- Kostenfreie Rechtsberatung
- Schnelle Termine
- Soforthilfe
- Anwälte für Arbeitsrecht
- Arbeitsschutz
Aufhebungsvertrag mit Klageverzichtsklausel – wirksam?
Erklärt vom Anwalt für Arbeitsrecht
Oftmals werden zwischen den Arbeitsvertragsparteien Aufhebungsverträge geschlossen, um ein laufendes Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden und so zum Beispiel eine vom Arbeitgeber angedrohte Kündigung zu vermeiden.
Wird ein vom Arbeitgeber vorformulierter Aufhebungsvertrag mit einer Klausel kombiniert, nach der der Arbeitnehmer darauf verzichtet, hiergegen Klage zu erheben, unterliegt diese einer Inhaltskontrolle nach § 307 BGB.
Er ist dann unwirksam, wenn er den Arbeitnehmer nach §§ 307 I, II Nr. 1 BGB unangemessen benachteiligt.
Dies ist der Fall, wenn ein Kündigungsgrund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht vorlag und ein verständiger Arbeitgeber eine Kündigung somit nicht ernsthaft in Erwägung hätte ziehen dürfen, da der Arbeitnehmer ansonsten davon abgehalten würde, den Vertrag rechtlich anzufechten (PM zum BAG Urteil vom 12. März 2015 - 6 AZR 82/14).
Die Folge ist, dass die konkrete Klausel unwirksam und somit kein Bestandteil des Aufhebungsvertrags mehr ist. Der restliche Aufhebungsvertrag bleibt im Übrigen wirksam.
Wir im ArbeitnehmerHilfe e.V. beraten Sie gerne zu Ihren Rechten im Arbeitsrecht.
Weitere Informationen zum Aufhebungsvertrag:
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag und eine Kündigung stellen zwar beides Mittel zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar, sind jedoch streng voneinander zu trennen…
Zwickmühle Aufhebungsvertrag
Eine unbedachte Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag kann für einen Arbeitnehmer zu großen finanziellen Verlusten führen. Nicht selten wird von der Bundesagentur...
Beratung bei Erhalt eines Aufhebungsvertrags
Wiederholt kommt es in Deutschland dazu, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Aufhebungsverträge zum Unterschreiben vorlegen, um vermeiden zu wollen...
Möchten Sie Ihren Aufhebungsvertrag überprüfen lassen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert online einen persönlichen oder telefonischen Termin.
Wir sind für Sie da.
0800-7236910



