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Entschädigung auch bei Nichtbesetzung der Stelle nach dem AGG

Hilfe durch Anwalt für Arbeitnehmer

Wenn ein Unternehmen ausdrücklich Mitarbeiter in einem bestimmten Alter sucht, liegt darin eine Benachteiligung älterer Bewerber wegen ihres Alters.

So entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Fall, in dem ein Unternehmen ausdrücklich Mitarbeiter zwischen 25 und 30 Jahren gesucht hatte.

Ein älterer Bewerber könnte daher eine Entschädigung verlangen. Dieser Anspruch steht ihm auch dann zu, wenn der Arbeitgeber keinen Bewerber eingestellt hat.

Er muss dann lediglich nachweisen, dass er für die Stelle objektiv geeignet gewesen ist und die Einstellung wegen seines Alters unterblieben ist (PM des BAG zum Urteil vom 23.8.2012-8AZR 285/11).



FAQ – Altersdiskriminierung

Arbeitnehmer fragen, Rechtsanwalt für Arbeitnehmer antwortet

Wann liegt eine Altersdiskriminierung vor?

Um nachvollziehen zu können, was eine Altersdiskriminierung ist, kann man das Wort „Altersdiskriminierung“ sezieren. Zunächst muss also gefragt werden, was Diskriminierung bedeutet. Unter Diskriminierung ist die Ungleichbehandlung einer Person oder Gruppe zu verstehen, wodurch diese eine Benachteiligung erfahren müssen, die nicht gerechtfertigt ist. Diskriminierung liegt nur vor, wenn jemand wegen eines geschützten Merkmals benachteiligt wird. Und hier kommt das erste Wortglied ins Spiel: Eines dieser geschützten Merkmale ist das biologische Alter. Zusammenfassend kann man also sagen, dass eine Altersdiskriminierung vorliegt, wenn es wegen des konkreten Lebensalters zu einer Ungleichbehandlung kommt, die wiederum zu einer unbegründeten Benachteiligung führt. Dabei ist sowohl die Diskriminierung älterer Arbeitnehmer als auch jüngerer Arbeitnehmer umfasst.

Wo fängt Altersdiskriminierung an?

Altersdiskriminierung setzt – um an die Fragestellung anzuknüpfen – keinen Anfang voraus. Sie liegt bereits dann vor, wenn eine Regelung einen Arbeitnehmer wegen seines Alters benachteiligt. Anders ist dies beim Mobbing am Arbeitsplatz. Dieses ist gekennzeichnet durch wiederholtes, schikanöses Verhalten über einen längeren Zeitraum.

Welche Beispiele gibt es für Altersdiskriminierung im Arbeitsrecht?

  • Eine Altersdiskriminierung wurde in der Vergangenheit bejaht, wenn in einer Stellenanzeige ein „junger Mitarbeiter“ gesucht wurde.
  • Darüber hinaus wurde eine tarifvertragliche Altersgrenze für Piloten von 60 Jahren als unzulässige Altersdiskriminierung gewertet.
  • Auch die Staffelung der Urlaubshöhe nach dem Lebensalter stellt grundsätzlich eine Altersdiskriminierung dar.

Wie kann man gegen Altersdiskriminierung vorgehen? 

Der Arbeitnehmer kann gegen den Arbeitgeber Schadensersatz nach § 15 Abs. 1 AGG und Schmerzensgeld nach § 15 Abs. 2 AGG verlangen.


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Möchten Sie wissen, wann eine Altersdiskriminierung vorliegt?

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