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Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit

Liebe Arbeitnehmer, uns erreichen sehr viele Anfragen von Arbeitnehmern, welche während der Arbeitsunfähigkeit Arbeiten. Viele machen das freiwillig, bei den meisten wird jedoch Druck durch den Arbeitgeber gemacht. Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht klären Sie hier gerne über Ihre Rechte auf. 

Eins vorweg, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes ist grundsätzlich „nur“ eine Empfehlung, denn diese Bescheinigung ist kein Beschäftigungsverbot. Fühlen Sie sich dennoch arbeitsfähig, dann können Sie dennoch Arbeiten und die Bescheinigung entsorgen. 

Dies wird aber in den wenigsten Fällen zutreffen. Während Ihrer Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit „gezwungen“ zu werden, funktioniert grundsätzlich nur, weil der Arbeitgeber die Arbeitnehmer unter Druck setzt. Drohungen werden ausgesprochen und viele Mitarbeiter bangen so um die Arbeitsstelle. 

Grundsätzlich gilt:
Sind Sie arbeitsunfähig, müssen Sie auch nicht arbeiten. Nur in ganz dringenden Fällen, kann Sie der Chef mal anrufen und z. B. Passwörter abfragen, die nur Sie kennen. 

Wie die Theorie ist aber nicht die Praxis und viele Arbeitgeber missachten die erforderliche Genesungszeit der Arbeitnehmer. Für Sie gilt nur dann wirklich zu arbeiten, wenn Sie sich fit fühlen. Droht Ihnen der Arbeitgeber mit einer Abmahnung oder einer Kündigung, empfehlen wir Ihnen eine umgehende Rechtsberatung. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzten. 

Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht sind für Sie da. Denn erhalten Sie in solchen Fällen eine Kündigung, ist diese in vielen Fällen angreifbar und für Sie könnte eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung in Frage kommen. 



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