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Kündigung wegen Facebook-Status-Meldung

Laut eines Falls in Bochum wurde kürzlich ein Mann, wegen Beleidigung in dem sozialem Netzwerk Facebook, von seinem Arbeitgeber fristlos gekündigt.

Arbeitnehmer dürfen zwar berechtigt Ihre Kritik gegenüber Ihrem Arbeitgeber äußern, jedoch steht es Ihnen nicht zu, dies öffentlich zu tun.

Zudem ist im Strafgesetzbuch § 185 vermerkt, dass durch Beleidigung eine Geldstrafe sowie Freiheitsstrafe festgesetzt werden kann.

Wäre die Status Meldung nur bedingt lesbar gewesen und somit nicht für alle zugänglich, hätte der Arbeitnehmer von seinem Chef nur eine Abmahnung erhalten.

Jedoch hatte jeder den vollen Zugriff auf das Profil des Angestellten. Deshalb entschied sich das Gericht für die Kündigung und gab dem Arbeitgeber vollen Zuspruch.



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