• Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Arbeitszeugnis - Arbeitsrecht Deutschland Top 10 

Beratung bei Erhalt eines Arbeitszeugnisses

Bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Arbeitgeber müssen Arbeitszeugnisse wohlwollend formulieren, um den Arbeitnehmer das berufliche Fortkommen nicht zu erschweren. Gleichzeitig müssen die Angaben zum Verhalten und der erbrachten Leistung wahrheitsgemäß sein. Alle Formulierungen im Arbeitszeugnis sehen auf den ersten Blick wohlwollend aus. Ihre wirkliche, kodierte Aussage ist häufig eine andere. Dabei erstreckt sich der Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers auf die Noten „sehr gut“ bis „ungenügend“.


Worauf muss ich bei den Formulierungen im Arbeitszeugnis achten?

Bei den Formulierungen kommt es auf Feinheiten an. Arbeitszeugnisse mit der Note „sehr gut“ beinhalten Formulierungen wie: „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Die Zeugnisnote „ausreichend“ zeigt sich in Formulierungen wie: „zu unserer Zufriedenheit“. Anhand dieses Beispiels lässt sich deutlich erkennen, dass nur kleinste sprachliche Unterschiede große Auswirkungen auf die Bewertung Ihres Arbeitszeugnisses haben können.

Übertrieben lobende Formulierungen gehören nicht in ein Arbeitszeugnis, da das Übertreiben den Arbeitnehmer albern aussehen lässt. In dieser Hinsicht gibt es viele verschiedene Varianten akzeptabler Formulierungen für ein Arbeitszeugnis.



Wie muss ich bei Unzufriedenheit mit dem Arbeitszeugnis umgehen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ein durchschnittliches, wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen. Besteht ein Arbeitnehmer auf ein besseres Zeugnis mit der Note „sehr gut“ oder „gut“, muss er entsprechende Leistungen nachweisen. Als Nachweis für ein überdurchschnittliches Arbeitszeugnis dienen beispielsweise Zwischenzeugnisse oder Gehaltserhöhungen. Suchen Sie zunächst ein Gespräch mit dem Verfasser des Zeugnisses. Dieser ist eventuell nicht mit der Zeugnissprache vertraut, und hinter den Formulierungen stecken nicht zwangsläufig schlechte Absichten. Falls doch, suchen Sie die falsch bewerteten Textpassagen heraus und schlagen Sie dem Arbeitgeber Alternativen vor. Nimmt er diese nicht an, rufen Sie gerne die ArbeitnehmerHilfe an.


Hier finden Sie weitere Informationen zum Arbeitszeugnis:

Beratung bei Erhalt eines Arbeitszeugnisses

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein solches wohlwollend...

Arbeitszeugnisarten, Voraussetzungen und Inhalt

Das Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde und nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Endzeugnis fällig. Leider ist die Rechtsstreitigkeit...

Ausschlussklauseln

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie kündigen Ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist und Form. Entweder Sie fordern Ihr Zeugnis unmittelbar mit dem Kündigungsschreiben...


Noch Fragen zum Arbeitszeugnis?

Jetzt anrufen oder direkt online einen schnellen Beratungstermin vereinbaren.
Wir sind für Sie da.
0800-7236910

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Ismaninger Str. 92
81675 München