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Amazon streicht Jobs wegen KI – droht auch Ihnen die Kündigung?
Künstliche Intelligenz ersetzt Arbeitsplätze, doch rechtlich ist ungeklärt, ob das zulässig ist. Der ArbeitnehmerHilfe e. V. erklärt Ihre Rechte und bietet kostenlose Beratung bei Kündigung und Stellenabbau.
Der Online-Riese Amazon hat angekündigt, weltweit tausende Stellen zu streichen. Medienberichten zufolge werden in mehreren Unternehmensbereichen Arbeitsplätze abgebaut, auch in Deutschland sind Beschäftigte betroffen. Als Begründung nennt der Konzern Effizienzsteigerungen und den zunehmenden Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI).
Diese Entwicklung wirft viele Fragen auf:
Dürfen Arbeitgeber Beschäftigte entlassen, wenn ihre Aufgaben künftig von KI-Systemen übernommen werden?
Ist das ein rechtlich zulässiger Grund für eine betriebsbedingte Kündigung?
Noch keine höchstrichterliche Klärung
Der Einsatz von KI verändert die Arbeitswelt tiefgreifend, rechtlich befindet sich das Thema aber noch in einer Grauzone. Bislang ist nicht höchstrichterlich entschieden, ob der Austausch menschlicher Arbeitskraft durch KI einen betriebsbedingten Kündigungsgrund im Sinne des § 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) darstellt.
Damit bleibt vieles offen:
- Reicht es, wenn der Arbeitgeber erklärt, dass die Maschine die Arbeit günstiger erledigt?
- Oder muss er nachweisen, dass die Tätigkeit dauerhaft wegfällt und keine Weiterbeschäftigung möglich ist?
- Welche Rolle spielt dabei die Verpflichtung zur sozialen Auswahl oder zur Weiterqualifizierung der Beschäftigten?
Solange es hierzu keine Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts gibt, bleibt jeder Einzelfall rechtlich angreifbar. Was als betriebsbedingter Kündigungsgrund gilt
Nach geltendem Recht sind betriebsbedingte Kündigungen nur dann zulässig, wenn:
- dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen,
- keine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz möglich ist, und
- eine soziale Auswahl zwischen vergleichbaren Beschäftigten vorgenommen wurde.
Ein reiner Technologiewechsel, also der Ersatz von Menschen durch KI, erfüllt diese Voraussetzungen nicht automatisch. Der Arbeitgeber muss nachvollziehbar darlegen, dass der Arbeitsplatz tatsächlich entfällt und dass keine andere zumutbare Beschäftigung angeboten werden kann.
KI ersetzt Arbeit – aber nicht Rechte
Selbst wenn Unternehmen Prozesse automatisieren, behalten Beschäftigte ihre Rechte. Dazu gehören:
- Kündigungsschutz nach dem KSchG
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei Umstrukturierungen
- Mögliche Ansprüche auf Qualifizierung oder Versetzung
Zudem muss bei größeren Personalmaßnahmen ein Interessenausgleich und Sozialplan mit dem Betriebsrat verhandelt werden. Dieser kann Abfindungen, Versetzungen oder Weiterbildungsangebote vorsehen.
Was Beschäftigte jetzt tun sollten
Wer durch den Einsatz von KI von Stellenabbau betroffen ist oder eine Kündigung erhält, sollte schnell handeln:
- Keine Vereinbarungen oder Aufhebungsverträge vorschnell unterschreiben.
- Innerhalb von drei Wochen nach Zugang einer Kündigung Kündigungsschutzklage prüfen lassen.
- Rechtzeitig rechtliche Beratung einholen, um Fristen und Chancen zu wahren.
Wir vom ArbeitnehmerHilfe e. V. unterstützen Beschäftigte kostenlos bei allen Fragen rund um Kündigung, Abfindung und Arbeitsrecht. Unsere erfahrenen Fachanwält:innen prüfen Ihre Situation, klären Ihre Rechte und helfen Ihnen, die beste Entscheidung zu treffen.
Jetzt kostenlose Beratung anfordern
Wenn Sie vom Stellenabbau bei Amazon oder einem anderen Unternehmen betroffen sind, lassen Sie sich jetzt beraten. Wir prüfen Ihre Situation, erklären Ihre Rechte und begleiten Sie auf dem Weg zu einer fairen Lösung.
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