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Was sollte ein Arbeitnehmer bei einer erhaltenen Abmahnung tun?

Hilfe vom Anwalt für Arbeitnehmer

Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung zunächst nur eine Aufforderung des Arbeitgebers, das in der Abmahnung beschriebene Verhalten zukünftig zu unterlassen. Wenn Sie als Arbeitnehmer mit Ihrem Arbeitgeber glücklich sind und Ihren Fehler einsehen, sollten Sie es dabei belassen und die Abmahnung als empfangen quittieren.


Reaktion auf eine Abmahnung

Erfahrungswerte eines Fachanwalts für Arbeitsrecht

Nach den Erfahrungen unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht stellt eine Abmahnung die Möglichkeit dar, Ihr Arbeitsverhältnis mit einer Abfindungszahlung zu beenden.

Voraussetzung ist natürlich, dass Sie das Arbeitsverhältnis ebenfalls zugunsten eines besseren Arbeitgebers in der Zukunft beenden wollen. Dann kann die Abmahnung als Einstieg verwendet werden, um Abfindungsverhandlungen im Rahmen einer Aufhebungsvereinbarung zu forcieren. Gerne sind Ihnen unsere Anwälte für Arbeitsrecht dabei behilflich. Infos unter Tel. 0800-7236910

Oder Sie sagen: „Ich möchte bei diesem Arbeitgeber bleiben, aber die Abmahnung muss aus der Personalakte entfernt werden, weil sie vollkommen unrichtig ist.“ Dann können Sie die Entfernung der Abmahnung außergerichtlich oder gerichtlich von Ihrem Arbeitgeber verlangen. Über Ihre Erfolgsaussichten hierzu berät Sie gern einer unserer darauf spezialisierter Anwälte für Arbeitsrecht. Ein Termin zur Beratung ist unter Tel. 0800-7236910 möglich.

Wie Sie sehen, ist die Abmahnung im Arbeitsrecht vielseitig für Ihre Zukunftsgestaltung nutzbar. Sagen Sie uns, was Sie erreichen wollen, und wir werden Ihnen den besten Weg sowie die erfolgversprechendsten arbeitsrechtlichen Schritte aufzeigen.



FAQ – Abmahnung im Arbeitsrecht

Arbeitnehmer deutschlandweit fragen, Anwalt für Arbeitsrecht antwortet

Kann eine Abmahnung im Arbeitsrecht mündlich erfolgen?

Ja, die Abmahnung ist im Arbeitsrecht an keine Form gebunden und kann also auch mündlich ausgesprochen werden. In einem möglichen späteren Kündigungsschutzprozess kann eine mündlich erteilte Abmahnung einem Arbeitnehmer in die Karten spielen, da sie zwar rechtlich vollwertig ist, sich aber nicht beweisen lässt und somit die Unwirksamkeit der Kündigung nach sich ziehen kann.

Wie oft muss vor einer Kündigung abgemahnt werden?

Eine pauschale Antwort gibt es dafür nicht. Vielmehr hängt dies vom Einzelfall ab. Jedoch gilt grundsätzlich: Wenn durch die Abmahnung keine Verhaltensänderung des Arbeitnehmers erzielt werden kann, bedarf es keiner weiteren Abmahnung, sondern die Kündigung kann ausgesprochen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein mehrfach abgemahnter Arbeitnehmer sein Fehlverhalten nicht ablegt oder ernsthaft und ausdrücklich erklärt, dass er nicht gewillt ist, sein Verhalten zu ändern.

Welche Konsequenzen hat eine Abmahnung im Arbeitsrecht für den Arbeitnehmer?

Sinn und Zweck der Abmahnung ist es, den Arbeitnehmer aus sein Fehlverhalten hinzuweisen, also das Problembewusstsein zu wecken, aber gerade keine Sanktionen zu verhängen. Vor diesem Hintergrund löst die Abmahnung keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen für den Arbeitnehmer aus. Allerdings kann die Abmahnung eine mittelbare Konsequenz nach sich ziehen, und zwar eine verhaltensbedingte Kündigung.


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