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Arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld erhalten
Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitnehmer zum Arbeitslosengeld deutschlandweit
Arbeitslos? Arbeitssuchend? So melden Sie sich richtig bei der Agentur für Arbeit richtig: Wenn Sie eine Arbeitsstelle haben, aber wissen, dass Ihr Arbeitsverhältnis in den nächsten drei Monaten endet, melden Sie sich arbeitssuchend. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen oder endet das Arbeitsverhältnis fristlos, melden Sie sich umgehend arbeitslos. Damit erfüllen Sie eine wichtige Voraussetzung, um Arbeitslosengeld zu beantragen. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie eine Anwartschaftszeit erfüllt haben. Bei der Beantragung des Arbeitslosengeldes benötigen Sie zahlreiche Unterlagen zur Identifikation und um die Höhe Ihres Anspruchs zu errechnen. Beachten Sie immer die Mitwirkungspflicht, um Leistungskürzungen zu vermeiden. Nutzen Sie die Tipps der Agentur für Arbeit für den reibungslosen Übergang in einen neuen Job.
Meldung bei Agentur für Arbeit
Um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwirken, müssen Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit oder besser drei Monate vorher persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit melden. Die Online-Meldung ist über die Webseite der Agentur für Arbeit möglich. Sie müssen in jedem Fall Personalausweis und relevante Dokumente bereithalten.
Eine Verspätung bei der Meldung kann möglicherweise eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben.
Arbeitslosengeld-Antrag
Das Arbeitslosengeld zu beantragen, bedeutet, Formulare ausfüllen, Nachweise wie Kündigung und letzte Gehaltsabrechnungen einzureichen. Die Formulare können online oder vor Ort ausgefüllt werden. Zu den dafür notwendigen Unterlagen gehören, neben dem persönlichen Identifizierungsnachweis, das Kündigungsschreiben, die Gehaltsabrechnungen und die Sozialversicherungsnummer. Um die Bearbeitungszeit kurz zu halten, sollten Sie den Antrag möglichst frühzeitig stellen, da die Bearbeitung manchmal doch etwas länger dauert. Nach der Prüfung durch die Agentur für Arbeit bekommen Sie einen Bescheid, entweder eine Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrags auf Arbeitslosengeld. Ist der Bescheid falsch, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Anwartschaftszeit
Die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld beträgt mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten beziehungsweise fünf Jahren. Sie müssen also in den letzten fünf Jahren mindestens 12 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Versicherungspflicht bedeutet, dass Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden. Von dieser Regel gibt es jedoch Ausnahmen. Es gibt allerdings Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen wie Saisonarbeiter. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist abhängig vom letzten Nettoeinkommen und die maximale Bezugsdauer hängt vom Ihrem Alter und der Beitragszeit ab.
Mitwirkungspflicht
Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld geht eine Mitwirkungspflicht einher. Das heißt, jeder Bezieher von Arbeitslosengeld muss Bewerbungsbemühungen nachweisen, Termine wahrnehmen und Eingliederungsvereinbarung beachten. Sehr viel Wert wird auf die Bewerbungen um eine neue Stelle gelegt, darum verlangt die Agentur für Arbeit regelmäßige Nachweise über eigene Jobsuche. Ebenso wird erwartet, dass die Leistungsempfänger an den von der Agentur für Arbeit vergebenen Terminen für Beratungsgesprächen teilnehmen und Maßnahmen zur Qualifizierung wahrgenommen und Jobangebote akzeptiert werden. Ansonsten behält sich die Agentur für Arbeit Sanktionen vor, dabei handelt es sich vor allem um Leistungskürzungen bei fehlender Mitwirkung. Für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt gibt es verbindliche Absprachen mit der Agentur für Arbeit.
Sperrzeit vermeiden
Um eine Sperrzeit zu umgehen und die damit verbundenen finanziellen Einbußen zu vermeiden, sollten Sie bestimmte Fehler besser nicht machen. Die wichtigste Regel lautet, keine Kündigung selbst zu verschulden oder eine Arbeitsstelle ohne wichtigen Grund abzulehnen. Jede Eigenkündigung ohne triftigen Grund führt zu einer Sperrzeit. Auch das unbegründete Ablehnen von Jobangeboten kann Leistungskürzungen nach sich ziehen. Unzureichende Bewerbungen oder verpasste Termine bei der Agentur für Arbeit führen zu Sanktionen. Bei fristlosen Kündigungen wird geprüft, ob eine Sperrzeit verhängt wird. Für Härtefälle sind entsprechende Nachweise erforderlich, zum Beispiel wenn eine Kündigung wegen Mobbing oder einer Krankheit unumgänglich war.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Kann ich mich gleichzeitig arbeitssuchend und arbeitslos melden? - Ja, die beiden Meldungen können gleichzeitig erfolgen.
Was muss man zuerst arbeitslos oder arbeitssuchend melden? - Die Arbeitslosmeldung kann frühestens drei Monate vor und spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Die Arbeitsuchendmeldung sollte möglichst drei Monate vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen oder aber drei Tage nach dem Bekanntwerden der Kündigung.
Wie viel Geld bekomme ich, wenn ich mich arbeitssuchend melde? Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach einer Kündigung? - Sie erhalten 60 Prozent Ihres letzten Nettoverdienstes und falls Sie Kindergeld beziehen, 67 Prozent.
Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 1500 € netto? - 900,60 Euro.
Was passiert, wenn man sich arbeitssuchend gemeldet hat? - Es erfolgt eine Einladung der Agentur für Arbeit zu einem persönlichen Beratungstermin.
Was ist der Unterschied zwischen "arbeitslos" und "arbeitsuchend" bei der Arbeitsagentur? - Sobald Sie vom Ende Ihres Beschäftigungsverhältnisses erfahren, melden Sie sich als arbeitssuchend. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen oder nach einer fristlosen Kündigung melden Sie sich als arbeitslos.
Kann ich mich arbeitslos melden, ohne Arbeitslosengeld zu beziehen? - Ja.
Wie lange bekommt man arbeitssuchend Geld? - Zwischen 10 und 18 Monaten. Es hängt von der Anzahl Ihrer versicherungspflichtigen Monate in den letzten fünf Jahren und Ihrem Alter ab.
Gibt es eine Sperrzeit für das Bürgergeld, wenn ich selbst kündige? - In gewissen Fällen, insbesondere, wenn Sie eine zumutbare Beschäftigung ablehnen, ist auch hier eine Sperrzeit von bis zu zwei Monaten möglich.
Wird Arbeitslosengeld versteuert? - Nein, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt, das heißt, es wird auf das steuerpflichtige Einkommen angerechnet.
Wie hoch ist das maximale Arbeitslosengeld I? - Die Bemessungsgrenze liegt bei 6.700 Euro brutto pro Monat im Westen und im Osten bei 6.150 Euro brutto pro Monat.
Sollten Sie Fragen zum Arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.
ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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