Corona Hotline ++ Anwalt Arbeitsrecht deutschlandweit ++ Abfindung ++ Kündigung ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht bundesweit ++ Arbeitsrecht ++ Arbeitsrechtsberatung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Corona-Tests: Was darf Arbeitgeber von Arbeitnehmer verlangen?

Liebe Arbeitnehmer, die heutigen Zeiten sind für alle schwierig und es ergeben sich vor allem viele arbeitsrechtliche Fragen. Wichtig ist es auch zu wissen, ob der Arbeitgeber Sie zwingen kann, einen CoronaTest zu machen oder einen vorzulegen. Wir klären Sie gerne auf. 

In einem Arbeitsverhältnis bestehen viele Rechte und Pflichten. Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist es seine Arbeitsleistung zu erbringen. Es existieren aber auch Nebenpflichten, wie die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit, Anzeige von Nebenbeschäftigung etc. 

Die Frage ist, ob ein CoronaTest eine Nebenpflicht des Arbeitnehmers sein kann. Denn auch Arbeitgeber haben eine Nebenpflicht, nämlich die Fürsorgepflicht. Die Arbeitgeber müssen alle Angestellten im Betrieb schützen. Dies tut er, indem er angemessenen Infektionsschutzmaßnahme im Betrieb vornimmt, wie z. B. Tragen der Maske, Abstand halten, etwaige Hygienemaßnahmen etc. 

Wie immer gibt es aber auch hier keine bindende Rechtsprechung und es muss im Einzelfall entschieden werden. Nach § 618 BGB i. V. m. § 3 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, dazu könnte auch ein CoronaTest gehören. Dies könnte der Arbeitgeber durch sein Weisungsrecht durchsetzen. 

Dieses Weisungsrecht hat aber seine Grenzen beim Recht der Arbeitnehmer auf körperliche Unversehrtheit. Ein CoronaTest könnte demnach in dieses Recht eingreifen, sofern der Arbeitgeber kein berechtigtes Interesse hat. In manchen Branchen kann das aber durchaus der Fall sein. Denn auch Piloten z. B. müssen sich psychologischen Untersuchungen unterziehen lassen. 

Bitte beachten Sie aber folgendes:
In Berlin sind die Arbeitgeber durch die Corona-Verordnung verpflichtet worden den Arbeitnehmern pro Woche zwei Tests anzubieten. Die Arbeitnehmer sind andererseits nicht zur Durchführung verpflichtet. 

Ach, es ist viel „hätte“ und „könnte“ hier im Spiel, liebe Arbeitnehmer, da es hier an einer stringenten gesetzlichen Grundlage oder Entscheidungen der jeweiligen Gerichte noch fehlt. Aber selbstverständlich muss immer der Einzelfall betrachtet werden, pauschale Lösungen gibt es leider auch im Arbeitsrecht nicht. 

Sobald Sie merken, dass in Ihrem Betrieb solche Tests anstehen könnten, werden Sie bei uns Mitglied und profitieren Sie von den Rechtskenntnissen unserer Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht. Wir sind gerne für Sie da.



Mehr Informationen, die Sie interessieren könnten zu diesem Thema:

COVID-19 im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gibt es zahlreiche neue Fragen durch den Ausbruch der Coronavirus-Pandemie. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht beantworten Ihre Fragen ...

Coronavirus: Arbeitsrechtliche Auswirkungen

Im Zusammenhang mit dem Auftreten des Coronavirus stellen sich für Arbeitnehmer bezüglich ihrer Arbeitsverpflichtungen, bestehender Lohnansprüche und Arbeits...

Coronavirus im Arbeitsrecht

Wenn Sie verunsichert sind und nicht mehr in die Arbeit gehen wollen, gefährden Sie dadurch leider Ihren Entgeltanspruch auf Ihren Arbeitslohn. Denn im Arbeitsrecht haben...


Haben Sie Fragen zum Corona-Test im Arbeitsrecht?

Vereinbaren Sie unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin.

Wir sind für Sie da.
0800-7236910

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Ismaninger Str. 92
81675 München

Corona Hotline ++ Arbeitsrecht deutschlandweit ++ Kündigung ++ Anwalt Arbeitsrecht bundesweit ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Beratung Arbeitsrecht ++ Abfindung