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Arbeiten trotz Arbeitsunfähigkeit

deutschlandweit Beratung durch Anwalt für Arbeitsrecht

Liebe Arbeitnehmer, uns erreichen sehr viele Anfragen von Arbeitnehmern, welche während der Arbeitsunfähigkeit arbeiten. Viele machen das freiwillig, bei den meisten wird jedoch Druck durch den Arbeitgeber ausgeübt. Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht klären Sie hier gerne über Ihre Rechte auf.


Trotz Krankschreibung arbeiten: Was ist erlaubt?

Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht

Mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu erbringen. Droht ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit einer Kündigung wegen des Nichterscheinens am Arbeitsplatz, kann er sich wegen Nötigung nach dem Strafgesetzbuch strafbar machen.

Eines vorweg: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes ist grundsätzlich „nur“ eine Empfehlung, denn die Bescheinigung ist kein Beschäftigungsverbot. Fühlt sich ein Arbeitnehmer arbeitsfähig, kann er trotz der Krankschreibung arbeiten gehen und die Bescheinigung entsorgen. 

Dies wird aber in den wenigsten Fällen zutreffen. Während einer Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit „gezwungen“ zu werden, funktioniert grundsätzlich nur, weil Arbeitgeber Arbeitnehmer unter Druck setzt. Drohungen werden ausgesprochen und viele Arbeitnehmer bangen so um ihre Arbeitsstelle. 

Was gilt also grundsätzlich? Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig, muss er auch nicht arbeiten. Nur in ganz dringenden Fällen kann der Chef z. B. anrufen und Passwörter abfragen, die nur der Arbeitnehmer kennt. 

Wie so oft weicht die Praxis von der Theorie ab und viele Arbeitgeber missachten die erforderliche Genesungszeit der Arbeitnehmer. Arbeitnehmer sollten nur dann arbeiten, wenn sie sich wirklich fit fühlen. Droht ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit einer Abmahnung oder einer Kündigung, empfiehlt sich eine umgehende Rechtsberatung. Arbeitnehmer sollten sich nicht unter Druck setzten lassen. 

Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht sind für Sie da. Denn erhalten Sie in solchen Fällen eine Kündigung, ist diese in vielen Fällen angreifbar und für Sie könnte eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung in Betracht kommen. 



FAQ – Krankmeldung im Arbeitsrecht

Fragen zur Krankmeldung, beantwortet vom Anwalt für Arbeitnehmer

Welcher Paragraph regelt die Krankmeldung im Arbeitsrecht?

Die Krankmeldung ist in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) geregelt, wobei § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG die Mitteilungspflicht und § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG die Nachweispflicht regelt.

Wie ist die gesetzliche Regelung zur Krankmeldung?

Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, muss er dem Arbeitgeber dies unverzüglich mitteilen. Dauert die Erkrankung länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit plus deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Wichtig ist also, zwischen der reinen Mitteilung der Erkrankung und der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu unterscheiden.

Krankmeldung am Wochenende – Was gilt im Arbeitsrecht?

Nach § 5 Abs. 1 S. 2 Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitnehmer verpflichtet, soweit die Erkrankung länger als drei Kalendertage andauert, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an dem darauffolgenden Arbeitstag, mithin am vierten Arbeitstag, vorzulegen. Das Gesetz spricht hier also ausdrücklich vom „darauffolgenden Arbeitstag“.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet in einer Fünftagewoche und wird an einem Donnerstag für längere Zeit krank. Er teilt seinem Arbeitgeber seine Erkrankung am selben Donnerstag mit, sodass er nach den gesetzlichen Vorschriften am Montag seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (umgangssprachlich Krankmeldung) vorzulegen hat. Er ist verpflichtet, sie erst am Montag vorzulegen, da er mehr als drei Kalendertage (Donnerstag, Freitag, Samstag, Sonntag) krank war und Sonntag kein Arbeitstag war. Daher rutscht die Vorlage auf den Montag.


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