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Büro oder Tierpark?
Anwalt erklärt Regelungen für Tiere am Arbeitsplatz
Dürfen Hunde, Katzen oder Hamster mit zur Arbeit? - Welche Regeln gelten für tierische Kollegen? Gibt es ein Recht auf Bürohunde oder könnte der Goldfisch im Glas als Stressbewältigungsmaßnahmen durchgehen? Im Folgenden erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. die wichtigsten Regelungen, die es zu beachten gibt, wenn es um die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Haustierhaltung geht.
Dürfen Arbeitnehmer ihr Haustier mit zur Arbeit bringen?
erklärt durch Anwalt
Ob Haustiere mit an den Arbeitsplatz genommen werden dürfen, hängt grundsätzlich von der Erlaubnis des Arbeitgebers ab. Ein ausdrückliches Verbot der Mitnahme von Tieren besteht insbesondere in Krankenhäusern oder in Betrieben, die Lebensmittel herstellen.
Das Arbeitsrecht normiert im Gesetz grundsätzlich weder ausdrücklich eine Erlaubnis noch ein Verbot für Tiere am Arbeitsplatz. Wo sonst findet man also eine Antwort auf die Frage? In erster Linie könnte dies im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Tarifvertrag oder in der Hausordnung geregelt sein. Ansonsten hängt die Erlaubnis vom Arbeitgeber ab. Dieser darf nämlich im Rahmen seines Weisungsrechts Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung als auch Verhalten und Ordnung des Arbeitnehmers nach billigem Ermessen näher bestimmen. Dies umfasst auch die Frage, ob Arbeitnehmer ihr Tier mit ins Büro bringen dürfen.
Von diesem Grundsatz ausgenommen sind Arbeitsplätze, wie Lebensmittelverarbeitung oder medizinische Einrichtungen, die gesetzliche Hygiene- oder Sicherheitsvorschriften einhalten müssen. In diesen Arbeitsbereichen ist die Mitnahme eines Tieres verboten.
Kann ein nachträgliches Verbot vom Arbeitgeber ausgesprochen werden?
erörtert durch Anwalt für Arbeitsrecht
Ein nachträgliches Verbot der Mitnahme von Tieren an den Arbeitsplatz kann vom Arbeitgeber jederzeit ausgesprochen werden, wenn sein Interesse das Interesse des Arbeitnehmers überwiegt.
Eine Weisung kann jederzeit geändert werden. Dies muss jedoch - wie oben dargestellt - nach billigem Ermessen erfolgen. Dazu gehört, dass alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden. In die Interessenabwägung können beispielhaft folgende Aspekte einbezogen werden:
- bessere Vereinbarkeit von Beruf und Haustierhaltung
- Allergien oder Ängste verursacht durch das Tier
- Störung des Arbeitsalltags
- Aggressivität des Tieres
Wenn sie der Meinung sind, dass die Interessenabwägung ungerechtfertigter Weise zu einem Verbot der Mitnahme ihres Tieres geführt hat, dann vereinbaren sie als Mitglied des ArbeitnehmerHilfe Vereins einen kostenlosen Beratungstermin mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Wann hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Mitnahme seines Haustiers?
anwaltlich ausgeführt
Ein Anspruch auf die Mitnahme eines Haustiers besteht vor allem bei Assistenztieren, wobei es sich bei diesen Tieren nicht um klassische Haustiere, sondern um arbeitsbezogene Hilfsmittel handelt.
Das Sozialrecht verpflichtet den Arbeitgeber, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um die Teilhabe von behinderten Arbeitnehmern am Arbeitsleben zu ermöglichen. Folglich haben Arbeitnehmer, die nur mit Hilfe ihres Haustiers ihre Arbeit erbringen können, einen Anspruch auf die Mitnahme ihres Haustiers. Dies ist regelmäßig bei Blindenhunden sowie Diabetikerwarnhunden der Fall.
Was passiert, wenn man trotz eines Verbotes sein Tier mit zur Arbeit bringt?
beantwortet durch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Arbeitnehmer, die sich über das Verbot hinwegsetzen, müssen mit einer Abmahnung, gegebenenfalls auch mit einer Kündigung rechnen.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden Arbeitnehmer, die gegen das Verbot bezüglich der Mitnahme eines Tieres zum Arbeitsplatz verstoßen, zunächst einmal abgemahnt. Bei wiederholten Verstößen kann jedoch eine verhaltensbedingte Kündigung folgen, da der Arbeitnehmer sich anders verhalten könnte und zwar beispielsweise seinen Hund nicht mit in die Arbeit nehmen, dies aber trotzdem macht. Der Arbeitnehmer will sich mithin nicht anders verhalten, was eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen kann.
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Fragen zum Thema Tiere am Arbeitsplatz?
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin mit den Anwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins.
Wir sind für Sie da.
0800-7236910



