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Arbeitsunfall – was tun?
Rechte und Pflichten nach einem Arbeitsunfall
Nach einem Arbeitsunfall ist sofortiges Handeln gefragt. Es geht darum, den Unfall unverzüglich zu melden und Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten, um Leben zu retten und Sicherheit zu wahren. Der Unfallhergang muss lückenlos dokumentiert werden. Das kann nur ein Durchgangsarzt, darum ist nur der D-Arzt der richtige Arzt. Die Meldung an die Berufsgenossenschaft ist auch deshalb wichtig, weil diese nach sechs Wochen anstatt der Krankenkasse zahlt. Aus Fehlern zu lernen ist die beste Unfallprävention.
Unfall sofort melden
Nach einem Arbeitsunfall sollte sofort ein Vorgesetzter informiert werden, damit alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden können. Arbeitsschutz ist auch ein Prozess, darum muss die Gefahrenquelle gesichert werden, um weitere Unfälle zu vermeiden. Für die Meldung eines Arbeitsunfalls gilt eine Frist von maximal drei Tagen. Oft gilt auch eine Meldepflicht innerhalb eines Tages. Wenn es Zeugen für den Unfall gibt, sollten sie gleich angegeben werden. Eine lückenlose Dokumentation des Hergangs ist für die Versicherung und spätere Ansprüche wichtig.
Erste Hilfe leisten
In fast allen Arbeitsbereichen gibt es einen Erste-Hilfe-Kasten. Den können Sie benutzen, um einen Verband anzulegen oder eine Wunde zu versorgen. Ansonsten können Sie auch extra ausgebildete Ersthelfer hinzuziehen. Bei schweren Verletzungen müssen Sie sofort den Notruf 112 anrufen. Ein wichtiger Hinweis zum Thema Sicherheit! Eigenschutz beachten, gehen Sie keine unnötigen Risiken ein. Beruhigen Sie den oder die Verletzten und versuchen Sie, die Situation so übersichtlich wie möglich zu halten.
Unfall dokumentieren
Das wichtigste Dokument ist der Unfallbericht für die schriftliche Erfassung des Unfallhergangs. Darin muss der Zeitpunkt, also die genaue Angabe von Datum und Uhrzeit festgehalten und der exakte Unfallort beschrieben werden. Zudem müssen alle Beteiligten und Zeugen vollständig mit Namen genannt und Aussagen notiert werden. Ergänzt wird die Dokumentation mit dem Verlauf des Geschehen. Die Schilderung der Ereignisse sollte sachlich, möglichst und ohne Wertung erfolgen.
Durchgangsarzt aufsuchen
Der Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein speziell ausgebildeter Arzt für Arbeitsunfälle. Dessen Bericht ist bei jedem meldepflichtigen Arbeitsunfall vorgeschrieben. Sein Behandlungsbericht ist eine wichtige Grundlage für die Unfallversicherung. Etwaige Folgeschäden sollten frühzeitig erkannt und behandelt werden. Falls ein Transport des Unfallopfers organisiert werden muss, informieren Sie unbedingt einen weisungsbefugten Vertreter des Arbeitgebers.
Unfall der Berufsgenossenschaft melden
Die Versicherung der Berufsgenossenschaft übernimmt die Behandlungskosten und eventuelle Entschädigungen. Bei einem Arbeitsausfall von länger als drei Tagen greift die gesetzlich vorgeschriebene Meldepflicht. In einem entsprechenden Formular muss die Unfallanzeige ausgefüllt und eingereicht werden. bei der Meldung des Arbeitsunfalls können Sie in der Regel auf die Unterstützung des Arbeitgebers zählen. Allerdings ist eine zeitnahe Meldung erforderlich, um die Ansprüche nicht zu gefährden.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Was muss ich tun, wenn ich einen Arbeitsunfall hatte? - Nach einem Arbeitsunfall sind Sie verpflichtet, sich schnellstmöglich bei einem sogenannten Durchgangsarzt (D-Arzt) zur Behandlung und Dokumentation zu melden, denn nur er besitzt die Qualifikation, um den Arbeitsunfall vorschriftsmäßig zu dokumentieren.
Wie schnell muss ich nach einem Arbeitsunfall zum Arzt? - So schnell wie möglich.
Wie lange hat man Zeit, einen Arbeitsunfall zu melden? - Ein Arbeitsunfall muss innerhalb von drei Tagen angezeigt werden. Für Bevollmächtigte gilt die Frist vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme an.
Was muss man bei einem Arbeitsunfall machen? Wie ist das korrekte Vorgehen bei einem Arbeitsunfall? - Der Arbeitgeber sollte unverzüglich informiert werden.
Wer meldet einen Arbeitsunfall? - Ein Arbeitsunfall, der zu einem Arbeitsausfall von mehr als drei Tagen führt, muss vom Unternehmen an die Berufsgenossenschaft oder die zuständige Unfallversicherung weitergemeldet werden.
Ist Umknicken ein Arbeitsunfall? - Ja, auch alltägliche Unfälle sind Arbeitsunfälle, wenn sie am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg passieren.
Ist es möglich, einen Arbeitsunfall nachträglich zu melden? Ja, aber es verkompliziert die Sache, darum ist es besser, den Arbeitsunfall unverzüglich zu melden.
Wer zahlt bei Arbeitsunfall? In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber, danach die Berufsgenossenschaft.
Was ist der Vorteil bei Arbeitsunfall? - Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens, während nach einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft 80 Prozent zahlt.
Was muss als Erstes getan werden, wenn ein Arbeiter verletzt ist? - Falls Notwendig sollte zunächst Erste Hilfe geleistet werden, anschließend sollten ein Arzt und das Unternehmen informiert werden.
Was zählt nicht als Arbeitsunfall? - Tritt der Schaden ohne äußere Einwirkung von außen und nur zufällig während der versicherten Tätigkeit ein, ist es kein Arbeitsunfall.
Sollten Sie Fragen zum Thema “Arbeitsunfall” oder allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.
ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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