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Wann empfiehlt unser Anwalt die Einholung eines Zwischenzeugnisses?
Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht beantwortet die Frage, wann Sie Anspruch auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses haben und wann im Arbeitsrecht die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses sinnvoll ist.
Wann sollte ein Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis beantragen?
Ein Arbeitnehmer sollte nach Expertenmeinung unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht dann ein Zwischenzeugnis beantragen, wenn er seine bisherigen Leistungsansprüche sichern oder wenn er sich neu orientieren möchte (nach einem neuen Arbeitsverhältnis sucht). Berufen sollten Sie sich als Arbeitnehmer dabei immer auf die erste Variante, es sei denn Ihr Arbeitgeber möchte ebenfalls nicht länger an Ihrer Arbeitskraft festhalten.
Die Einholung eines Zwischenzeugnisses hat Vorteile! Fordern Sie arbeitsrechtlich die Wertschätzung Ihres Arbeitsverhältnisses ein durch regelmäßige Zwischenzeugnisse, um Ihren lückenlos positiven Lebenslauf zu dokumentieren. Außerdem kann von einem einmal guten Zwischenzeugnis am Ende nicht mehr abgewichen werden.
Aber Achtung! Im Arbeitsrecht ergeben sich manchmal Schwierigkeiten mit der Einholung eines Zwischenzeugnisses. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht berichten dazu wie folgt.
Anspruch auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses?
Im Gesetz ist überhaupt kein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Ausstellung eines Zwischenzeugnisses geregelt. Dort ist nur vorgesehen, dass man am Ende des Arbeitsverhältnisses ein Anspruch auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses hat. Aber wie erhält man nun ein Zwischenzeugnis?
Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht haben dazu folgende Fallkonstellation für Sie herausgearbeitet, die von den Arbeitsgerichten anerkannt sind. In diesen Fällen haben Sie einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses und können diesen auch bei Verweigerung gerichtlich durchsetzen.
- Sie befinden sich in einem mehrjährigen Arbeitsverhältnis ohne jegliche Mitarbeiterbeurteilung
- Ihr direkter Vorgesetzter, mit dem Sie lange zusammengearbeitet haben, wechselt
- Sie wechseln in eine andere Abteilung oder übernehmen für die Zukunft deutlich andere Arbeitsaufgaben an Ihrem Arbeitsplatz
- Sie werden erfreulicher Weise befördert (damit werden Sie auch mit anderen Aufgaben betraut)
- Ihre Elternzeit steht bevor
- Sie gönnen sich eine längere unbezahlte berufliche Auszeit in Form eines mehrmonatigen Urlaubs, eines Sabbatical oder ähnlichem
- ein Auslandseinsatz für Ihren Arbeitgeber steht bevor
- leider werden Sie eine Kündigung erhalten, weil in der Firma von Ihnen eine Umstrukturierung geplant ist oder die Firma kurz vor einer Insolvenz steht
- Sie haben bereits eine Kündigung erhalten, haben jedoch wegen der langen Betriebszugehörigkeit eine sehr lange Kündigungsfrist
In all diesen Fällen dürfen Ihnen unsere Fachanwälte im Arbeitsrecht einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis versichern. Gleichzeitig empfehlen wir als Anwälte für Arbeitsrecht die Einholung eines solchen Zwischenzeugnisses, weil Sie damit die Beurteilung Ihrer Leistungen im richtigen Zeitpunkt absichern. Denn ein erteiltes Zwischenzeugnis kann bezüglich der dort positiv beschriebenen Arbeitsleistungen arbeitsrechtlich danach nicht mehr abgeändert werden.
Wie sollte ich ein Zwischenzeugnis beantragen?
Als spezialisierte Anwälte im Arbeitsrecht dürfen wir Ihnen folgenden Text als Vorschlag zur Einforderung Ihres arbeitsrechtlichen Anspruches auf ein Zwischenzeugnis empfehlen:
Sehr geehrter/Sehr geehrte/Liebe …,
bei mir hat sich nun im Betrieb einiges geändert:
Ich arbeite fortan in einem neuen Bereich/Ich übernehme fortan neue Aufgaben/Ich habe nun einen neuen Vorgesetzten erhalten/Ich gehe ab … in Elternzeit/Ich muss mich aufgrund der Umstrukturierungen nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen/etc.
Aus diesem Grund bitte ich höflich um Ausstellung eines wohlwollenden berufsfördernden Zwischenzeugnisses, das meine Leistungen positiv wiederspiegelt.
Ich bedanke mich hierfür im Voraus und verbleibe
mit freundliche Grüßen
(Ende einer beispielhaften Anforderung eines Zwischenzeugnisses im Arbeitsrecht, von unserem Fachanwalt empfohlen)
Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, rufen Sie unseren Anwalt für Arbeitsrecht einfach an unter 0800-7236910.
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