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Kündigung in der Rezession: Arbeitsrechtliche Zulässigkeit?

Viele Arbeitgeber kündigen mittlerweile Arbeitnehmern mit der Begründung einer finanziellen Schieflage aufgrund der eingetretenen Rezession.

Aus arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten ist dies sehr problematisch. Es kann sich im Arbeitsrecht dabei nur um eine betriebsbedingte Kündigung handeln und eine solche Kündigung ist arbeitsrechtlich sehr schwer durch den Arbeitgeber zu begründen.

Kündigungsschutz im Arbeitsrecht  

Denn der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht gilt auch in einer Rezession. Ein Anwalt für Arbeitsrecht würde als erstes hinterfragen, ob Ihr Arbeitgeber überhaupt in finanziellen Problemen ist, oder ob er nur Ihr Arbeitsverhältnis aus anderen Erwägungen beenden möchte. So stellt der Anwalt durch eine  arbeitsrechtliche Überprüfung schnell die Gründe einer betriebsbedingten Kündigung in Frage. Dadurch ist die Forderung einer (hohen) Abfindung) oder natürlich einer Weiterbeschäftigung Ihres Arbeitsverhältnisses möglich. 

Arbeitsrechtliche Sozialauswahl beachten

Falls doch arbeitsrechtlich tragfähige Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung aufgrund einer verschlechterten Finanzlage im Unternehmen vorhanden sein sollten, muss diese betriebsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht immer noch nicht Ihren Arbeitsplatz betreffen. Hier stellt sich die Frage im Arbeitsrecht, ob Ihr Arbeitsplatz überhaupt weggefallen ist und wenn ja, ob nicht ein anderer Arbeitnehmer mit der gleichen Problematik vorrangig gekündigt werden müsste. Diese Sozialauswahl im Arbeitsrecht, bestehend aus den Kriterien der Betriebszugehörigkeit, des Alters und der Unterhaltspflichten sollten sehr genau durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft werden. 

Kostenlose Arbeitsrechtsberatung durch Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wenn Sie eine rezessionalbedingte Kündigung als Arbeitnehmer nicht hinnehmen wollen, sondern eine Abfindung oder eine Weiterbeschäftigung erreichen wollen, stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht zur Beratung Ihrer arbeitsrechtlichen Möglichkeiten immer sehr gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin und sichern Sie damit Ihre Ansprüche im Arbeitsrecht gegen Ihren Arbeitgeber: Tel 0800-7236910


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