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Überstunden Arbeitszeitkonto - Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto

erklärt vom Anwalt für Arbeitnehmer 

Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Häufig wird für Arbeitnehmer ein Arbeitszeitkonto geführt. Erfasste Überstunden sollen in einem bestimmten Zeitraum meist durch Freizeit ausgeglichen werden. Ist das nicht möglich, werden die dann noch offenen Überstunden ausgezahlt.

Laut dem Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 21.3.2012 - 5 AZR 676/11) dokumentiert ein solches Arbeitszeitkonto den zeitlichen Umfang der vom Arbeitnehmer erbrachten Hauptleistungspflicht. Deshalb darf der Arbeitgeber nicht ohne Befugnis korrigierend in das Arbeitszeitkonto eingreifen und dort eingestellte Stunden streichen.

Kappungsgrenze auf einem Arbeitszeitkonto: Darf der Arbeitgeber Überstunden einfach streichen?

Eine Streichung oder Verrechnung von Zeitguthaben mit Minusstunden darf durch den Arbeitgeber nur vorgenommen werden, wenn die dem Zeitkonto zugrunde liegende Vereinbarung (Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) die Möglichkeit der Verrechnung ausdrücklich zulässt.

In vielen Betrieben gelten jedoch Regelungen für Zeitkonten, nach denen die Zeitguthaben der Arbeitnehmer ab einer zuvor festgelegten Kappungsgrenze vom Arbeitgeber ersatzlos gestrichen werden. Allerdings ist auch dies an Voraussetzungen geknüpft. So muss der Arbeitnehmer seine tägliche Arbeitszeit tatsächlich selbst beeinflussen können, wie es zum Beispiel durch Gleitarbeitszeit ermöglicht wird.

Die Kappungsregel fordert den Arbeitnehmer daher auf, seine Arbeitszeit so zu gestalten, dass diese Grenze nicht erreicht oder überschritten wird. Der Arbeitgeber zeigt hingegen mit der Kappungsgrenze an, dass er nicht bereit ist, eine darüber hinausgehende Arbeitsleistung anzunehmen. Es ist Aufgabe des Arbeitnehmers, seiner Führungskraft mitzuteilen, dass er aufgrund des ihm übertragenen Arbeitsvolumens nicht in der Lage ist, die Kappungsgrenze einzuhalten.

Laufen auf dem Zeitkonto Guthaben über die Kappungsgrenze hinaus auf, ist der Arbeitgeber keineswegs in der Pflicht, diese auszugleichen, denn diese unterliegen nicht den allgemeinen Grundsätzen des Schuldrechts. Vielmehr ist der Arbeitnehmer verpflichtet, das Zeitkonto bis zur Kappungsgrenze auszugleichen, was quasi zur Konsequenz hat, dass die darüber hinaus geleisteten Stunden verfallen.

Was gilt, wenn es keine vertragliche Regelung gibt?

Doch was können Sie tun, wenn Ihr Arbeitgeber, obwohl es hierfür keine vertragliche Regelung gibt, Stunden auf Ihrem Zeitkonto gestrichen hat? 

Nimmt Ihr Arbeitgeber Kürzungen an Ihrem Arbeitszeitkonto vor, deren Grundlage Sie nicht nachvollziehen können, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. Er wird den Sachverhalt prüfen und Ihnen das weitere Vorgehen gegenüber Ihrem Arbeitgeber erklären. In der Regel wird Ihr Arbeitgeber die Kürzung wieder rückgängig machen müssen.



FAQ – Überstunden im Arbeitsrecht

Arbeitnehmer fragt, Arbeitsrechtler antwortet

Was ist der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit?

Der Unterschied zwischen Überstunden und Mehrarbeit lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären:

1. Überstunden

Überstunden entstehen, wenn ein Arbeitnehmer Arbeitsstunden leistet, die über die eigentlich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Zum Beispiel ist im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Arbeitnehmer 30 Stunden pro Woche arbeitet. Wenn der Arbeitnehmer nun 35 Stunden pro Woche arbeitet, hat er 5 Stunden Überstunden geleistet.

2. Mehrarbeit

Mehrarbeit entsteht, wenn ein Arbeitnehmer über die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit, die grundsätzlich 8 Stunden pro Tag beträgt, arbeitet. Zum Beispiel arbeitet ein Arbeitnehmer 10 Stunden pro Tag, dann hat er 2 Stunden Mehrarbeit geleistet, da er die Höchstarbeitszeit von 8 Stunden um 2 Stunden überschritten hat.

Was sind die Regelungen für Überstunden im Arbeitsvertrag?

Der Arbeitgeber hat ein Weisungsrecht, wodurch er Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit des Arbeitnehmers bestimmen darf. Nicht jedoch die Dauer. Damit der Arbeitgeber Überstunden anordnen darf, braucht es eine arbeits- oder tarifvertragliche Regelung. Ist eine solche nicht vorhanden, kann der Arbeitnehmer grundsätzlich Überstunden ablehnen.

Wie sind Überstunden auszubezahlen?

Der Arbeitgeber muss Überstunden grundsätzlich nicht ausbezahlen, sondern hat ein Wahlrecht zwischen Auszahlung und Freizeitausgleich. Dieses Wahlrecht besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wurde; dann sind die Überstunden auszuzahlen.


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