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Informationen zur fristlosen Kündigung
Erklärt vom Anwalt für Arbeitsrecht
Eine Kündigung unterscheidet sich in zwei Arten: Die ordentliche Kündigung und die außerordentliche Kündigung.
Bei der ordentlichen Kündigung werden die geltende Fristen eingehalten; sie kann nur angefochten werden, wenn allgemeiner Kündigungsschutz oder Sonderkündigungsschutz besteht.
Eine außerordentliche Kündigung, auch fristlose Kündigung genannt, ist eine Kündigung, bei der die geltenden Fristen nicht eingehalten werden und das Arbeitsverhältnis sofort beendet wird.
Die fristlose Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden, wird jedoch in der Praxis meist vom Arbeitgeber erklärt. Sie ist allerdings nur wirksam, wenn die notwendigen Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung vorliegen.
Wenn Sie eine fristlose Kündigung erhalten haben und nicht wissen, wie Sie nun vorgehen sollen, sollten Sie einen Termin beim ArbeitnehmerHilfe Verein vereinbaren. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten Sie gerne.
Wann ist eine fristlose Kündigung wirksam?
Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht
Die fristlose Kündigung ist wirksam, wenn die Schriftform eingehalten wurde und ein wichtiger Grund vorliegt, der so gravierend ist, dass er die sofortige Beendigung rechtfertigt. Vor dem Ausspruch einer fristlosen Kündigung muss geprüft werden, ob nicht ein milderes Mittel (z. B. Abmahnung) ausreicht. Außerdem muss die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
Eine fristlose Kündigung ist nur dann wirksam, wenn ein schwerwiegender Grund besteht und dieser so gewichtig ist, dass eine Kündigungsfrist nicht mehr abzuwarten ist. Wichtige Gründe hierfür sind beispielsweise die Arbeitsverweigerung trotz vorheriger Abmahnung sowie Betrug oder Diebstahl zu Lasten des Arbeitgebers.
Außerdem ist die fristlose Kündigung wirksam, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, die nicht erwiesen sein muss. Eine Vermutung reicht aber nicht aus. Beleidigungen gegenüber Kollegen oder gar dem Arbeitgeber, sexuelle Belästigung, Mobbing, das Vortäuschen von Erkrankungen, Selbstbeurlaubung, geschäftsschädigende Äußerungen und Drogenkonsum können ebenfalls zu einer wirksamen fristlosen Kündigung führen.
Wenn Sie der Meinung sind, nicht schwerwiegend gegen Ihren Pflichten verstoßen zu haben, sollten Sie sich dringend Rechtsberatung beim ArbeitnehmerHilfe e.V. bei einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht einholen.
Wie verhalte ich mich, wenn ich eine fristlose Kündigung erhalte?
Beratung durch Anwalt für Arbeitnehmer
Das Arbeitsrecht ist sehr fristlastig, weshalb eine frühe Konsultation eines Anwalts unerlässlich ist. Arbeitnehmer können sich gegen eine ihnen gegenüber ausgesprochene Kündigung nur innerhalb von drei Wochen wehren. Zudem müssen bestimmte Kündigungen sofort abgewiesen werden.
Allgemein gilt: Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen, sollten Sie sich so bald wie möglich den Rat eines im Arbeitsrecht erfahrenen Rechtsanwalts einholen.
Diese Notwendigkeit besteht darin, dass in den allermeisten Fällen eine Drei-Wochen-Frist gilt. Das bedeutet, dass Sie direkt nach dem Eingang der Kündigung drei Wochen Zeit haben, gemeinsam mit einem Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage zu verfassen.
Auch wenn Sie es zunächst außerhalb des Gerichts klären wollen, sollten Sie trotzdem innerhalb der dreiwöchigen Frist handeln. Wenn Sie am Arbeitsverhältnis nicht mehr festhalten wollen, sollten Sie versuchen, mit Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung und eine ordentliche Kündigung zu vereinbaren.
Außerdem sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden, falls Sie Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen wollen oder müssen, sonst könnte eine Sperrzeit drohen.
Nach einer Kündigung stellt sich jeder die Frage, was ist mit meinem Resturlaub, meinen Überstunden, meinem Arbeitszeugnis oder dem Weihnachtsgeld?
Wenn Sie überprüfen wollen, ob Sie all die angesprochenen Dinge geltend machen können, vereinbaren Sie eine Beratung beim ArbeitnehmerHilfe e. V. und lassen Sie sich von einem unserer kompetenten Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten. Wir helfen Ihnen gerne!
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