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Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Zwischenzeugnis

Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitnehmer deutschlandweit zum Zwischenzeugnis

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis entspricht in Form und Inhalt einem qualifizierten Arbeitszeugnis. Doch während das qualifizierte Arbeitszeugnis aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, dient das Zwischenzeugnis als Leistungsnachweis, ohne dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Raum steht.

Wann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Herkömmlich gehen Arbeitnehmer davon aus, dass sie ein berechtigtes Interesse haben müssen, um von ihrem Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis anzufordern. Dieses soll nur gegeben sein, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung in Aussicht stellt, sich eine Versetzung anbahnt oder der Arbeitnehmer einen neuen Vorgesetzten erhält. Mittlerweile ist jedoch bereits der Wunsch des Arbeitnehmers, einen beruflichen Wechsel vorzubereiten, als berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis anerkannt. An die Gründe sind keine zu hohe Anforderungen zu stellen.


Welche Ausnahme gibt es?

Eine Ausnahme stellt der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes dar. Laut diesem kann der Beschäftigte nur aus triftigen Gründen ein Zwischenzeugnis anfordern. Triftige Gründe sind:

  • Arbeitsplatzsuche oder Stellenbewerbung,
  • geplante Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildung,
  • Arbeitsunterbrechungen wegen Sonderurlaubs, Elternzeit, Wehr- oder Zivildienst oder wegen des Beginns eines politischen Mandats sowie neue Funktionen und Tätigkeiten im Betrieb,
  • eine beabsichtigte Kündigung oder Änderungskündigung durch den Arbeitgeber,
  • Vorgesetztenwechsel, bevorstehende Versetzung oder Betriebsübergang,
  • besondere Umstände im sozialen Umfeld, zum Beispiel zur Vorlage bei Gerichten und Behörden, zur Bewerbung um eine Wohnung oder zur Beantragung eines Kredits.

Wie schnell muss das Zwischenzeugnis ausgestellt werden?

Nach Aufforderung ist das Zwischenzeugnis unverzüglich, also zeitnah, auszustellen. Da es keine gesetzliche Frist für die Ausstellung eines Zeugnisses gibt, wird in der Rechtsprechung angenommen, dass es so schnell wie möglich ausgestellt werden muss. In der Regel ist eine Frist von ein bis zwei Wochen als ausreichend anzusehen. 



Was gehört in die Checkliste zur Prüfung eines Zwischenzeugnisses?

  1. Überschrift „Zwischenzeugnis
  2. Persönlichen Daten, wie Name, Wohnort, Geburtstag und die Angaben Stellenbezeichnung, Position und Datum des Betriebseintritts
  3. Unternehmensbeschreibung, Standort und Größe des Betriebs
  4. Beurteilung der fachlichen Expertise, der Arbeitsleistung und des Sozialverhaltens
  5. Grund für die Zeugnisausstellung
  6. Schlusswort mit einem Dank des Arbeitgebers
  7. Datum und Unterschrift des direkten Vorgesetzten
  8. Offizielles Briefpapier der Firma
  9. Zeitform: Präsens

Wie muss ein Zwischenzeugnis formuliert sein?

Grundsätzlich muss ein Zwischenzeugnis, genau wie ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein. Das Zeugnis muss so verfasst sein, dass dem Arbeitnehmer die zukünftige Arbeitssuche nicht erschwert wird. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf eine sachgerechte Anwendung der Zeugnissprache. Gegen ein unangemessenes Zwischenzeugnis kann man vorgehen - am besten mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V.

Sollten Sie Fragen zum qualifizierten Arbeitszeugnis respektive Zwischenzeugnis oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.


FAQ - Zwischenzeugnis

Arbeitnehmer fragt, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht antwortet

Können Arbeitnehmer ohne Grund ein Zwischenzeugnis anfordern?

Soweit nichts anderes im Arbeitsvertrag geregelt ist, muss der Arbeitnehmer einen triftigen Grund bzw. berechtigtes Interesse gegenüber dem Arbeitgeber vorweisen, um ein Zwischenzeugnis zu erlangen.

Was ist ein qualifiziertes Zwischenzeugnis?

Ein einfaches Zwischenzeugnis enthält nur Angaben über die Art des Dienstverhältnisses und dessen Dauer, wohingegen ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zusätzlich auch Angaben über die Leistung des Arbeitnehmers und seine Führung enthält.

Wie oft kann ein Zwischenzeugnis verlangt werden?

Um die Frage beantworten zu können, lohnt sich für den Arbeitnehmer ein Blick in seinen Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag. Darin kann nämlich eine feste Anzahl oder eine Frist vereinbart sein. Soweit der Arbeitnehmer keine Regelung dazu im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag findet, gilt Folgendes: Es existiert keine Obergrenze, jedoch benötigt jedes neue Verlangen einen triftigen Grund beziehungsweise ein berechtigtes Interesse. Ein Verlangen ist rechtsmissbräuchlich, wenn es ohne neuen, konkreten Anlass kurz nach der Ausstellung eines vorherigen Zwischenzeugnisses erfolgt.


Hier finden Sie weitere Informationen zum Zwischenzeugnis:

Beratung bei Erhalt eines Arbeitszeugnisses

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein solches wohlwollend...

Arbeitszeugnisarten, Voraussetzungen und Inhalt

Das Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde und nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Endzeugnis fällig. Leider ist die Rechtsstreitigkeit...

Ausschlussklauseln

Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie kündigen Ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist und Form. Entweder Sie fordern Ihr Zeugnis unmittelbar mit dem Kündigungsschreiben...


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