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Beratung beim Erhalt eines Arbeitszeugnisses

Durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein solches wohlwollend auszustellen und wahrheitsgemäße Angaben zum Verhalten und zu der erbrachten Leistung im Unternehmen zu machen.

Jedoch sehen geradezu alle Formulierungen im Arbeitszeugnis auf den ersten Blick wohlwollend aus. Ihre wirkliche, versteckte Aussage kann aber eine ganz andere sein.

Der Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers liegt im Bereich der Noten „sehr gut“ bis „ungenügend“.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, um welche Note es sich in Ihrem Arbeitszeugnis handelt, sollten Sie einen Termin bei einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht vereinbaren.


Worauf muss ich bei den Formulierungen im Arbeitszeugnis achten?

Erklärt vom Anwalt für Arbeitnehmer

Alle Arbeitszeugnisse lesen sich für ein ungeschultes Auge vermeintlich positiv. Anders ist dies, wenn ein Anwalt für Arbeitsrecht die Formulierungen prüft; diese werden nicht selten als negativ bewertet. Bei den im Arbeitszeugnis verwendeten Formulierungen ist deshalb stets eine aufmerksame Prüfung geboten.

Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Arbeitszeugnis „wohlwollend“ formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht unberechtigt erschweren (BGH 26. November 1963, DB 1964, S. 517).

Bei den Formulierungen kommt es größtenteils auf Feinheiten an. Ein Arbeitszeugnis mit der Note „sehr gut“ enthält Formulierungen wie „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“. Wird hingegen jemand mit der Note „ausreichend“ bewertet, finden sich im Arbeitszeugnis lediglich Formulierungen wie „zu unserer Zufriedenheit“.

Zudem sollten keine übertrieben ausgezeichneten Formulierungen zu erkennen sein, da das Übertreiben oft den Arbeitnehmer albern dastehen lässt. In dieser Hinsicht gibt es viele verschiedene Formulierungsvarianten für Arbeitszeugnisse.



Wie muss ich bei Unzufriedenheit mit dem Arbeitszeugnis umgehen?

Schnelles Handeln geboten!

Bei Unzufriedenheit mit dem Arbeitszeugnis sollten Arbeitnehmer schnell handeln und Einwendungen gegen das vom Arbeitgeber erteilte Zeugnis innerhalb weniger Wochen nach dessen Erhalt geltend machen. Ansonsten könnte ein Anspruch auf Berichtigung verwirken.

Wenn Sie als Arbeitnehmer unzufrieden sind mit ihrem Arbeitszeugnis, kann ein besseres Zeugnis mit entsprechenden Beweisen angefordert werden. Da der Arbeitgeber verpflichtet ist, ein durchschnittliches, wohlwollendes Zeugnis auszustellen, müssen Arbeitnehmer bei dem Wunsch nach einem besseren Zeugnis mit der Note „sehr gut“ oder „gut“ beweisen können, dass sie auch entsprechende Leistungen erzielt haben und das Verhalten ebenfalls zufriedenstellend war.

Als ersten Schritt sollten Sie ein Gespräch mit dem Verfasser des Zeugnisses suchen, da dieser eventuell der Zeugnissprache nicht gewachsen ist und keine bösen Absichten dahinterstecken.

Wenn dem nicht so ist, suchen Sie die falsch bewerteten Textpassagen heraus und schlagen Sie dem Arbeitgeber Alternativen vor. Wenn keine Einigung möglich ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber, suchen Sie unseren ArbeitnehmerHilfe e.V. auf und vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer kompetenten Fachanwälte für Arbeitsrecht im Rahmen einer Mitgliedschaft.


Welche Vorteile hat eine Beratung zu diesem Thema?

Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht

Ein schlechtes Arbeitszeugnis kann über Jahre Bewerbungen sabotieren, weshalb eine Beratung zu diesem Thema Arbeitnehmer vor solchen Folgeschäden bewahrt.

Wenn Ihr Arbeitgeber nicht auf Ihre Änderungswünsche eingehen möchte, kommen Sie zu uns. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht werden dieses Thema ausführlich mit Ihnen besprechen und, falls notwendig, gemeinsam ein besseres Arbeitszeugnis beim Arbeitsgericht erreichen. 


Weitere Informationen zum Arbeitszeugnis:

Schlechtes Arbeitszeugnis: Was nun?

Hier unser Rat, wie Sie Ihr qualifiziertes Arbeitszeugnis aktiv verbessern können. Identifizieren Sie zuerst alle formellen und inhaltlichen Fehler…

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