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Elternzeit - Arbeitsrecht Deutschland Top 10
Anspruch auf Elternzeit
Nach der Geburt des Kindes können erwerbstätige Eltern einen Anspruch auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber erhalten. Dies ist der Fall, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht und eine Berechtigung vorliegt.
1. Arbeitsverhältnis
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bei ruhenden sowie faktischen Arbeitsverhältnissen, Voll- oder auch Teilzeitbeschäftigungen als auch bei einem befristeten Arbeitsverhältnis.
Bei einer befristeten Beschäftigung ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht durch die Elternzeit verlängert wird, sondern automatisch endet.
Geht der Anspruchsteller mehrerer Beschäftigungen nach, so kann die Elternzeit in nur einem einzelnen Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden aber auch in allen.
2. Berechtigung
- Arbeitnehmer sind zur Elternzeit berechtigt für das Kind…
- …für das ihnen die Personensorge zusteht,
- …für das des Ehegatten oder Lebenspartners,
- …als Adoptiveltern,
- …als Großeltern,
- …als Verwandte (bis zum dritten Grad), wenn eine schwere Krankheit, Schwerbehinderung oder der Tod beider Eltern eintritt.
Dauer der Elternzeit
Wann die Elternzeit für einen Arbeitnehmer beginnen bzw. enden soll ist von den individuellen Bedürfnissen der neu gegründeten Familie abhängig. Die Dauer der Elternzeit pro Kind kann sich jedenfalls auf bis zu drei Jahre erstrecken.
Beginn der Elternzeit
Die Elternzeit beginnt für die Mutter des Kindes im Anschluss an die Mutterschutzfrist (Die Mutterschutzfrist wird von der Elternzeit subtrahiert). Der Vater des Kindes kann nach der Geburt des Kindes Elternzeit nehmen.
Ende der Elternzeit
In der Regel endet die Elternzeit mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Arbeitnehmer können jedoch 24 Monate der Elternzeit auch auf einen späteren Zeitpunkt übertragen. Dies ist bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes möglich. So entsteht beispielsweise die Möglichkeit, das Kind bei der Einführung in den Schulalltag zu unterstützen.
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