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Geringfügige Beschäftigung und Elterngeld

Liebe Arbeitnehmer, mehrmals stellt sich die Frage nach Nebeneinkünften während der Elternzeit, denn Sie erhalten Elterngeld vom Staat und sind noch in einem Arbeitsverhältnis. 

Darf ich einen Minijob aufnehmen?

Dürfen Sie selbstverständlich schon, allerdings müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren und je nach Arbeitsvertrag um eine Zustimmung bitten. Wir überprüfen Ihren Arbeitsvertrag gerne und teilen Ihnen mit, ob Sie einer solchen bedürfen. 
Bitte beachten Sie auch, dass die Arbeitszeit 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten darf. 

Auch der Elterngeldstelle müssen Sie mitteilen, dass Sie einen Minijob aufgenommen haben. Warum teilen wir Ihnen gleich mit. 

Werden meine Einkünfte aus dem Minijob auf mein Elterngeld angerechnet?

Erhalten Sie „normales“ Elterngeld in Höhe von mehr als 300 € pro Monat erhalten, werden Ihnen auch die 450 € angerechnet. Anders ist es, wenn Sie Elterngeld Plus erhalten. 

Wie Sie sehen können Sie zwar einer Nebenbeschäftigung nachgehen, ob sich das für Sie finanziell lohnt, ist eine andere Sache. Falls Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, können Sie sich gerne bei uns melden und sich als Mitglied der Arbeitnehmerhilfe e.V. beraten lassen. Wir sind für Sie da. 



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Haben Sie weitere Fragen zum Elterngeld?

Vereinbaren Sie unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin.

Wir sind für Sie da.
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Termin Arbeitsrechtsberatung:
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9 - 17 Uhr
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