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Minijob und Elterngeld - Häufige Fragen an die Anwältin der ArbeitnehmerHilfe e.V.
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht werden sehr oft mit Fragen zum Thema geringfügige Beschäftigung (Minijob) und Elterngeld konfrontiert. Hier die häufigsten Fragen: Wird Elterngeld gekürzt bei einem Minijob? Kann ich in der Elternzeit einen 450-Euro-Basis arbeiten? Was passiert mit einem 450-Euro-Job bei Schwangerschaft? Wird ein Minijob auf Mutterschaftsgeld angerechnet?
Elterngeld
Das Elterngeld ersetzt je nach Umständen 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens eines Elternteils und wird deshalb seiner Funktion gerecht, ein Einkommensersatz zu sein und die Einkommensverluste zu einem Großteil abzufangen. Die Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen vor der Geburt des Kindes. Die maximale Höhe des Elterngelds beträgt 1800 Euro und der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro. Beim Elterngeld Plus wird die Höhe das Elterngeldes halbiert, aber der Bezugszeitraum verdoppelt. Elterngeld ist wie Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, es wirkt sich trotz der Steuerbefreiung auf den Steuersatz aus.
Minijob oder geringfügige Beschäftigung
Als Verdienstgrenze für einen Minijob lag vor Kurzem noch bei 520 Euro monatlich, jedoch müssen die Veränderungen beim Mindestlohn berücksichtigt werden. Weil zum 1. Januar 2024 der Mindestlohn auf 12,41 Euro erhöht wurde, beträgt die Einkommensgrenze nun 538 Euro. Aus diesem Grund beträgt die maximale Stundenanzahl nun 43,35 Stunden pro Monat, weil 338 durch 12,41 gleich 43,35 ist. Die Verdienstobergrenze für Minijobs beträgt nun 6.456 Euro pro Jahr.
Minijob-Einkommen wird auf Elterngeld angerechnet
Die Anrechnungspflicht greift jedoch erst, wenn das Elterngeld mehr als 300 Euro beträgt, das heißt der Mindestbetrag von 300 Euro bleibt unangetastet. Alles, was darüber liegt, wird angerechnet. Das heißt, das Elterngeld reduziert sich um die Einnahmen aus dem Minijob.
Darf ich einen Minijob aufnehmen?
Dürfen Sie selbstverständlich schon, allerdings müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber informieren und je nach Arbeitsvertrag um eine Zustimmung bitten. Wir überprüfen Ihren Arbeitsvertrag gerne und teilen Ihnen mit, ob Sie einer solchen bedürfen. Bitte beachten Sie auch, dass die Arbeitszeit 30 Stunden in der Woche nicht überschreiten darf. Auch der Elterngeldstelle müssen Sie mitteilen, dass Sie einen Minijob aufgenommen haben.
Werden meine Einkünfte aus dem Minijob auf mein Elterngeld angerechnet?
Erhalten Sie „normales“ Elterngeld in Höhe von mehr als 300 € pro Monat erhalten, werden Ihnen auch die 450 € angerechnet. Anders ist es, wenn Sie Elterngeld Plus erhalten. Wie Sie sehen, können Sie zwar einer Nebenbeschäftigung nachgehen, ob sich das für Sie finanziell lohnt, ist eine andere Sache. Falls Sie Probleme mit Ihrem Arbeitgeber haben, können Sie sich gerne bei uns melden und sich als Mitglied der ArbeitnehmerHilfe e.V. beraten lassen. Wir sind für Sie da.
Sollten Sie Fragen zu Minijob oder einem anderen arbeitsrechtlichen Thema haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.
ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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