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Urlaubsanspruch - Arbeitsrecht Deutschland Top 10 

Urlaubsrecht - was darf der Arbeitnehmer verlangen?

Die Rechte der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Urlaub sind ein ein wichtiges Beratungsthema. Bei diesem geht es darum, inwieweit individuelle Urlaubswünsche durchsetzbar sind. Was tun wenn der Arbeitgeber den Urlaub einseitig festlegt? Darf er das? Was passiert mit Urlaub den der Vorgesetzte nicht gewährt?

Arbeitgeber haben die Pflicht Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, solange dem betriebliche Belange oder vorrangige Bedürfnisse anderer Arbeitnehmer nicht entgegenstehen.

Dem Vorgesetzten steht es frei den Urlaubszeitraum des Arbeitnehmers von sich aus zu bestimmen. Fragte der Vorgesetzte den Arbeitnehmer vorher nicht nach dessen Urlaubswünschen, kann sich der Arbeitnehmer zur Wehr setzen. Für die Ausübung des Annahmeverweigerungsrechts bedarf es seitens des Arbeitnehmers keines besonderen Grundes. Für die Erteilung der Genehmigung zum Urlaubsantrag gibt es keine Frist und somit kein Anrecht auf eine schnelle Urlaubsgenehmigung.

Arbeitgeber dürfen Betriebsferien festlegen und Zwangsurlaub verhängen. Arbeitgeber müssen Betriebsferien rechtzeitig ankündigen, in der Regel vor Beginn des Urlaubsjahres. Der Betriebsrat hat darüber ein Mitbestimmungsrecht. Das Direktionsrecht des Arbeitgebers erlaubt ihm die Anordnung von Zwangsurlaub, wenn dringende betriebliche Belange vorliegen.

Regelt eine Betriebsvereinbarung die Betriebsferien braucht sich der Arbeitgeber im Einzelfall nicht auf dringende betriebliche Belange berufen. Es reicht nicht aus, wenn sich der Arbeitgeber auf einen Auftragsmangel beruft oder Störungen im Betriebsablauf vorliegen. Bei Saisonbetrieben oder in Krisensituationen liegt dagegen eine Rechtfertigung für die Anordnung von Zwangsurlaub regelmäßig vor. Der Arbeitgeber darf drei Fünftel des Urlaubs des Arbeitnehmers verplanen und muss zwei Fünftel im Ermessen des Arbeitnehmers belassen.

Häufig stellt sich das Problem, dass der Arbeitgeber keine Entscheidung über den Urlaubsantrag trifft oder den Urlaub nicht genehmigt. In diesem Fall steht es dem Arbeitnehmer frei den Arbeitgeber abzumahnen oder zu verklagen.

Der Urlaub kann für einen bestimmten Zeitraum eingeklagt, wenn dieser im Klageantrag benannt wird. Alternativ kann der Arbeitnehmer den Urlaub ohne eine konkrete zeitliche Angabe einklagen. Diese Vorgehensweise bietet sich vor allem an, wenn Streit über die Höhe des Urlaubsanspruchs besteht.

Über eine sogenannte Feststellungsklage lässt sich gerichtlich feststellen, dass dem Arbeitnehmer aus einem Jahr eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen zusteht. Es gibt daneben die Möglichkeit eine Freistellung für den beantragten Urlaub auf schnellem Weg zu bekommen. Das gelingt über eine einstweilige Verfügung, wenn die Voraussetzungen laut der Paragraphen 935 und 940 der Zivilprozessordnung vorliegen.

Die Rechtsanwälte der ArbeitnehmerHilfe beraten Sie zu Fragen des Urlaubsrechts und anderen arbeitsrechtlichen Themen.


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