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Künstliche Intelligenz (KI) im Arbeitsrecht

Hilfe für Arbeitnehmer durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Durch den zunehmenden Einsatz von KI an deutschen Arbeitsplätzen, rücken die damit verbundenen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer in den Fokus arbeitsrechtlicher Praxis. Neben der Einhaltung des Datenschutzes beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Job stellt sich auch die Frage nach automatisierten Entscheidungen bei der Vergabe neuer Stellen und Beförderungen. Wann darf KI über Karrieren bestimmen? Wie sieht der Schutz für Beschäftigte aus, um sie vor der Diskriminierung durch Algorithmen zu bewahren? Auch die Haftung im Arbeitsrecht muss neu justiert werden. Wer trägt eigentlich die Verantwortung für KI-Fehler? Für Transparenz und Fairness braucht die Arbeitswelt 4.0 neue Regeln. Die Arbeitnehmer tun gut daran, ihre Möglichkeiten zur Mitbestimmung hinsichtlich des Einsatzes von KI zu stärken.


Datenschutz und Überwachung

‌Arbeitsrechtliche Hilfe für Arbeitnehmer

Der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz ist oft problematisch. Tracking mit KI kann nicht nur Arbeitszeiten, sondern auch das Verhalten von Arbeitnehmern erfassen. Unsere Gesundheitsdaten enthalten viele sensible Informationen und können missbräuchlich analysiert werden. Deshalb ist es notwendig, Kontrollgrenzen festzulegen, denn die Überwachung darf sich nicht am technisch Machbaren orientieren. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt den rechtlichen Rahmen für Datenschutz fest. Für einige Überwachungsmaßnahmen ist die Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmer erforderlich.

Automatisierte Entscheidungen

‌Arbeitsrecht vom Anwalt für Arbeitnehmer erklärt

Wenn Entscheidungen von einer KI getroffen werden, gilt die Transparenzpflicht, das heißt, die betroffenen Arbeitnehmer müssen die Gründe für die Entscheidungen erfahren. Selbstverständlich muss es Rechtsmittel geben, die den Anspruch auf menschliche Überprüfung und Korrektur sicherstellen. Das gilt vor allem für die folgenden Bereiche:

  • Einstellungen: Wenn eine KI die Stellenbewerber auswählt, besteht die Gefahr, dass durch ungeeignete Trainingsdaten unfaire Ergebnisse erzielt werden.
  • Beförderungen: Algorithmen dürfen den Karriereweg grundsätzlich nicht bestimmen.
  • Kündigungen: Hier besteht das große Risiko, dass automatische Entscheidungen zu unfairen Entlassungen führen.

Diskriminierung und Fairness

‌erklärt vom Anwalt für Arbeitnehmer

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gehört zu den gesetzlich geschützten Arbeitnehmerrechten. Man nennt es Bias, wenn Vorurteile aus den Trainingsdaten zur Ungleichbehandlung von Personen führen. So besteht zum Beispiel die Gefahr, dass das Geschlecht zu einer Benachteiligung bei Bewerbungen führt. Ähnliche Probleme zeigten sich schon mehrfach, als sich zu bestimmten Ethnien diskriminierende Muster in den Trainingsdaten KI fanden. Aus diesem Grund ist die Pflicht zur Überprüfung von KI-Systemen und ihren Entscheidungen zwingend notwendig.


Haftung und Verantwortung

Arbeitsrecht Beratung durch Anwalt für Arbeitnehmer

‌Da eine KI für eventuelle Fehlentscheidungen weder verantwortlich ist, noch haftbar gemacht werden kann, stellt sich die Frage, wer es denn dann ist. Grundsätzlich haftet der Arbeitgeber für die von ihm eingesetzte KI. Auch der Softwareanbieter haftet bei einer Reihe von Fehlern mit. Die für die Arbeitnehmer wichtigste Forderung lautet, dass jegliche Fehlentscheidungen rechtlich korrigierbar sein müssen. Es ist die Aufgabe der Arbeitsgerichte Streitfälle mit KI-Einsatz zu klären. Dabei liegt die Beweislast in der Regel beim Arbeitgeber.

Mitbestimmung und Transparenz

Anwalt Arbeitsrecht: Hilfe und Erklärung

‌Sofern im Unternehmen ein Betriebsrat existiert, hat er das Recht, über die KI-Nutzung mitzubestimmen. Doch auch in Betrieben, wo es keinen Betriebsrat gibt, haben die Arbeitnehmer zumindest Informationsrechte, das heißt, sie haben Anspruch auf Aufklärung. Zum Beispiel muss der Algorithmus offengelegt und dessen Funktionsweise erklärt werden. Es gibt zahlreiche Ethik-Richtlinien, die als Standard für einen fairen KI-Einsatz eingehalten werden müssen. Ein entscheidender Punkt für die Akzeptanz von KI ist Partizipation: die Beschäftigten des Unternehmens sollten in allen Phasen eingebunden werden.

Umgang mit hochriskanten KI-Systemen

Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer 

Ob ein bestimmte KI im Betrieb zum Einsatz kommen darf, wird durch den im August 2024 in Kraft getretenen AI Act der Europäischen Union festgelegt. Darin werden KI-Systeme in Risikoklassen eingeteilt. Hochrisikosysteme, die die Grundrechte von Menschen gefährden, weil sie zum Beispiel Emotionen am Arbeitsplatz erfassen, dürfen deshalb nicht verwendet werden, solange das Management des Unternehmens nicht über ein entsprechendes Risikomanagement sicherstellen kann. Das bedeutet, dass der Einsatz solcher Systeme mit einer technischen Dokumentation der Pflichteinhaltung einschließlich des Protokollierens der Ergebnisse einhergehen muss. Auch für viele weniger riskante KI-Systeme sind die Unternehmen gefordert, die Risiken durch deren Einsatz so gering wie möglich zu halten.



FAQ – KI am Arbeitsplatz

Hilfe im Arbeitsrecht durch Anwalt

Welche Beispiele gibt es für KI in der Arbeitswelt? Wie verändert KI den Arbeitsplatz?

Neben dem Wegfall verschiedener Arbeitsplätze hat deren Einsatz auch positive Effekte. Sie entlasten viele Fachkräfte, indem die KI zum Beispiel Telefonanrufe annimmt und selbständig Termine mit Kunden vereinbart.

Welche Jobs werden nicht von KI übernommen?

Die meisten handwerklichen Berufe sind durch den Einsatz von KI ebenso wenig gefährdet, wie Berufe in der Pflege, Medizin oder im sozialen Bereich.

Ist KI ein Jobkiller?

Eigentlich nicht, es ist eher ein Transformator als ein Killer. Das heißt für Arbeitnehmer, sie sollten die Chancen der Technologie erkennen und nutzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Sollten Sie Fragen zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) im Betrieb oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.


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