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Mein Arbeitgeber hat Homeoffice trotz Pandemie abgelehnt – Was soll ich tun?
Liebe Arbeitnehmer, obwohl die Bundesregierung in der Corona-Arbeitsschutzverordnung den Arbeitgeber verpflichtet hat, seinen Arbeitnehmern Homeoffice anzubieten, halten sich viele Arbeitgeber nicht daran.
Wichtig ist für Sie zu wissen, dass es trotz Pandemie keinen Anspruch auf Homeoffice gibt, auf der anderen Seite kann Sie aber auch der Arbeitgeber nicht zwingen im Homeoffice zu arbeiten. Die Bundesregierung hat es Arbeitgebern, die einen HO Arbeitsplatz nicht anbieten können, auferlegt für die Mitarbeiter einen gleichwertigen Schutz sicherzustellen.
Vorab muss ihr Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Ergibt eine solche, dass ausreichender Schutz gewährleistet ist, dann bedarf es keinen Homeoffice- Angebotes.
Trotzdem weigern sich viele Arbeitgeber, obwohl die Möglichkeiten vorliegen, Homeoffice zu genehmigen oder anzubieten. Wir würden Ihnen gerne mitteilen, dass Sie den Arbeitsplatz im Homeoffice durchsetzen können, das ist aber leider nicht der Fall. Damit fragt man sich schon, ob die Angebotspflicht nicht doch nur ein stumpfes Schwert ist. Arbeitnehmer können sich lediglich an die Arbeitsschutzbehörden der Länder sowie die Unfallversicherungsträger wenden, die die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben kontrollieren.
Existiert in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat, dann kann dieser möglicherweise eine Betriebsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber treffen.
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und mit den vorhandenen Interessenvertretungen und vor allem lassen Sie sich anwaltlich beraten, um eine Lösung zu finden. Gehören Sie z. B. zur Risikogruppe und Ihr Arbeitgeber verweigert Ihnen das Arbeiten von zuhause aus, dann hat er seine Fürsorgepflicht verletzt.
Da auch hier viele Faktoren eine Rolle spielen und es keine einheitliche Antwort gibt, ist es wichtig erstmal einen Überblick über die Rechte und Pflichten zu bekommen. Dafür sind wir für Sie da! Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.
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