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Wie melde ich mich arbeitslos?

Arbeitslos – Was nun? Die ersten Schritte!

Vermeiden Sie Sanktionen, indem Sie alle Fristen und Pflichten beachten! Die erste Pflicht ist eine frühzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit. Das muss spätestens drei Monate vor Arbeitslosigkeit oder innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden geschehen. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit können Sie persönlich bei der Agentur für Arbeit erscheinen, um das Arbeitslosengeld zu beantragen. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Bleiben Sie aktiv und nutzen Sie Angebote der Agentur für Arbeit. Es kommt darauf an, Bewerbungsaktivitäten nachzuweisen, Eigeninitiative zu zeigen und Vermittlungsvorschläge anzunehmen.

Frühzeitige Meldung

Die Agentur für Arbeit ist die zuständige Behörde für die Arbeitssuchend- oder Arbeitslosmeldung. Die Dreimonatsfrist gilt für alle Arbeitnehmer und besagt, das man sich spätestens drei Monate vor Beschäftigungsende bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden muss. Eine verspätete Meldung kann Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und somit finanzielle Einbußen verursachen. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch online oder telefonisch erfolgen. Vereinbaren Sie mit der Agentur für Arbeit rechtzeitig einen Termin zur persönlichen Meldung.

Persönliche Arbeitslosmeldung

Arbeitslose müssen sich unbedingt am ersten Tag arbeitslos melden. Dafür war bisher ein persönliches Erscheinen bei der Arbeitsagentur notwendig. Dafür ist ein Identitätsnachweis mit Personalausweis oder Reisepass nötig. Die Arbeitsagentur nimmt persönliche Daten auf. Inzwischen ist auch eine elektronische Arbeitslosmeldung möglich, wenn Sie über ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion, die kostenlose AusweisApp2 und ein Smartphone oder ein Kartenlesegerät verfügen. Ohne Meldung bei der Agentur für Arbeit können Sie kein Arbeitslosengeld erhalten.

Unterlagen vorbereiten

Bei der Arbeitslosmeldung ist ein offizieller Identitätsnachweis erforderlich. Ein Kündigungsschreiben dient als Nachweis über das Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Arbeitsbescheinigung muss vom letzten Arbeitgeber ausgestellt werden. Zudem benötigen Sie einen Lebenslauf, weil er wichtige Informationen für eine Jobvermittlung enthält. Für die Dokumentation eigener Bemühungen um Arbeit müssen Sie später Nachweise über Bewerbungen erbringen.

Arbeitslosengeld beantragen

Für das Arbeitslosengeld muss ein Antragsformular ausgefüllt und eingereicht werden. Es müssen Fristen beachtet werden. Verzögerungen können zu finanziellen Einbußen führen. Zur Berechnung des Anspruchs sind Einkommensnachweise erforderlich. Für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes ist die Vorlage einer Bankverbindung notwendig. Während des Bezugs des Arbeitslosengelds läuft die bisherige Krankenversicherung automatisch weiter.

Bewerbungsaktivitäten nachweisen

Eine Übersicht über verschickte Bewerbungen führen Sie idealerweise in einer Bewerbungsmappe. Von der Arbeitsagentur erhaltene Vermittlungsvorschläge müssen Sie prüfen. Es wird auch eine gewisse Eigeninitiative erwartet. Sie sollen also selbst aktiv nach Stellen suchen. Nutzen Sie Weiterbildungsmöglichkeiten zur Qualifikation. Jede Veränderung der beruflichen Situation unterliegt der Meldepflicht, muss also umgehend gemeldet werden.



Kurze Frage - Schnelle Antwort

Was brauche ich, um mich arbeitslos zu melden? Welche Dokumente sind für eine Arbeitslosmeldung notwendig? - Für die elektronische Arbeitslosmeldung brauchen Sie ein Ausweisdokument mit Online-Ausweisfunktion oder die kostenlose AusweisApp2. Für die persönliche Arbeitslosmeldung benötigen Sie einen Personalausweis mit aktueller Meldeadresse oder ein Ersatzdokument und eine aktuelle Meldebescheinigung.

Wie melde ich mich heutzutage arbeitslos? - Die Agentur für Arbeit wird automatisch vom Arbeitgeber informiert, wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet.

Kann man sich online arbeitslos melden? Kann ich mich per Mail arbeitslos melden?  - Ja, auf der Webseite https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden/

Wie schnell muss ich mich arbeitslos melden? - Die Agentur für Arbeit verlangt die Arbeitslosmeldung mindestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden des Endes.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich bei 3.000 € netto? - Das kommt darauf an, ob Sie in den neuen oder alten Bundesländern wohnen, ob Sie Kinder haben und in welcher Steuerklasse Sie sind.  Beispiele: Neue Bundesländer, alleinerziehend mit Kind, Steuerklasse 2, 1.338,30 Euro; Alte Bundesländer, ledig und kinderlos, Steuerklasse 1, 1.168,80 Euro; Alte Bundesländer, verheiratet mit Kind, Steuerklasse 3, 1.483,20 Euro.

Kann ich mich ohne Termin arbeitslos melden? - In vielen Ämtern der Bundesagentur für Arbeit ist es möglich, sich ohne Termin arbeitslos zu melden.

Wie ist man krankenversichert, wenn man nicht arbeitslos gemeldet ist? - Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung oder auf Antrag in Ihrer privaten Krankenversicherung versichert. Je nachdem, wo Sie zuletzt versichert waren.

Kann man sich arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend melden? - Ja, aber dann bekommt man kein Arbeitslosengeld.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? - Arbeitnehmer mit Kind bekommen 67 Prozent des letzten Nettogehalts, kinderlose 60 Prozent.

Kann man sich telefonisch arbeitslos melden? - Ja, unter der gebührenfreien Servicenummer 0800 4 555500.

Was passiert, wenn man nicht zum Arbeitsamt-Termin geht? - Das kann zu einer temporären Sperre des Arbeitslosengelds führen.

Sollten Sie Fragen zum Arbeitslosengeld oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.

ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!


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