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Wie sollte ein Arbeitnehmer auf einen angebotenen Aufhebungsvertrag reagieren?

Zunächst sollte überprüft werden, ob der Arbeitgeber einen ernst gemeinten Aufhebungsvertrag anbietet. Dazu muss der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist einhalten, Formulierungen verwenden, die möglichst eine Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit verhindern, ein gut bis sehr gutes Arbeitszeugnis anbieten und natürlich eine angemessene Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer beinhalten.

Meist müssen hier schon Nachforderungen an den Arbeitgeber gestellt werden, weil der Arbeitgeber durch den Aufhebungsvertrag den Arbeitnehmer günstig loswerden möchte.

In der Regel muss daher dem Arbeitgeber ein Gegenangebot zu seinem Aufhebungsvertrag gemacht werden. Dazu ermitteln unsere spezialisierten Rechtsanwälte Ihre Wünsche als Arbeitnehmer und prüfen deren Durchsetzbarkeit anhand der Einzelsituation von Ihnen. Zum Beispiel inwieweit ansonsten Kündigungsgründe bestehen würden und wie hoch Ihre Forderungen sein dürfen, damit Sie am Ende auch in den Genuss des Aufhebungsvertrages kommen und der Arbeitgeber sein Angebot nicht zurückzieht.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht empfehlen Ihnen in besonderen Fällen ebenfalls, keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn das für Sie am besten ist. Denn manchmal kann ein Aufhebungsvertrag nicht die entstehenden arbeitsrechtlichen Nachteile aufwiegen.

Aufgrund der vielfältigen individuellen Verhandlungspunkte bei einem angebotenen Aufhebungsvertrag empfehlen wir die Überprüfung durch einen versierten Anwalt für Arbeitsrecht und bieten Ihnen eine solche persönliche kostenfreie Überprüfung im Rahmen der Mitgliedschaft beim ANHV München sehr gerne an. Einen kurzfristigen Termin erhalten Sie sofort unter 0800-7236910.



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