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Was sollte ein Arbeitnehmer bei einer erhaltenen Abmahnung tun?

Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung zunächst nur eine Aufforderung des Arbeitgebers, dass in der Abmahnung beschriebene Verhalten zukünftig zu unterlassen. Wenn Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Arbeitgeber glücklich sind und Ihren Fehler einsehen, sollten Sie es dabei belassen und die Abmahnung als empfangen quittieren.

Nach den Erfahrungen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht stellt eine Abmahnung aber auch die Möglichkeit dar, Ihr Arbeitsverhältnis mit einer Abfindungszahlung zu beenden.

Voraussetzung ist natürlich, dass Sie das Arbeitsverhältnis ebenfalls zu Gunsten eines besseren Arbeitgebers in der Zukunft beenden wollen. Dann kann die Abmahnung als Einstieg verwendet werden, um Abfindungsverhandlungen im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung zu forcieren. Gerne sind unsere Anwälte für Arbeitsrecht dabei behilflich, Infos unter Telefon 0800-7236910

Oder Sie sagen, ich möchte bei diesem Arbeitgeber bleiben, aber die Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden, weil sie vollkommen unrichtig ist. Dann können Sie das außergerichtlich oder gerichtlich bei Ihrem Arbeitgeber einfordern. Über Ihre Erfolgsaussichten hierzu berät Sie gern ein darauf spezialisierter Anwalt für Arbeitsrecht von uns. Ein Termin zur Beratung ist unter 0800-7236910 möglich.

Wie Sie sehen, ist die Abmahnung im Arbeitsrecht vielseitig nutzbar für Ihre Zukunftsgestaltung. Sagen Sie uns, was Sie erreichen wollen und wir werden Ihnen den besten Weg und die erfolgversprechendsten arbeitsrechtlichen Schritte aufzeigen.

Christian Kronbichler - Fachanwalt für Arbeitsrecht



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