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Neuerungen zum Mutterschutzgesetz

Das Mutterschutzgesetz ist ein Nachkriegsgesetz und besteht schon seit 1952 unverändert.

Dieses Gesetz soll werdenden und stillenden Müttern Schutz vor Gefährdung, Überforderung und vor Gesundheitsschäden am Arbeitsplatz bieten. Darüber hinaus soll es sie auch vor finanziellen Einbußen und dem Verlust des Arbeitsplatzes schützen.

Da nicht nur die Arbeitsbedingungen, sondern auch die gesell­schaftlichen Rahmenbedingungen sich für die Erwerbs­tätigkeit der Frauen im Laufe der Jahre erheblich verändert haben, war eine Anpassung des Gesetzes längst überfällig. Ziel der Reform war es das Gesetz an die moderne Arbeitswelt anzupassen.

Folgende Neuerungen werden schrittweise ab Juni/Juli 2017 umgesetzt:

  • der persönliche Geltungsbereich des Gesetzes wurde auf Schülerinnen und Studentinnen erweitert
  • Mütter behinderter Kinder haben nun längere Mutterschutzfristen von 12 Wochen (bisher waren es 8 Wochen)
  • der Kündigungsschutz besteht bei Fehlgeburten nun nach der 12. Schwangerschaftswoche
  • Vorbereitungshandlungen (z.B. Betriebsratsanhörung) werden künftig auch von dem Kündigungsverbot umfasst
  • das Nachtarbeitsverbot wird gelockert indem Schwangere künftig auf Antrag, nach Genehmigung der Aufsichtsbehörde zwischen 20.00 und 22.00 Uhr beschäftigt werden dürfen
  • Beschäftigungsverbote werden künftig dadurch vermieten, dass der Arbeitgeber jeden Arbeitsplatz bei Kenntnis der Schwangerschaft einer Mitarbeiterin auf eine sog. „unverantwortbare Gefährdung“ hin zu überprüfen hat
  • Beschäftigungsverbot bei vorgeschriebenem Zeittempo


Insgesamt werden durch die zusammengefassten Änderungen die Möglichkeiten der Mütter zum Verblieb im Erwerbsleben und ihr Selbstbestimmungsrecht gestärkt. Vom Aufbau her und teilweise auch inhaltlich wird das Gesetz komplett überarbeitet. Dennoch hält der Gesetzgeber an den altbewährten Grundlagen weiterhin fest.

Es bleibt abzuwarten wie sich die neuen Regelungen in der Praxis umsetzen lassen. Bereits jetzt wird kritisiert, dass auf Arbeitgeber mehr Bürokratie und Mehrarbeit zukommt. Auch die Wirtschaft bemängelt das Beschäftigungsverbot bei vorgeschriebenem Zeittempo.

Ob und welche Reformen erforderlich sind, wird sich erst künftig herausstellen. Viele der Regelungen treten erst ab dem 01.01.2018, sodass die Anwendung im Arbeitsalltag erst zeigen wird an welcher Stelle weiterer Handlungsbedarf besteht.

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