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Wann empfiehlt unser Anwalt die Einholung eines Zwischenzeugnisses?
Anwalt für Arbeitnehmer erläutert
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet die Frage, wann Sie Anspruch auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses haben und wann im Arbeitsrecht die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses sinnvoll ist.
Wann sollte ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis beantragen?
Einschätzung vom Anwalt für Arbeitsrecht
Ein Arbeitnehmer sollte nach Expertenmeinung unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht dann ein Zwischenzeugnis beantragen, wenn er seine bisherigen Leistungsansprüche sichern oder wenn er sich neu orientieren möchte, also nach einem neuen Arbeitsverhältnis sucht. Berufen sollten Sie sich als Arbeitnehmer dabei immer auf die erste Variante, es sei denn, Ihr Arbeitgeber möchte ebenfalls nicht länger an Ihrer Arbeitskraft festhalten.
Die Einholung eines Zwischenzeugnisses hat Vorteile! Fordern Sie arbeitsrechtlich die Wertschätzung Ihres Arbeitsverhältnisses durch regelmäßige Zwischenzeugnisse ein, um Ihren lückenlos positiven Lebenslauf zu dokumentieren. Außerdem kann von einem einmal guten Zwischenzeugnis am Ende nicht mehr abgewichen werden.
Aber Achtung! Im Arbeitsrecht ergeben sich manchmal Schwierigkeiten bei der Einholung eines Zwischenzeugnisses. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht berichten dazu wie folgt.
Anspruch auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses?
Arbeitnehmerberatung bundesweit
Im Gesetz ist überhaupt kein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses geregelt. Dort ist nur vorgesehen, dass man am Ende des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses hat. Aber wie erhält man nun ein Zwischenzeugnis?
Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht haben dazu folgende Fallkonstellationen für Sie herausgearbeitet, die von den Arbeitsgerichten anerkannt sind. In diesen Fällen haben Sie einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses und können diesen auch bei einer Verweigerung gerichtlich durchsetzen.
- Sie befinden sich in einem mehrjährigen Arbeitsverhältnis ohne jegliche Mitarbeiterbeurteilung
- Ihr direkter Vorgesetzter, mit dem Sie lange zusammengearbeitet haben, wechselt
- Sie wechseln in eine andere Abteilung oder übernehmen für die Zukunft deutlich andere Arbeitsaufgaben an Ihrem Arbeitsplatz
- Sie werden erfreulicherweise befördert und damit auch mit anderen Aufgaben betraut
- Ihre Elternzeit steht bevor
- Sie gönnen sich eine längere unbezahlte berufliche Auszeit in Form eines mehrmonatigen Urlaubs, eines Sabbaticals oder Ähnlichem
- Ein Auslandseinsatz für Ihren Arbeitgeber steht bevor
- Leider werden Sie eine Kündigung erhalten, weil in Ihrem Unternehmen eine Umstrukturierung geplant ist oder die Firma kurz vor einer Insolvenz steht
- Sie haben bereits eine Kündigung erhalten, haben jedoch wegen Ihrer langen Betriebszugehörigkeit eine sehr lange Kündigungsfrist
In all diesen Fällen können Sie einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis erlangen. Gleichzeitig empfehlen wir als Anwälte für Arbeitsrecht die Einholung eines solchen Zwischenzeugnisses, weil Sie damit die Beurteilung Ihrer Leistungen zum richtigen Zeitpunkt absichern. Denn ein erteiltes Zwischenzeugnis kann bezüglich der dort positiv beschriebenen Arbeitsleistungen arbeitsrechtlich danach nicht mehr abgeändert werden.
Wie sollte ich ein Zwischenzeugnis beantragen?
Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärt
Als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht dürfen wir Ihnen folgenden Text als Vorschlag zur Einforderung Ihres arbeitsrechtlichen Anspruchs auf ein Zwischenzeugnis empfehlen:
Sehr geehrte/r …,
bei mir hat sich nun im Betrieb einiges geändert:
Ich arbeite fortan in einem neuen Bereich/ Ich übernehme fortan neue Aufgaben/ Ich habe nun einen neuen Vorgesetzten erhalten/ Ich gehe ab … in Elternzeit/ Ich muss mich aufgrund der Umstrukturierungen nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen/ etc.
Aus diesem Grund bitte ich höflich um Ausstellung eines wohlwollenden, berufsfördernden Zwischenzeugnisses, das meine Leistungen positiv widerspiegelt.
Ich bedanke mich hierfür im Voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, rufen Sie unseren Anwalt für Arbeitsrecht einfach unter 0800-7236910 an.
FAQ - Thema Zwischenzeugnis
Arbeitnehmer fragt, Anwalt für Arbeitsrecht antwortet
Kann ich ohne Grund ein Zwischenzeugnis anfordern?
Ob Arbeitnehmer einen Grund benötigen, um ein Zwischenzeugnis einfordern zu können, hängt zunächst einmal davon ab, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Arbeitsvertrag vereinbart haben. Gegebenenfalls muss der Arbeitnehmer keinen Grund vorweisen, wenn der Arbeitsvertrag dies nicht verlangt.
Anders verhält es sich, wenn ein Tarifvertrag zwischen den Parteien gilt. Dann muss der Arbeitnehmer einen triftigen Grund haben, um ein Zwischenzeugnis anfordern zu können. Dieser liegt insbesondere vor, wenn ein Zwischenzeugnis für Fortbildungskurse oder für den Besuch von Fach- oder Hochschulen erforderlich ist, bei Fusionen, beim Betriebsübergang oder wenn bei einem Vorgesetztenwechsel, nur der bisherige Vorgesetzte eine fundierte Leistungsbeurteilung abgeben kann.
Wenn weder der Arbeitsvertrag noch der Tarifvertrag etwas zum Zwischenzeugnis regeln, ergibt sich der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer muss dann ein berechtigtes Interesse vorweisen, damit der Arbeitgeber ihm ein Zwischenzeugnis ausstellt. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Arbeitnehmer können sich also an den oben genannten Beispielen orientieren.
Welche Schlussformel sollte ein Zwischenzeugnis haben?
Beim Zwischenzeugnis wird die für Endzeugnisse typische Schlussformel durch einen Hinweis auf den Anlass der Ausstellung ersetzt. Zusätzlich kann der letzte Absatz eine besondere Wertschätzung oder Qualifikation des Arbeitnehmers hervorheben.
Kann mein Arbeitgeber mir ein Zwischenzeugnis verweigern?
Der Arbeitgeber kann die Erteilung eines Zwischenzeugnisses verweigern, wenn kein triftiger Grund beziehungsweise kein berechtigtes Interesse vorliegt. Zudem kann der Arbeitgeber die Ausstellung des Zwischenzeugnisses verweigern, wenn der Arbeitnehmer nur noch einen Anspruch auf ein Endzeugnis hat. Der Anspruch auf ein Endzeugnis besteht mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Hier finden Sie Informationen zum Zwischenzeugnis:
Beratung bei Erhalt eines Arbeitszeugnisses
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein solches wohlwollend...
Arbeitszeugnisarten, Voraussetzungen und Inhalt
Das Arbeitszeugnis ist eine vom Arbeitgeber erstellte Urkunde und nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Endzeugnis fällig. Leider ist die Rechtsstreitigkeit...
Ausschlussklauseln
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Sie kündigen Ihr Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist und Form. Entweder Sie fordern Ihr Zeugnis unmittelbar mit dem Kündigungsschreiben...
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
0800-7236910



