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Arbeitslosengeld beantragen: Schritt für Schritt erklärt

‌eine Anleitung vom Anwalt für Arbeitsrecht

Sie müssen nur fünf wichtige Schritte beachten, um das Arbeitslosengeld richtig zu beantragen. Dabei ist es wichtig, zu wissen, wann und wo Sie sich arbeitsuchend melden müssen, sowie welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld brauchen. Ist das erledigt, kann die Agentur für Arbeit die Höhe Ihres Anspruchs berechnen. Es gibt ein paar typische Fehler beim Stellen des Antrags und das führt zu eigentlich vermeidbaren Sperrzeiten. Aber auch danach hat man als Empfänger von Arbeitslosengeld etliche Rechte und Pflichten. Hier ist unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Bezug von Arbeitslosengeld von der Kündigung bis zur Auszahlung.


Arbeitsuchend melden

‌Anwalt für Arbeitsrecht erklärt

Die Meldung, dass man arbeitssuchend ist, sollte nicht mit der Arbeitslosmeldung verwechselt werden, nicht zuletzt, weil dafür völlig andere Bestimmungen und Fristen gelten. So gilt die Frist, sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend zu melden, weil sonst eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Der einfache Grund hierfür: Die Meldepflicht bei der Agentur für Arbeit zielt auf eine frühzeitige Vermittlung einer neuen Arbeitsstelle ab. Sie müssen also die Agentur für Arbeit drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsvertrages oder ersatzweise frühestmöglich persönlich oder online über die drohende Arbeitslosigkeit informieren. Bewahren Sie die Bestätigung über Ihre Meldung zu Nachweiszwecken unbedingt auf. Die Einhaltung dieser Meldepflicht ist die gesetzliche Voraussetzung für den zukünftigen Leistungsanspruch.

Arbeitslos melden

‌Fachanwalt für Arbeitnehmer gibt Hilfe

Die Meldung der Arbeitslosigkeit muss unverzüglich erfolgen, denn der Beginn der Zahlung beginnt grundsätzlich erst ab dem Tag der Meldung. Der richtige Zeitpunkt ist der erste Tag ohne Beschäftigung. Die Meldung kann persönlich vor Ort oder online erfolgen. Ein Ausweisdokument, also ein Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung, ist als Identitätsnachweis erforderlich. Außerdem benötigen Sie:

  • Versicherungsnummer: Die steht in Ihrem Sozialversicherungsausweis, also bringen Sie ihn am besten mit.
  • Arbeitsbescheinigung: Dieses Formular wird von Ihrem letzten Arbeitgeber ausgefüllt und Ihnen ausgehändigt.
  • Kündigungsschreiben: Mit diesem Schreiben vom Arbeitgeber belegen Sie, dass Sie nun tatsächlich arbeitslos sind.
  • Lebenslauf: Der ist nötig, weil sich die Agentur für Arbeit ihre bisherigen beruflichen Stationen anschauen kann.

Unterlagen vorbereiten

‌kompakt erklärt für Arbeitnehmer

Wichtig ist, gut vorbereitet zu sein. Lassen Sie die Arbeitsbescheinigung vom letzten Arbeitgeber rechtzeitig ausfüllen. Belegen Sie mit dem Kündigungsschreiben das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses. Legen Sie Ihre Lohnabrechnungen zur Berechnung des Anspruchs bei. Es gibt noch eine Reihe weiterer Unterlagen, die zwar nicht zwingend notwendig, aber dennoch hilfreich sind. Dazu gehören die Rentenversicherungsnummer, die Lohnsteueridentifikationsnummer, die Kindergeldnummer, Nachweise über frühere Leistungen der Arbeitsagentur, Arbeitsverträge und Zeugnisse, die Ihre beruflichen Qualifikationen bestätigen.

Anspruch prüfen

‌erklärt vom Anwalt für Arbeitsrecht

Wenn die Agentur für Arbeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld prüft, geht es zum Beispiel um die Versicherungszeit. Der Anspruchsteller muss nämlich mindestens zwölf Monate ununterbrochen sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Ebenso wird die zukünftige Bezugsdauer, je nach Beschäftigungszeit sind das maximal zwölf beziehungsweise 24 Monate, berechnet. Die Anspruchshöhe beträgt etwa 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens, für Anspruchsteller mit einem oder mehreren Kindern steigt der Betrag auf 67 Prozent. Standardprüfung ist auch, ob es etwas mit einer Sperrzeit zu sanktionieren gibt. Das ist zum Beispiel bei einer Eigenkündigung oder einer verspäteten Meldung möglich. Früher wurde auch geprüft, ob das Arbeitslosengeld I oder II in Frage kommt. Da das Arbeitslosengeld II mit der Einführung des Bürgergelds entfiel, ist die Frage nicht mehr relevant.



Pflichten erfüllen

Rechtliche Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht‌

Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, muss der Anspruchsteller beziehungsweise Leistungsbezieher einer Reihe von Pflichten nachkommen. So verlangt die Agentur für Arbeit regelmäßig Bewerbungsnachweise, die dort vorgelegt werden müssen, um die Eigenbemühung bei der Jobsuche nachzuweisen. Es wird eine aktive Mitwirkung bei der Jobsuche erwartet. Es wird auch vorausgesetzt, dass Arbeitslose die Termine wahrnehmen, also zu Beratung und Vermittlung bei der Arbeitsagentur vereinbarungsgemäß erscheinen. Ebenso haben sie Sorge dafür zu tragen, dass sie für den Arbeitsmarkt verfügbar sind, das heißt, arbeitsfähig und vermittelbar bleiben. Alle Änderungen wie Umzug, Nebenjob oder Krankheit müssen der Agentur für Arbeit unverzüglich mitgeteilt werden.

Sollten Sie Fragen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz oder anderen arbeitsrechtlichen Themen wie dem Arbeitslosengeld haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.


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