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Keine Erstattung außergerichtlicher Kosten in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
Hilfe durch Anwalt für Arbeitsrecht
Wir möchten Sie allgemein über die Kostentragungspflichten im Falle einer anwaltlichen Beauftragung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten informieren.
Denn laut § 12a Abs. 1 S. 1 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) gelten für Kostenerstattungsansprüche Besonderheiten im Arbeitsrecht. Dieser regelt, dass im Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs kein Anspruch der gegnerischen Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten oder Beistands besteht.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) folgt aus § 12a ArbGG nicht nur ein Ausschluss des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs, sondern auch ein Ausschluss materiell-rechtlicher Kostenansprüche. Das sind z. B. Ansprüche für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Geltendmachung ausstehenden Lohns. Auch hier sind die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten trotz eines bestehenden Verzugs des Arbeitgebers nicht erstattungsfähig.
Dies gilt auch, wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts nur auf die außergerichtliche Vertretung beschränkt und es nicht zum Prozess kommt. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen ist eine Kostenerstattung aus §§ 823 Abs. 2, 826 BGB möglich, etwa dann, wenn ein Rechtsstreit allein dem Zweck dient, dem Gegner Kosten zu verursachen.
Vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts sollten Sie daher unbedingt die Frage der Kosten mit ihm abklären. Der Rechtsanwalt ist auch dazu verpflichtet, Sie über § 12a Abs. 1 S. 2 Arbeitsgerichtsgesetz zu unterrichten.
Gerne können Sie sich als Mitglied im ArbeitnehmerHilfe e.V. bei einer kostenlosen Arbeitsrechtsberatung über die Erfolgsaussichten der Geltendmachung Ihrer Ansprüche und die dabei entstehenden Kosten erkundigen.
FAQ – Kosten im Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer: Fragen und Antworten
Wann muss man einen Anwalt für Arbeitsrecht einschalten?
Dafür gibt es keine pauschale Antwort, sondern es bedarf immer einer Einzelfallbetrachtung. Grundsätzlich ist zu empfehlen, dass Arbeitnehmer, sofern sie in einen arbeitsrechtlichen Konflikt gelangen, eine Ersteinschätzung von der ArbeitnehmerHilfe einholen, um die Erfolgsaussichten zu besprechen.
Wer trägt die Kosten im Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht hat im Vergleich zum restlichen Zivilrecht hinsichtlich der Kostentragungspflicht eine Spezialregelung: Im Zivilrecht gilt grundsätzlich, dass der Verlierer alle Kosten trägt. Im Arbeitsrecht trägt dagegen jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig davon, ob sie als Gewinner oder als Verlierer aus dem Rechtsstreit hervorgehen. Davon zu differenzieren sind die Gerichtskosten, die der Verlierer des Prozesses tragen muss. Es ist jedoch Vorsicht geboten! Das oben Genannte gilt nur für die erste Instanz, regelmäßig, also das Arbeitsgericht.
Was kostet eine Beratung beim Anwalt für Arbeitsrecht?
Soweit keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, kostet die Erstberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht circa 226,10 € brutto. Dagegen bietet der ArbeitnehmerHilfe Verein seinen Mitgliedern kostenlose Beratungen durch ehrenamtlichen Fachanwälten für Arbeitsrecht für einen Mitgliedsbeitrag von 49 € pro Kalenderjahr an.
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