weihnachts- und Urlaubsgeld beabsichtigen Arbeitgeber, die Betriebstreue der Mitarbeiter zu honorieren. Darum gibt es Vertragsklauseln, die Rückforderungen im Falle einer Kündigung regeln. So kann der Arbeitgeber bei Ausscheiden des Arbeitnehmers vor einem bestimmten Stichtag eine Rückzahlung von Sonderzahlungen verlangen. Meist ist für eine Rückforderung wegen Ausscheidens ein Zeitraum von sechs Monaten vorgesehen. Jedoch müssen derartige Klauseln fair und angemessen sein. Klagt ein Arbeitnehmer, erfolgt vor dem Gerichtsurteil eine strenge Prüfung durch das Arbeitsgericht. Wichtige Prüfungskriterien sind:

  • Transparenz: Der Arbeitnehmer muss die Klauseln vorab kennen.
  • Verhältnismäßigkeit: Höhe der Rückzahlung muss angemessen sein.
  • Kündigungsschutz: Keine unverhältnismäßigen Sanktionen bei Kündigung.

Kurze Fragen, schnelle Antworten

Wann bekommt man Weihnachts- und Urlaubsgeld? - Das Weihnachtsgeld gibt es meistens im November oder Dezember und das Urlaubsgeld im Juni oder Juli. Die genaue Fälligkeit der Zahlungen finden sich im Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung.

Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld? - Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld.

Wie lange muss man gearbeitet haben, um Urlaubsgeld zu bekommen? - Für das volle Urlaubsgeld muss man ein volles Jahr im Unternehmen gearbeitet haben, ansonsten steht einem nur ein anteiliges Urlaubsgeld zu.

Ist mein Chef verpflichtet, Weihnachtsgeld zu zahlen? - Nur wenn er sich vertraglich zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet hat. Ein gesetzlicher Anspruch existiert nicht.

Wann entfällt der Anspruch auf Urlaubsgeld? - Der Anspruch auf Urlaubsgeld geht in der Regel bei einer fristlosen Kündigung verloren.

Wann besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld? - Während der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld, es sei denn, es handelt sich um eine Belohnung für die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Selbiges gilt für Arbeitnehmer, die ein ganzes Jahr über arbeitsunfähig waren.

Wie hoch ist in der Regel das Urlaubsgeld? - Das Monatsgehalt, dividiert durch 22, multipliziert mit der Anzahl der Urlaubstage ist gleich das Urlaubsgeld.

Wie wird Weihnachtsgeld berechnet? - Die Höhe des Weihnachtsgeldes fällt in den Betrieben unterschiedlich aus. Zumeist handelt es sich um einen Prozentsatz eines Monatsgehalts, der von den Tarifparteien ausgehandelt wird. Zudem erfolgt häufig eine Staffelung nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Habe ich Anspruch auf Urlaubsgeld? - Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch, ein solcher kann sich allerdings aus Arbeits-, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben.

Warum habe ich kein Urlaubsgeld bekommen? - Wahrscheinlich, weil kein Anspruch besteht. Das lässt sich jedoch leicht in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung nachprüfen.

Sollten Sie Fragen zum Weihnachts- und Urlaubsgeld oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.

ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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