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Fristlose Kündigung - Arbeitsrecht Deutschland Top 10 

Informationen zur fristlosen Kündigung

Im Arbeitsrecht gibt es zwei Formen der Kündigung. Zum einen ist da die ordentliche Kündigung und zum anderen die außerordentliche Kündigung. Bei einer ordentlichen Kündigung hält der Kündigende geltende Fristen ein. Der Gekündigte kann diese anfechten, wenn allgemeiner Kündigungsschutz oder Sonderkündigungsschutz besteht.


Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung ist die sofortige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Der Kündigend hält die geltenden Fristen nicht ein. In den meisten Fällen spricht der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aus. Arbeitnehmer können ebenso fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung ist wirksam, wenn die notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind.

Ihr Arbeitgeber kündigte Sie fristlos. Sie möchten wissen, was die beste Reaktion darauf ist? Vereinbaren Sie einen Termin bei der ArbeitnehmerHilfe. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne.


Wann ist eine fristlose Kündigung wirksam?

Eine fristlose Kündigung ist wirksam, wenn ein schwerwiegender Grund besteht. Ist dieser wichtig genug, dass eine Kündigungsfrist nicht mehr abzuwarten ist?

Ein wichtige Grund hierfür ist beispielsweise die Arbeitsverweigerung mit vorheriger Abmahnung. Ebenso sind Betrug oder Diebstahl zu Lasten des Arbeitgebers anerkannt wichtige Gründe für eine fristlose Entlassung. Die fristlose Kündigung ist wirksam, wenn Verdacht auf eine Straftat besteht, der über eine reine Vermutung hinausgeht. Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzte, sexuelle Belästigung, Mobbing, Vortäuschen von Erkrankungen, Selbstbeurlaubung, geschäftsschädigende Äußerungen und Drogenkonsum sind ebenfalls wirksame Gründe für eine fristlose Kündigung.

Falls Sie meinen nicht schwerwiegend gegen Pflichten verstoßen zu haben, holen Sie sich dringend eine Rechtsberatung bei der ArbeitnehmerHilfe. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht werden Ihren Fall umgehend prüfen.


Wie verhalte ich mich, nach Erhalt einer fristlosen Kündigung?

Um sich gegen eine fristlose Kündigung zu wehren, holen Sie sich schnell den Rat eines im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalts ein. Schnell, weil in den allermeisten Fällen eine Drei-Wochen-Frist gilt. Direkt nach dem Eingang der Kündigung bleiben Ihnen drei Wochen, um mit einem Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage zu verfassen und einzureichen.

Wenn Sie die Sache außerhalb des Gerichts klären wollen, handeln Sie bitte innerhalb der dreiwöchigen Frist. Besteht Ihrerseits kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung, versuchen Sie eine Abfindung und die Umwandlung in eine ordentliche Kündigung durchzusetzen.

Um eine Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit zu vermeiden, melden Sich sich innerhalb von drei Tagen arbeitslos.

Nach einer Kündigung stellen sich Fragen. Wieviel Resturlaub steht mir zu? Was ist mit meine Überstunden und dem Weihnachtsgeld? Wie komme ich zu einem guten Arbeitszeugnis?

Um all diese Dinge geltend zu machen, vereinbaren Sie noch heute eine Beratung bei der ArbeitnehmerHilfe. Lassen Sie sich von einem unserer kompetente Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten. Wir helfen Ihnen gerne!
 


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