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Verfall des Urlaubsanspruchs bei Langzeiterkrankung

Anwalt für Arbeitnehmer erklärt anhand eines Beispiels

Häufig werden die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. gefragt: Wann verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch? Wann verfällt der Urlaub bei Langzeiterkrankten? Auf diese und ähnliche Fragen möchten wir im Folgenden etwas genauer eingehen.

Um die arbeitsrechtlichen Regelungen zum Verfall des Urlaubsanspruchs bei Langzeiterkrankung verständlich zu erörtern, wird ein fiktives Beispiel herangezogen:

Anna arbeitet bei der B-AG. Nach einem schweren Sportunfall im Jahr 2023 war sie bis Ende April 2025 ununterbrochen arbeitsunfähig. Nach ihrer Rückkehr im Mai 2025 verlangt sie acht Wochen Urlaub von ihrem Arbeitgeber, bestehend aus dem Urlaub für 2025 sowie dem wegen Krankheit nicht genommenen Resturlaub aus 2024.

1. Zunächst ist festzustellen, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers unabhängig von seiner erbrachten Arbeitsleistung besteht; runter gebrochen heißt das: Der Arbeitnehmer muss nicht gearbeitet haben, damit ihm Urlaub zusteht. 

Im oben genannten Beispiel bedeutet das für Anna, dass der Urlaubsanspruch von acht Wochen zunächst entstanden ist. 

2. Dieser könnte aber verfallen sein – immerhin war Anna etwa zwei Jahre nicht bei der Arbeit.

Das deutsche Bundesurlaubsgesetz sieht in § 7 III 3 BUrlG vor, dass der entstandene Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres übertragen werden kann.

Für den Fall bedeutet das Folgendes: Anna hätte den Urlaub aus 2024 bis zum 01.04.2025 aufbrauchen müssen. Sie ist allerdings am 01.05.2025 überhaupt erst zur Arbeit erschienen, sodass sie ihn nicht aufbrauchen konnte und er nach der Vorschrift verfallen ist.

3. Allerdings können Arbeitnehmer das oben genannte (2.) wieder vergessen, denn der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass § 7 III 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) in diesem Zusammenhang europarechtswidrig ist, d.h. so wie § 7 III 3 BUrlG im  steht wird er nicht angewendet. Entscheidend ist vielmehr das was die Rechtsprechung sagt, denn das Bundesarbeitsgericht musste nachdem der Europäische Gerichtshof gesagt hat, dass § 7 III 3 BUrlG europarechtswidrig ist, richtlinienkonform auslegen, wobei sich folgende Regelung ergab: Der Übertragungszeitraum beträgt nun 15 Monate. 

Für Anna aus dem Beispiel bedeutet das, dass ihr Urlaub statt am 01.04.2025 zu verfallen, erst am 01.04.2026 verfällt. Anna kann somit tatsächlich acht Wochen Urlaub von ihrem Arbeitgeber verlangen.



FAQ – Verfall des Urlaubsanspruchs

Arbeitnehmer fragt, Rechtsanwalt antwortet

Was sagt das BAG zum Verfall des Urlaubsanspruchs bei Langzeiterkrankung?

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch langjährig arbeitsunfähiger Arbeitnehmer 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt.

Hat der Europäische Gerichtshof diese Auslegung beanstandet?

Im Vorfeld dieser Entscheidung hat der Europäische Gerichtshof seine Rechtsprechung zum zeitlich unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen arbeitsunfähiger Arbeitnehmer geändert und einen Verfall des Urlaubs 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres nicht beanstandet. Ein unbegrenztes Ansammeln von Urlaubsansprüchen und die damit einhergehende Abgeltungszahlung sind dem Arbeitgeber nicht zumutbar.

Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

Laut dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der jährliche Mindesturlaub, ausgehend von einer Sechs-Tage-Woche, 24 Urlaubstage. Wie viele Urlaubstage einem Arbeitnehmer tatsächlich zustehen, kann dieser seinem Arbeitsvertrag entnehmen. Der im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegte Urlaub kann die gesetzlich geregelte Anzahl an Urlaubstagen übersteigen, aber niemals unterschreiten.

Was geschieht mit dem Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankungen?

Wenn während des Erholungsurlaubs eine Krankmeldung erfolgt, wird dieser unterbrochen, weil Arbeitsunfähigkeit und Urlaub einander ausschließen. Begibt sich ein Arbeitnehmer während des Erholungsurlaubs in medizinische Behandlung und wird arbeitsunfähig geschrieben, werden die deswegen nicht genommenen Urlaubstage gesammelt und können zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden. Dem sind allerdings hinsichtlich der Erkrankungsdauer Grenzen gesetzt.

Verfällt der Urlaubsanspruch bei Langzeiterkrankung?

Die gute Nachricht ist, dass der Erholungsurlaub auch bei längerer Krankschreibung nicht so bald verfällt. Die Urlaubsansprüche bleiben bis zu 15 Monate nach dem Kalenderjahr, in dem sie entstanden sind, bestehen. Das gilt ausdrücklich auch für diejenigen Urlaubsansprüche, die während einer langen Krankheit entstehen. Erst die 15-monatige Verfallsfrist führt zum unwiderruflichen Erlöschen der Urlaubsansprüche. Der Anspruchsverlust tritt also automatisch nach einem Jahr und drei Monaten ein.

Was ist bei Arbeitsunfähigkeit zu beachten?

Als arbeitsunfähig gilt, wer von einem Arzt eine Krankschreibung erhalten hat. Der korrekte Name dieses ärztlichen Attests ist: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Diese musste dem Arbeitgeber spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden, wenn sie vom Arbeitgeber nicht schon zuvor verlangt wurde. Da Krankheitstage keine Urlaubstage sind, erfolgt für diese eine Lohnfortzahlung.

Wichtiger Hinweis! – Neuregelung ab dem 1. Januar 2024

Seit dem 1. Januar 2024 müssen gesetzlich Versicherte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr selbst an den Arbeitgeber oder die Krankenkasse übermitteln, denn es wurde das elektronische Arbeitsunfähigkeitsverfahren (eAU) eingeführt. Es obliegt nun dem Arbeitgeber, die Krankschreibung bei der Krankenkasse elektronisch abzurufen.

Sollten Sie Fragen zum Verfall des Urlaubsanspruchs bei Langzeiterkrankung oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.


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