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Informationen zum Mindest­lohn und Arbeitszeitgesetz

Immer wieder führen das Arbeitszeitgesetz, der Anspruch zur Ableistung von Überstunden, die Urlaubsabgeltung, die zulässige Höchstarbeitszeit und der eingeführte Mindestlohn zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, meistens liegt das an den unklaren Regelungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien.

Was ist der Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist ein gesetzlich festgelegter und kleinst-zulässige Betrag für die Arbeitszeit, die Arbeitnehmer in Deutschland pro Stunde leisten. Der Lohn darf 8,54 € in der Stunde nicht unterschreiten, damit Arbeitnehmer vor Ausbeutung Ihrer Arbeitgeber geschützt sind.

Das Mindestlohngesetz ist zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten und knapp vier Millionen Menschen in Deutschland profitieren vom Mindestlohn. Seit Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau ohne Einschränkung.

Wer bekommt den Mindestlohn und wer ist davon ausgenommen?

Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahren in allen Branchen. Bis Ende 2016 konnten in tariflichen Vereinbarungen beschlossene Beträge unter 8,50 € bestehen bleiben, doch seit 01.01.2017, wie oben erwähnt, besteht das Mindestlohngesetz bundesweit.

Es besteht jedoch eine Ausnahme für unter 18-jährige ohne Berufsausbildung, da vermieden werden soll, dass sich junge Erwachsene eine normale Anstellung suchen, anstatt eine eher schlecht bezahlte Ausbildung zu beginnen.

Langzeitarbeitslose sind vom Mindestlohn ebenfalls ausgenommen. Wer nach 12-monatiger Arbeitslosigkeit eine neue Anstellung findet, hat die ersten 6 Monate keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Dies soll den Anreiz der Arbeitgeber erhöhen Langzeitarbeitslose einzustellen.

Für Praktikanten und Ehrenamtliche gilt das Mindestlohngesetz ebenso nicht, auch wenn es sich um ein langfristiges Praktikum handelt.

Falls Sie sich unsicher sind, ob Sie Anspruch auf den Mindestlohn haben, dann vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer kompetenten Fach- und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. Wir vom ArbeitnehmerHilfe e.V. helfen Ihnen gerne.



Welche gesetzlichen Regelungen gibt es bei den Arbeitszeiten?

Die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit wird vom Arbeitszeitgesetz geregelt, aber nicht die genaue Lage oder Verteilung auf die Werktage.

Acht Stunden beträgt die maximale werktägliche Arbeitszeit und hierbei geht man von einer 6-Tage Woche aus. Also die maximal zulässige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 48 Stunden, die sich auch auf 60 Stunden erhöhen können bei entsprechendem Ausgleich.

Die Gesetze und Vorschriften des ArbZG ist für den Arbeitnehmer verpflichtend und Leistungen darüber hinaus sind unzulässig. Jede arbeitsvertragliche Vereinbarung, die über die gesetzliche Höchstarbeitszeit hinausgeht, ist ungültig.

Der Arbeitgeber und auch gegebenenfalls der Betriebsrat entscheiden über die Verteilung der Wochenstunden auf die Wochentage. Die über die vertraglich vereinbarten Stunden hinausgehende Zeit nennt man Überstunden.

Grundsätzlich müssen Überstunden nur geleistet werden, soweit das vorher vereinbart wurde und in wichtigen Fällen können Überstunden auch vom Arbeitgeber ohne vertragliche Regelung angeordnet werden. Allerdings hört man auch in Deutschland immer wieder von 24 oder auch 48 Schichten vor allem in Krankenhäusern. Wenn sich also Gewerkschaft und Arbeitgeberverband darauf einigen, ist dies im Zusammenhang mit Bereitschaftsdiensten durchaus möglich.

Das Arbeitszeitgesetz schreibt aber auch Ruhepausen vor. Nach sechs Stunden Arbeit ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden sogar 45 Minuten. Die Pausen werden nicht zur Arbeitszeit dazugerechnet. Außerdem ist eine tägliche ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden vorgeschrieben.

An Sonn- und Feiertage gilt grundsätzlich ein Arbeitsverbot, dennoch gibt es einige Ausnahmen auch hierfür. Dazu gehören beispielsweise Krankenhäuser, Nahverkehr, Rundfunk oder das Gastgewerbe. Arbeitnehmer aus dieser Branche haben jedoch Anspruch auf einen Ersatzruhetag, welcher innerhalb von zwei Wochen gewährt werden muss.

Wenn Sie noch weitere Fragen über Arbeitszeiten haben oder Fragen zu Ihren geregelten Wochenstunden im Arbeitsvertrag, dann vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich von einem unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht beraten.

Beim ArbeitnehmerHilfe e.V. können Sie als Arbeitnehmer alle Ihre Rechte in Erfahrung bringen. Falls Sie als Arbeitnehmer Hilfe benötigen, melden Sie sich gerne und vereinbaren einen Termin bei einem unserer Anwälte für Arbeitsrecht.



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