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Urlaubsabgeltung und Elternzeit

Abgeltung von Urlaub für Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis während oder nach der Elternzeit

Gute Nachricht für alle Arbeitnehmer, die während oder zum Ende der Elternzeit aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Diese können den gesamten während der Elternzeit entstehenden Urlaub als Urlaubsabgeltungszahlung fordern, wenn der Arbeitgeber vor Ausscheiden nicht die Kürzung des Urlaubs nach §17, 1 Satz 1 BEEG erklärt hat.

Die bisherige Rechtsprechung, nach der die Kürzung des Urlaubs auch nachträglich erfolgen konnte, wurde durch das Bundesarbeitsgericht nun aufgegeben.

Der Urlaub für den Arbeitnehmer kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gekürzt werden, der Urlaubsabgeltungsanspruch besteht daher in voller Höhe nach der Surrogatstheorie (Pressemitteilung Bundesarbeitsgericht).

Gerne können Sie sich bei unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht informieren und beraten lassen, ob Sie einen Urlaubsabgeltungs­anspruch nach Ausscheiden aus der Elternzeit haben. 




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