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Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitnehmer deutschlandweit zum Zwischenzeugnis

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis entspricht in Form und Inhalt einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Doch während das Arbeitszeugnis aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, dient das Zwischenzeugnis als Leistungsnachweis ohne, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum steht.

Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Herkömmlich gehen Arbeitnehmer davon aus, dass sie ein berechtigtes Interesse haben müssen, um von ihrem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis anzufordern. Dieses soll nur gegeben sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht stellt, sich eine Versetzung anbahnt oder der Arbeitnehmer einen neuen Vorgesetzten erhält. Mittlerweile ist jedoch bereits der Wunsch des Arbeitnehmers nach der Vorbereitung eines beruflichen Wechsels als berechtigtes Interesse nach einem Zwischenzeugnis anerkannt.

Begründung für Wunsch nach einem Zwischenzeugnis

Die Darstellung eines besonderen Grundes ist nicht mehr notwendig. Der Arbeitnehmer kann folglich stets und ohne weitere Begründung ein Zwischenzeugnis verlangen. An die Gründe sind nicht zu hohe Erwartungen zu stellen. Genannt werden beispielhaft die Bewerbung um eine neue Stelle, zur Vorlage bei Gericht oder Behörden, bei Stellen eines Kreditantrages, Wechsel eines langjährigen Vorgesetzten, strukturelle Änderung im Betriebsgefüge, bevorstehende persönliche Veränderungen.

Ausnahme im Öffentlichen Dienst

Eine Ausnahme stellt nur der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes dar. Laut diesem kann der Beschäftigte nur aus triftigen Gründen ein Zwischenzeugnis anfordern. Triftige Gründe sind:

  • Arbeitsplatzsuche oder eine Stellenbewerbung
  • geplante Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung,
  • Arbeitsunterbrechungen wegen Sonderurlaub, Elternzeit, Wehr- und Zivildienst oder Beginn eines politischen Mandats, neue Funktionen und Tätigkeiten im Betrieb
  • eine beabsichtigte Kündigung oder Änderungskündigung durch den Arbeitgeber
  • Vorgesetztenwechsel, eine bevorstehende Versetzung oder ein Betriebsübergang
  • besondere Umstände im sozialen Umfeld, zum Beispiel zur Vorlage bei Gerichten und Behörden, Bewerbung um eine Wohnung oder Antrag auf einen Kredit.

Wie schnell muss das Zwischenzeugnis ausgestellt werden?

Nach Aufforderung ist das Zwischenzeugnis unverzüglich oder zeitnah auszustellen. In der Regel ist eine Frist von ein bis zwei Wochen als ausreichend anzusehen. Da es keine gesetzliche Frist für das Ausstellen eines Zeugnisses gibt, hat man sich in der Rechtsprechung darauf verständigt, dass es so schnell wie möglich ausgestellt werden muss.

Checkliste für die Prüfung des Zwischenzeugnisses

  1. Überschrift “Zwischenzeugnis”
  2. Stimmen die persönlichen Daten, wie Name, Wohnort, Geburtstag und die Angaben Stellenbezeichnung, Position und Datum des Betriebseintritts?
  3. Unternehmensbeschreibung, Standort und Größe des Betriebs
  4. Beurteilung der fachlichen Expertise, der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens
  5. Grund für die Zeugnisausstellung
  6. Schlusswort mit einem Dank des Arbeitgebers
  7. Datum und Unterschrift des direkten Vorgesetzten
  8. Wurde das Zeugnis auf dem offiziellen Briefpapier der Firma erstellt?
  9. Ist das Zeugnis im Präsens formuliert?

Formulierungen im Zwischenzeugnis

Grundsätzlich muss ein Zwischenzeugnis, genau wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Das Zeugnis muss so verfasst sein, dass dem Arbeitnehmer die zukünftige Arbeitssuche nicht erschwert wird. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine sachgerechte Anwendung der Zeugnissprache. Gegen ein unangemessenes Zwischenzeugnis kann man vorgehen - am besten mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V.

Sollten Sie Fragen zum qualifizierten Arbeitszeugnis respektive Zwischenzeugnis oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.

ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!



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