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Minijob und Elterngeld – häufige Fragen an die Anwälte der ArbeitnehmerHilfe

beantwortet vom Anwalt für Arbeitsrecht

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht werden sehr oft mit Fragen zu den Themen geringfügige Beschäftigung (umgangssprachlich: Minijob) und Elterngeld konfrontiert. Hier sind die häufigsten Fragen: Kann ich in der Elternzeit auf 603-Euro-Basis arbeiten? Wird das Elterngeld bei einem Minijob gekürzt? Wird ein Minijob auf das Elterngeld angerechnet?


Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ersetzt je nach den individuellen Umständen 65 bis 100 Prozent des Nettoeinkommens eines Elternteils und wird deshalb seiner Funktion gerecht, ein Einkommensersatz zu sein und die Einkommensverluste zu einem großen Teil abzufangen. Die Berechnungsgrundlage ist das sog. Elterngeld-Netto. Dieser Betrag liegt in der Regel unter dem tatsächlichen Nettoverdienst. Die maximale Höhe des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro, der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro. Beim ElterngeldPlus verdoppelt sich der Bezugszeitraum; der monatliche Betrag beträgt dabei höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes. Elterngeld ist wie Kurzarbeitergeld und andere Lohnersatzleistungen steuerfrei, unterliegt aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, dass es sich trotz der Steuerbefreiung auf den Steuersatz auswirkt.

Was ist ein Minijob?

Die Verdienstgrenze für einen Minijob liegt bei 603 Euro monatlich, im Jahr also bei 7.236 Euro. Sie ist seit Oktober 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Der Mindestlohn beträgt seit dem 01. Januar 2026 13,90 Euro. Grundlage für die Berechnung der Minijob-Grenze ist eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden.

Darf ich während der Elternzeit einen Minijob aufnehmen?

Ja, Sie dürfen während der Elternzeit einen Minijob aufnehmen. Sie müssen dazu die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen. Bitte beachten Sie auch, dass Ihre Arbeitszeit 32 Stunden pro Woche nicht überschreiten darf. Ansonsten kann der Anspruch auf Elterngeld für den betreffenden Lebensmonat vollständig entfallen. Auch der Elterngeldstelle müssen Sie mitteilen, dass Sie einen Minijob aufgenommen haben.

Wird das Minijob-Einkommen auf das Elterngeld angerechnet?

Ja, das Einkommen, das aus dem Minijob erzielt wird, wird grundsätzlich auf das Elterngeld angerechnet. Der Mindestbetrag von 300 Euro (bzw. beim ElterngeldPlus 150 Euro) bleibt unangetastet. Die Anrechnung greift erst, wenn das Elterngeld mehr als 300 Euro (bzw. beim ElterngeldPlus 150 Euro) beträgt. Wer mehr als 300 Euro (bzw. beim ElterngeldPlus 150 Euro) bezieht, muss mit einer Anrechnung von zwei Dritteln des Minijob-Gehalts rechnen.



FAQ – Minijob im Arbeitsrecht

Arbeitnehmer fragt, Anwalt für Arbeitsrecht antwortet 

Was ist ein Minijob?


Ein Minijob – auch geringfügige Beschäftigung genannt – ist eine Teilzeitbeschäftigung. Das heißt, dass Minijobber grundsätzlich wie alle anderen Arbeitnehmer zu behandeln sind. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, weshalb sich die Verdienstgrenze für Minijobs immer wieder verändert. Das Charakteristische an einem Minijob sind die sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Besonderheiten.


Muss man beim Minijob Steuern zahlen?


Grundsätzlich zahlen Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, keine Steuern. Allerdings gibt es eine Ausnahme, und zwar dann, wenn der Arbeitgeber nicht die 2%-Pauschale wählt, sondern über die Steuerklasse des Arbeitnehmers abrechnet und der Minijob der Zweitjob des Arbeitnehmers ist. Dann muss der Arbeitnehmer Steuern zahlen.


Muss man beim Minijob Versicherungen zahlen?


Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, sind grundsätzlich versicherungsfrei. Von jedem Grundsatz gibt es allerdings auch Ausnahmen: Die Rentenversicherung. Arbeitnehmer sind  – auch bei einem Minijob – grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Allerdings können sich Arbeitnehmer auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.


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