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Urlaubsabgeltung und Elternzeit

rechtlich beleuchtet vom Anwalt für Arbeitsrecht

Abgeltung von Urlaub für Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis während oder nach der Elternzeit.

Gute Nachricht für alle Arbeitnehmer, die während oder zum Ende der Elternzeit aus ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden: Sie können den gesamten während der Elternzeit entstehenden Urlaub als Urlaubsabgeltungszahlung fordern, wenn der Arbeitgeber vor dem Ausscheiden nicht die Kürzung des Urlaubs nach § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG erklärt hat.

Die bisherige Rechtsprechung, nach der die Kürzung des Urlaubs auch nachträglich erfolgen konnte, wurde durch das Bundesarbeitsgericht nun aufgegeben.

Der Urlaub des Arbeitnehmers kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gekürzt werden; der Urlaubsabgeltungsanspruch besteht daher in voller Höhe.

Gerne können Sie sich bei unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht informieren und beraten lassen, ob Sie einen Urlaubsabgeltungsanspruch nach Ausscheiden aus der Elternzeit haben. 



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