Corona Hotline ++ Anwalt Arbeitsrecht deutschlandweit ++ Abfindung ++ Kündigung ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Arbeitsrecht bundesweit ++ Arbeitsrecht ++ Arbeitsrechtsberatung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Keine Lohnfortzahlung bei Quarantäne?

Liebe Arbeitnehmer, in vielen Beratungen kam es vor, dass unsere Mitglieder trotz angeordneter Quarantäne keine Lohnfortzahlung erhalten haben. Wir klären Sie gerne darüber auf, wie Ihre Rechte sind. 

Die Rechtslage ist eindeutig:

Wird für einen Mitarbeiter die Quarantäne behördlich angeordnet und hat er dadurch einen Verdienstausfall, weil er nicht arbeiten kann, springt die Behörde gemäß Infektionsschutzgesetz ein. Ihr Arbeitgeber zahlt das Gehalt zunächst weiter. Nach § 56 IfSG kann er sich diese Kosten bei der zuständigen Behörde (z.B. dem Gesundheitsamt) des jeweiligen Bundeslandes erstatten lassen.

Sofern Sie allerdings nicht arbeitsunfähig sind, beachten Sie bitte, dass der Arbeitgeber Sie trotz Quarantäne im HomeOffice beschäftigen könnte. Weigern Sie sich, dann droht Ihnen eine Lohnkürzung. 

Ausnahme:

Reisen Sie wissentlich in ein Risikogebiet und müssen Sie dann bei Rückkehr in eine angeordnete Quarantäne, dann haben Sie weder einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber noch von der Behörde. 
Wenn das Reiseland aber erst nach Ihrer Ankunft zum Risikogebiet erklärt wird, dann haben Sie keine Schuld an der Quarantäne. 

Wie Sie sehen, sind trotz eindeutiger Rechtslage die Probleme der Arbeitnehmer nicht von der Hand zu weisen. Wenn Ihr Arbeitgeber nun trotz behördlich angeordneter Quarantäne keine Lohnzahlung durchführt, dann werden Sie bitte bei uns Mitglied und profitieren Sie von der Expertise unserer Fach- und Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. 



Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht:

Corona-Tests: Was darf Arbeitgeber von Arbeitnehmer verlangen?

Die heutigen Zeiten sind für alle schwierig und es ergeben sich vor allem viele arbeitsrechtliche Fragen. Wichtig ist es auch zu wissen, ob der Arbeitgeber Sie zwingen kann, einen CoronaTest zu machen...

Mein Arbeitgeber hat Homeoffice trotz Pandemie abgelehnt

Obwohl die Bundesregierung in der Corona-Arbeitsschutzverordnung den Arbeitgeber verpflichtet hat, seinen Arbeitnehmern Homeoffice anzubieten, halten sich viele Arbeitgeber nicht daran...

Impfung oder Entlassung?

Dürfen Arbeitgeber, im Rahmen der Fürsorgepflicht, Zwangsimpfungen anordnen? Ja oder Nein? Weil es keine Impfpflicht gibt, können Corona-Impfungen...


Haben Sie noch Fragen zum Thema Lohnfortzahlung?

Vereinbaren Sie unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin.

Wir sind für Sie da.
0800-7236910

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Ismaninger Str. 92
81675 München

Corona Hotline ++ Arbeitsrecht deutschlandweit ++ Kündigung ++ Anwalt Arbeitsrecht bundesweit ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Beratung Arbeitsrecht ++ Abfindung