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Darf ein Arbeitgeber bei Vortäuschen einer Krankheit ordentlich ohne Abmahnung kündigen?
erläutert vom Anwalt für Arbeitnehmer
Diese äußerst interessante Frage wird in vielen Arbeitsrechtsforen diskutiert. Auch in den Beratungen unserer Anwälte für Arbeitsrecht wird oftmals die Frage nach der Notwendigkeit einer Abmahnung gestellt. Im Arbeitsrecht gibt es in vielen Bereichen kein eindeutiges „Ja“ oder „Nein“. Wir versuchen hier, etwas den Nebel zu lüften.
Sinn und Zweck einer Abmahnung
Anwalt für Arbeitsrecht erklärt
Mit der Abmahnung drückt Ihr Arbeitgeber seine Missbilligung über ein von ihm detailliert beschriebenen Fehlverhalten Ihrerseits aus. Die Abmahnung soll Sie unter Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen zu einer positiven Verhaltensänderung bewegen.
Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer vor einer verhaltensbedingten Kündigung abgemahnt werden, damit er sein Verhalten verbessern kann. Die Abmahnung bringt Sie dadurch in die Position, sich wieder vertragsgemäß zu verhalten, da ansonsten arbeitsrechtliche Konsequenzen folgen werden.
Wann braucht Ihr Arbeitgeber allerdings keine Abmahnung? Ist das vertragswidrige Verhalten so gravierend, bedarf es in vielen Fällen keiner Abmahnung.
Einzelfälle aus der Rechtsprechung sind folgende:
- Diebstahl, Körperverletzung oder Betrug
- Ankündigung einer Krankschreibung für den Fall, dass Urlaub zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht bewilligt oder bewilligter Urlaub nicht verlängert wird, obwohl der Arbeitnehmer weder krank ist noch aufgrund objektiver Anhaltspunkte Anlass hat, sich krank zu fühlen. Wichtig zu wissen ist, dass die Ankündigung selbst bereits einen Kündigungsgrund darstellt, auch dann, wenn der Arbeitnehmer anschließend tatsächlich krank wird
- Offene und endgültige Arbeitsverweigerung
- Die Annahme von Schmiergeldern
Auch im Falle des Vortäuschens einer Arbeitsunfähigkeit kann eine Kündigung gerechtfertigt sein und sogar einen Grund für eine fristlosen Kündigung darstellen. Denn wenn Sie nicht arbeitsunfähig krank sind, Ihrem Arbeitgeber aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, täuschen Sie damit Tatsachen vor, die nicht vorliegen. Je nachdem, ob der Arbeitgeber das Entgelt fortzahlt, liegt strafrechtlich ein Betrug oder ein versuchter Betrug vor.
Das hessische Landesarbeitsgericht entschied in diesen Fällen, dass es keiner Abmahnung bedarf.
Bitte beachten Sie dennoch, dass jeder Fall ein Einzelfall ist. Einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt ein hoher Beweiswert zu. Ihr Arbeitgeber muss diesen Beweiswert erst einmal erschüttern. Das ist nicht immer möglich. Wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr als drei Tage rückwirkend ausgestellt, ist die Beweiskraft der Bescheinigung zweifelhaft.
Steht eine Kündigung oder Abmahnung bevor, sprechen Sie uns rechtzeitig an. Unsere Rechts- und Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins besprechen mit Ihnen Ihren Fall und klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten auf. Wir sind für Sie da!
FAQ – Abmahnung im Arbeitsrecht
Fragen zur Abmahnung gestellt, von Arbeitnehmern, beantwortet vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wann ist eine Abmahnung ungültig?
Eine Abmahnung muss folgenden Anforderungen erfüllen, damit sie nicht ungültig ist:
1. Dem Arbeitnehmer muss sein Fehlverhalten unter Darlegung des genauen Sachverhalts klar vor Augen geführt werden. Die Abmahnung muss deshalb konkrete Angaben zu Datum, Ort, Uhrzeit und Art der Pflichtverletzung enthalten. Erschöpft sich die Abmahnung in pauschalen Floskeln, kann dies zur Unwirksamkeit führen.
2. Die einzuhaltende Pflicht aus zum Beispiel dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer Anweisung muss klar genannt werden.
3. Zudem ist der Arbeitnehmer darauf hinzuweisen, dass sein Arbeitsverhältnis im Wiederholungsfall gefährdet ist.
4. Die Abmahnung muss von einem Abmahnungsberechtigten, zum Beispiel dem Arbeitgeber, bevollmächtigter Vertreter oder leitenden Angestellten, ausgesprochen werden.
5. Die Abmahnung muss dem Arbeitnehmer tatsächlich zugehen.
6. Zuletzt muss der Arbeitnehmer Kenntnis vom Inhalt der Abmahnung haben.
Wie kann ich mich als Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung wehren?
Es gibt vier unterschiedliche Rechtsschutzmöglichkeiten, um sich als Arbeitnehmer gegen eine Abmahnung zu wehren:
1. Außergerichtliche Wehrmöglichkeiten
- Gegendarstellung zur Personalakte
- Beschwerde beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat
2. Gerichtliche Wehrmöglichkeiten
- Entfernung aus der Personalakte
- Inzidente Überprüfung im Kündigungsschutzprozess, besonders geboten bei einer verhaltensbedingten Kündigung
Muss man als Arbeitnehmer die Abmahnung innerhalb einer bestimmten Frist angreifen?
Es existiert im Arbeitsrecht keine bestimmte Frist, innerhalb derer der Arbeitnehmer die Abmahnung angreifen muss.
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