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Wie sollte ein Arbeitnehmer auf einen angebotenen Aufhebungsvertrag reagieren?
Hilfe vom Anwalt für Arbeitsrecht
Zunächst sollte überprüft werden, ob der Arbeitgeber einen ernst gemeinten Aufhebungsvertrag anbietet. Dazu muss der Aufhebungsvertrag Formulierungen verwenden, die möglichst eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit verhindern, ein gut bis sehr gutes Arbeitszeugnis anbieten und natürlich eine angemessene Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer beinhalten.
Reaktion auf einen Aufhebungsvertrag
erklärt vom Anwalt für Arbeitnehmer
Meist müssen bei einem Aufhebungsvertrag Nachforderungen gegenüber dem Arbeitgeber gestellt werden, weil der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch den Aufhebungsvertrag möglichst günstig loswerden möchte. Der Arbeitgeber „entkommt“ nämlich mithilfe des Aufhebungsvertrags dem Kündigungsschutz, der Kündigungsfrist und der Beteiligung des Betriebsrats.
In der Regel muss dem Arbeitgeber daher ein Gegenangebot gemacht werden. Dazu ermitteln unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Ihre Wünsche als Arbeitnehmer und prüfen deren Durchsetzbarkeit anhand Ihrer individuellen Situation. Zum Beispiel, inwieweit ansonsten Kündigungsgründe bestehen würden. Denn wenn eine Kündigung vor Gericht vom Arbeitgeber schon gar nicht begründet werden kann, haben Arbeitnehmer mehr Spielraum bei ihrer Verhandlung. Wäre eine Kündigung des Arbeitnehmers dagegen wirksam, ist der Verhandlungsspielraum kleiner. Dies stellt eine Gratwanderung dar, da gleichzeitig nicht riskiert werden darf, dass der Arbeitgeber sein Angebot zurückzieht.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht empfehlen Ihnen in den meisten Fällen, keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Denn meistens kann ein erster Aufhebungsvertrag die entstehenden arbeitsrechtlichen Nachteile (wie Verlust des Kündigungsschutzes, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Erledigungsklauseln, kein gesetzliches Widerrufsrecht) nicht aufwiegen.
Aufgrund der vielfältigen individuellen Verhandlungspunkte bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag empfehlen wir die Überprüfung durch einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht und bieten Ihnen eine solche persönliche, kostenfreie Überprüfung im Rahmen der Mitgliedschaft beim ArbeitnehmerHilfe Verein gerne an. Einen kurzfristigen Termin erhalten Sie sofort unter Tel.0800-7236910.
FAQ – Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
Arbeitnehmer fragt, Anwalt für Arbeitsrecht antwortet
Aufhebungsvertrag statt Kündigung: Welche Vorteile hat der Arbeitgeber?
Es ist kein Zufall, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, um ein Arbeitsverhältnis zu beenden, einen Aufhebungsvertrag anbieten, statt eine Kündigung auszusprechen. Dieser bringt dem Arbeitgeber nämlich enorme Vorteile:
- Der Arbeitgeber muss einen Kündigungsgrund haben, soweit das Kündigungsschutzgesetz greift, um dem Arbeitnehmer zu kündigen. Für einen Aufhebungsvertrag muss der Arbeitgeber einen solchen nicht vorweisen.
- Außerdem greift der Sonderkündigungsschutz bei einem Aufhebungsvertrag nicht.
- Weiter muss der Arbeitgeber beim Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist nicht einhalten.
- Auch der Betriebsrat muss zu einem Aufhebungsvertrag nicht angehört werden.
Arbeitnehmer haben dagegen bei einem Aufhebungsvertrag unterschiedliche Nachteile, weshalb sie niemals sofort einen Aufhebungsvertrag unterschreiben sollten, sondern immer zunächst einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen sollten, um diesen überprüfen zu lassen.
Kann man einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
Ja, der Arbeitnehmer kann sich auch, nachdem er den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, von diesem lösen. Dies ist der Fall, wenn der Arbeitnehmer bei der Unterzeichnung vom Arbeitgeber getäuscht oder widerrechtlich bedroht wurde.
Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich sein?
Ja, der Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen, d. h., der Aufhebungsvertrag muss am Ende des Textes beide eigenhändigen Unterschriften enthalten. Die elektronische Form, z. B. per E-Mail, ist ausgeschlossen.
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