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Arbeitslosengeld nach der Kündigung: Die wichtigsten Voraussetzungen
Beratung für Arbeitnehmer
Mit Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld können Sie nach dem Verlust des Arbeitsplatzes Ihre Existenz sichern. Dabei entscheiden der Kündigungsgrund und die individuellen Umstände Ihre Zahlungen. Um Ihren Anspruch nicht zu riskieren, müssen Sie einiges beachten. Um Sperrzeiten und andere Sanktionen durch die Agentur für Arbeit zu vermeiden, müssen Sie die vorgegebenen Fristen einhalten und dürfen nicht vergessen, sich zu den angeforderten Terminen zu melden. Die Mitwirkungspflicht betont Ihre aktive Rolle bei der Arbeitssuche, das wird auch wegen der psychologischen Aspekte verlangt, weil es Ihre Motivation und den Selbstwert während der Arbeitslosigkeit stärken soll.
Anspruchsvoraussetzungen prüfen
erklärt vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bevor Sie einen Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld haben, müssen Sie eine Anwartschaftszeit erfüllen, das heißt, mindestens eine zwölfmonatige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten nachweisen können. Auch der Versicherungsstatus entscheidet. Es muss eine Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung vorliegen. Eine weitere Voraussetzung ist der Wohnsitz, das heißt, der gewöhnliche Aufenthaltsort muss in Deutschland liegen. Die grundsätzliche Fähigkeit zur Arbeit wird ebenfalls vorausgesetzt. Sie müssen gesundheitlich dazu in der Lage sein, mindestens 15 Stunden pro Woche zu arbeiten. Auch auf die Arbeitsbereitschaft kommt es an, Sie müssen aktiv und für den Arbeitsmarkt verfügbar sein.
Kündigungsgrund beachten
beantwortet vom Anwalt für Arbeitnehmer
Gleich vorweg sei gesagt, eine Eigenkündigung löst bei der Agentur für Arbeit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen aus. Kündigt der Arbeitgeber, gibt es in der Regel keine Sperrzeit, außer bei verhaltensbedingten Kündigungen. Für fristlose Kündigungen durch den Arbeitgeber gilt dasselbe, dennoch sollte man in beiden Fällen genau prüfen, ob der volle Anspruch auf Arbeitslosengeld dennoch gegeben ist. Bei einer betriebsbedingten Kündigung bleibt der Anspruch normalerweise bestehen. Bei einem Aufhebungsvertrag besteht das Risiko einer Sperrzeit, wenn die Kündigungsfrist unterschritten wurde und kein wichtiger Grund vorliegt.
Meldung bei der Agentur für Arbeit
was Arbeitnehmer wissen müssen
Die Einhaltung der Fristen ist unabdinglich, wenn man seinen Leistungsanspruch nicht gefährden möchte. Melden Sie sich also spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend, denn auch eine verspätete Meldung kann zu Kürzungen führen. Seit einiger Zeit ist eine Online-Meldung möglich. Die digitale Option erspart Wege- und Wartezeiten. In vielen Fällen ist jedoch eine persönliche Vorsprache erforderlich, um seinen Leistungsanspruch zu sichern. Das Arbeitsamt benötigt auf jeden Fall die folgenden Unterlagen:
- Kündigungsschreiben
- Arbeitsbescheinigung
- Personalausweis
Sperrzeit vermeiden
anwaltliche Unterstützung
Gab es für den Aufhebungsvertrag oder die Kündigung einen wichtigen Grund, wie zum Beispiel Mobbing oder gesundheitliche Gründe müssen Sie das belegen. Um sicherzugehen, sollten Sie einen Aufhebungsvertrag erst dann unterschreiben, nachdem Sie eine Beratung eingeholt haben oder die Agentur für Arbeit ihr Okay gegeben hat. Auf jeden Fall sollte das Arbeitsverhältnis möglichst unter Wahrung der Kündigungsfrist des Arbeitsvertrags beendet werden. Außerdem sollte eine Kündigung keine Pflichtverletzungen nennen, die zu einer verhaltensbedingten Kündigung geführt hat. Dokumentieren Sie unbedingt den gesamten Schriftverkehr und bewahren Sie Atteste zur Beweissicherung sorgfältig auf.
Bewerbungs- und Mitwirkungspflicht erfüllen
aufgezeigt durch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Die Erwartungen der Agentur für Arbeit sind so angelegt, dass vom Leistungsempfänger Signale ausgehen, dass er schnellstmöglich wieder in den Arbeitsmarkt integriert sein möchte. Dazu gehören:
- Bewerbungsnachweise: Die müssen regelmäßig dokumentiert und eingereicht werden.
- Termintreue: Erscheinen Sie pünktlich zu allen Gesprächsterminen bei der Agentur für Arbeit.
- Maßnahmen: Nehmen Sie an den angebotenen Kursen oder Weiterbildungen unbedingt teil.
- Eigeninitiative: Weisen Sie nach, dass Sie selbstständig und proaktiv nach Stellen suchen.
- Kooperation: Arbeiten Sie offen und aktiv mit Arbeitsvermittlern zusammen.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Fragen zum Arbeitsrecht – klare Antwort vom Anwalt
Was muss in der Eigenkündigung stehen, um Arbeitslosengeld zu bekommen? Wie bekomme ich Arbeitslosengeld trotz eigener Kündigung?
Es kommt nicht darauf an, was in der Kündigung steht, vielmehr müssen die berechtigten Gründe beim Arbeitsamt mit ärztlichen Attesten, Gesprächsdokumentationen, schriftliche Schilderungen, Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge und anderen Nachweisen belegt werden.
Wann bekommt man Arbeitslosengeld nach eigener Kündigung?
Wenn das Agentur für Arbeit die Gründe für die Eigenkündigung nicht anerkennt, müssen Sie mit einer Sperrfrist von zwölf Wochen rechnen.
Was braucht das Arbeitsamt nach Kündigung? Welche Unterlagen brauche ich für Arbeitslosengeld?
Die Agentur für Arbeit möchte dann den Personalausweis, das Kündigungsschreiben, die Arbeitspapiere und die Lohnsteuerkarte sehen.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach Kündigung? Was zahlt das Arbeitsamt bei Kündigung?
Das Arbeitslosengeld beträgt dann 60 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts oder falls Sie ein Kind mitversorgen, 67 Prozent.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 1500 € netto?
Ihr Arbeitslosengeld beträgt dann etwa 900 Euro.
Wie lange muss man mindestens gearbeitet haben, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben?
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld müssen Sie in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate gearbeitet haben.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach einer Kündigung?
Es beträgt zwischen 60 und 67 Prozent Ihres Netto-Durchschnittsgehalts der letzten zwölf Monate.
Kann ich kündigen und mich arbeitslos melden?
Ja, das können Sie tun.
Was sollte ich nach einer Kündigung tun?
Hier die wichtigsten Handlungen: Melden Sie sich arbeitslos. Lassen Sie die Wirksamkeit des Kündigungsschreibens von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen. Ebenso sollten Sie überprüfen, ob Sie Sonderkündigungsschutz haben. Reichen Sie innerhalb der nächsten drei Wochen eine Kündigungsschutzklage ein.
Sollten Sie Fragen zum Arbeitslosengeld nach einer Kündigung oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.
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