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Top 10 - Fristlose Kündigung

Informationen zur fristlosen Kündigung - Arbeitsrecht Deutschland

Im Arbeitsrecht gibt es zwei Formen der Kündigung: Zum einen die ordentliche Kündigung und zum anderen die außerordentliche Kündigung. Der Unterschied besteht darin, dass bei einer ordentlichen Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht sofort beendet wird, sondern erst mit Verstreichen der Kündigungsfrist endet. Hingegen beendet eine außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.


Was ist eine fristlose Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ist immer auch eine außerordentlich Kündigung. Sie führt dazu, dass das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sofort beendet wird. Dieser erhebliche Einschnitt in das Berufsleben wird durch das Vorliegen eines wichtigen Grundes gerechtfertigt. Dieser muss so erheblich sein, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung sind damit sehr normativen und somit abhängig vom Einzelfall.


Wann ist eine fristlose Kündigung wirksam?

Eine fristlose Kündigung ist wirksam, wenn ein wichtiger Grund für die Beendigung besteht und eine umfassende Interessenabwägung ergibt, dass die fristlose Kündigung gerechtfertigt war.

Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die Arbeitsverweigerung mit vorheriger Abmahnung. Ebenso sind Betrug oder Diebstahl zu Lasten des Arbeitgebers anerkannt wichtige Gründe für eine fristlose Entlassung. Die fristlose Kündigung ist wirksam, wenn Verdacht einer Straftat besteht, der über eine reine Vermutung hinausgeht. Beleidigungen von Kollegen oder Vorgesetzten, sexuelle Belästigung, Mobbing, Vortäuschen von Erkrankungen, Selbstbeurlaubung, geschäftsschädigende Äußerungen und Drogenkonsum sind ebenfalls wirksame Gründe für eine fristlose Kündigung.

Bei der Interessenabwägung spielen insbesondere folgende Aspekte eine Rolle: Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses, der bisherige Verlauf des Arbeitsverhältnisses, das Alter und der Familienstand des Arbeitnehmers, Art und Schwere der Vertragsverletzung und die Ausnutzung einer besonderen Vertrauensstellung.

Falls Sie meinen, nicht schwerwiegend gegen eine Pflicht verstoßen zu haben, holen Sie sich dringend eine Rechtsberatung bei der ArbeitnehmerHilfe Deutschland. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht werden Ihren Fall umgehend prüfen.



Wie verhalte ich mich, nach Erhalt einer fristlosen Kündigung?

Um sich gegen eine fristlose Kündigung zu wehren, ist es ratsam, sich schnell den Rat eines im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalts einzuholen. Schnelligkeit ist geboten, weil in den allermeisten Fällen eine Drei-Wochen-Frist gilt. Direkt nach dem Eingang der Kündigung bleiben Ihnen drei Wochen, um mit einem Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage zu verfassen und einzureichen.

Wenn Sie die Sache außerhalb des Gerichts klären wollen, handeln Sie bitte ebenfalls innerhalb der dreiwöchigen Frist. Besteht Ihrerseits kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung, versuchen Sie eine Abfindung und die Umwandlung in eine ordentliche Kündigung durchzusetzen.

Um eine Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit zu vermeiden, sollten Sie sich umgehend arbeitslos melden.

Außerdem gibt es weitere Fragen zu beachten, die sich nach einer Kündigung stellen: Wie viel Resturlaub steht mir zu? Was ist mit meinen Überstunden und dem Weihnachtsgeld? Wie komme ich zu einem guten Arbeitszeugnis?

Um all diese Dinge geltend zu machen, vereinbaren Sie noch heute eine Beratung bei der ArbeitnehmerHilfe. Lassen Sie sich von einem unserer kompetenten Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten. Wir helfen Ihnen gerne!


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