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Aufhebungsvertrag - Arbeitsrecht Deutschland Top 10 

Was reagiert ein Arbeitnehmer richtig auf einen angebotenen vom Arbeitgeber angebotenen Aufhebungsvertrag?

Zunächst ist zu prüfen, ob der Arbeitgeber das Angebot ernst meint. Wird im Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist eingehalten? Enthält er Formulierungen, mit denen eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit riskiert wird? Sichert er ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis zu. Und zum Schluss die Frage, wird eine angemessene Abfindung in Aussicht gestellt?

Wenig überraschend fallen hier die ersten Nachforderungen gegenüber dem Arbeitgeber an. Dieser versucht den Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag günstig loszuwerden. In der Regel muss der Arbeitnehmer mit einem Gegenangebot zum vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag reagieren.

Unsere auf Verhandlungen mit Arbeitgebern spezialisierten Rechtsanwälte prüfen Ihre Wünsche auf deren Durchsetzbarkeit anhand Ihrer Einzelsituation. Die ermitteln, welche Kündigungsgründe bestandskräftig wären. Daran bemisst sich eine Forderungshöhe, mit welcher der Arbeitgeber geradeso leben kann.

Viele Aufhebungsverträge wiegen nicht die arbeitsrechtlichen Nachteile für den Arbeitnehmer auf. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht empfehlen, einen ungeprüften Aufhebungsvertrag nicht zu unterschreiben.

Normalerweise enthalten die angebotenen Aufhebungsverträge, den Arbeitnehmer benachteiligende Klauseln. Im Rahmen einer Mitgliedschaft bei der Arbeitnehmerhilfe überprüfen unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht den Ihnen angebotenen Aufhebungsvertrag kostenfrei.

Vereinbaren Sie unter der 0800-7236910 einen zeitnahen Termin zur Überprüfung Ihres Aufhebungsvertrages.


Hier finden Sie weitere Informationen zum Aufhebungsvertrag 

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Haben Sie noch Fragen zum Aufhebungsvertrag?

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Wir sind für Sie da.

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