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Das Arbeitslosengeld im Arbeitsrecht
Beratung durch Anwalt für Arbeitnehmer
Arbeitslosengeld ist keine Sozialleistung, sondern es handelt sich um eine Versicherungsleistung. Darum lässt sich die Frage nach dem Anspruch, also wer Arbeitslosengeld bekommt, leicht beantworten: Jeder, der lange genug eingezahlt hat, besitzt einen Anspruch auf eine vorübergehende finanzielle Unterstützung. Die Grundlagen der Berechnung sind der Verdienst und die Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung zuvor. Um Sperrzeiten zu vermeiden und den vollen Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht zu gefährden, müssen Pflichten eingehalten werden. Die Bezieher von Arbeitslosengeld müssen sich aktiv um einen neuen Job kümmern und sich regelmäßig bei der Agentur für Arbeit melden. Das Arbeitslosengeld hat aber nicht nur eine materielle Funktion, vielmehr soll es auch die psychische Belastung, die mit dem Verlust das Arbeitsplatzes einhergeht, reduzieren, sondern bildet auch eine Strategie gegen Frust und Angst. Sie ermöglicht den Empfängern, sich mit Weiterbildungen und Umschulungen neue Chancen für eine Rückkehr ins Arbeitsleben zu erarbeiten.
Voraussetzungen für Anspruch auf Arbeitslosengeld
Grundlagen im Arbeitsrecht
Wichtigste Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist eine versicherungspflichtige Beschäftigungszeit. Die Mindestversicherungszeit beträgt zwölf Monate von den letzten 30 Monaten. Die zweite Bedingung ist die Arbeitslosmeldung. Sie muss rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit erfolgen. Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss der Berechtigte für den Arbeitsmarkt verfügbar sein, das heißt, er muss arbeitsfähig und vermittelbar sein. Außerdem erwartet die Agentur für Arbeit vom Bezieher des Arbeitslosengeldes, dass er Eigenbemühungen nachweist, dafür muss er belegen, dass er aktiv nach Arbeit sucht. Last but not least darf der Grund für die Kündigung nicht selbstverschuldet sein.
Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes
Erklärt vom Anwalt für Arbeitsrecht
Die Bemessungsgrundlage für die Höhe des Arbeitslosengeldes ist der Durchschnittslohn der letzten zwölf Monate. Von diesem Durchschnittslohn stehen dem Arbeitslosen 60 Prozent zu. Hat er ein Kind, beträgt der Satz 67 Prozent. Die Anspruchsdauer ist abhängig von der Anzahl der Versicherungsjahre und dem Lebensalter bei der Entstehung des Anspruchs. Bei Arbeitslosen bis zum 50. Lebensjahr und zwölf Versicherungsmonaten besteht ein Anspruch von sechs Monaten und steigt auf bis zu zwölf Monate bei dann 24 Versicherungsmonaten. Bei älteren Arbeitnehmern nach Vollendung des 50. Lebensjahres steigert sich die Anspruchsdauer schrittweise auf bis zu 24 Monaten. Diese Höchstdauer erreichen sie nach dem vollendeten 58. Lebensjahr, wenn sie zuvor mindestens 48 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren.
Mitwirkungspflichten von Leistungsempfängern
Beratung für Arbeitnehmer
Die Agentur für Arbeit vergibt regelmäßig Meldetermine, die von den Leistungsempfängern eingehalten werden müssen. Auch in den Zeiten zwischen den Terminen müssen sie die Erreichbarkeit sicherstellen und die Zeit für Bewerbungen nutzen. Die Bewerbungen müssen nachweislich verschickt werden. Wenn die Agentur Vermittlungsvorschläge macht, müssen die Arbeitslosen kooperieren. Jede Statusänderung muss sofort gemeldet werden, das gilt insbesondere für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, auch wenn es sich nur um einen Nebenjob handelt.
Sperrzeit und Sanktionen
Beratung durch erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht
Die Agentur für Arbeit prüft die Anspruchsberechtigungen sehr genau. Ist eine selbstverschuldete Kündigung oder gar eine Eigenkündigung die Ursache der Arbeitslosigkeit, löst das in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen aus. Auch wenn der Arbeitslose gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt, indem er zum Beispiel Termine versäumt, wird das von der Agentur für Arbeit als Pflichtverletzung gewertet. Derartige Meldeversäumnisse führen regelmäßig zu Kürzungen des Arbeitslosengelds, wobei nur in speziellen Härtefällen Ausnahmen gemacht werden. Bei wiederholten Pflichtverletzungen verschärft die Arbeitsagentur die Sanktionen immer weiter.
Weiterbildung und Wiedereinstieg
Hilfe im Arbeitsrecht
Die Agentur für Arbeit fördert unterschiedliche Maßnahmen, um Arbeitslose wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu gehört die Kostenübernahme für Kurse in Form von Bildungsgutscheinen. In vielen Fällen ist eine Umschulung des Arbeitslosen geboten. In diesen Fällen wird der Berufswechsel gefördert. Es werden Praktika vermittelt, in der Hoffnung, dass sie den beruflichen Wiedereinstieg erleichtern. Hinzu kommen unterstützende Maßnahmen wie ein Bewerbungstraining, das sind Coachings, bei denen Strategien für erfolgreiche Bewerbungsprozesse vermittelt werden. Letztlich werden Arbeitslose dazu ermuntert, Netzwerke zu entwickeln, indem bereits vorhandene eigene Kontakte die Basis bilden, mit dem Ziel, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Arbeitnehmer fragen – Anwalt für Arbeitsrecht antwortet
Wann hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wie lange muss man im Arbeitsverhältnis sein, um Arbeitslosengeld zu bekommen?
Zunächst muss eine Anwartschaftszeit erfüllt werden, das heißt, es müssen in den letzten 30 Monaten zwölf Monate mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgewiesen werden.
Was ist die Rechtsgrundlage für Arbeitslosengeld?
Die Rechtsgrundlage findet sich im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man gekündigt wird?
Ja, allerdings muss man bei einer verhaltensbedingten Kündigung mit einer Sperre des Arbeitslosengelds von zwölf Wochen rechnen.
Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich sechs Monate gearbeitet habe?
Dann haben Sie Anspruch auf ein dreimonatiges Arbeitslosengeld.
Sollten Sie Fragen zum Arbeitslosengeld oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.
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