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Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht
Das Arbeitszeugnis und sein rechtlicher Rahmen
Es gibt das qualifizierte und das einfache Arbeitszeugnis, wobei letzteres im beruflichen Alltag keine Rolle mehr spielt. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Gewerbeordnung (GewO) und das Berufsbildungsgesetz (BBiG) gewährleistet. Gestaltung und Inhalt des Zeugnisses müssen den Formvorschriften entsprechen. Von der Zeugnissprache wird gefordert, wohlwollend und wahrheitsgemäß zu sein. Erfüllt ein Arbeitszeugnis diese Anforderungen nicht, kann der Arbeitnehmer eine Korrektur fordern und zur Durchsetzung des Anspruchs das Arbeitsgericht bemühen.
Das qualifizierte Arbeitszeugnis
Grundlage für die Ausstellung des Zeugnisses ist ein Arbeitsverhältnis. Beim qualifizierten Arbeitszeugnis handelt es sich um eine Personenstandsurkunde. Sie wird vom Arbeitgeber erstellt und ist ein offizielles Dokument mit rechtlicher Relevanz. In dieser Beurteilung wird Arbeit und Verhalten des Arbeitnehmers bewertet, der das Zeugnis beantragt hat. Sie dient dem Nachweis beruflicher Fähigkeiten und Erfahrungen.
Arten von Arbeitszeugnissen
Man unterscheidet zunächst, anhand des Zeitpunkts der Erstellung zwischen Endzeugnissen und Zwischenzeugnissen, die bei bestehenden Arbeitsverhältnissen ausgestellt werden. Jedoch sind nur die Endzeugnisse, die bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erstellt werden, gesetzlich geregelt. Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen rechtlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei kann er zwischen einem einfachen oder einem qualifizierten Arbeitszeugnis wählen.
Das einfache Zeugnis beschreibt nur die ausgeführten Tätigkeiten, ohne sie zu bewerten. Es hat allerdings im beruflichen Alltag keine Bedeutung mehr. Das qualifizierte Zeugnis enthält dagegen neben der Tätigkeitsbeschreibung auch eine detaillierte Bewertung.
Zwischenzeugnis: Während bestehendem Arbeitsverhältnis ausgestellt. Zudem gibt es noch Endzeugnisse für spezifische Zwecke, wie:
- Praktikumszeugnis
- Projektzeugnis
- Ausbildungszeugnis
- Referenzschreiben
- Zeugnisse für freie Mitarbeiter
Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
Der gesetzlich geregelte Anspruch ergibt sich aus der Gewerbeordnung (GewO). Aus dieser ergibt sich bei jeder Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein Anspruch. Dabei spielt der Grund für das Ende keine Rolle, vielmehr entsteht der Anspruch bei Kündigung oder Eigenkündigung oder Ablauf des Vertrags. Der Arbeitgeber muss das Zeugnis auf Verlangen des Arbeitnehmers ausstellen, denn es handelt sich um eine Arbeitgeberpflicht. Auch wenn es keine gesetzliche Frist gibt, darf er sich dafür nicht allzu viel Zeit lassen. Denn die Rechtsprechung versteht unter zeitnah, höchstens zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Bei verweigertem Arbeitszeugnis gibt es die Möglichkeit, den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht zu verklagen.
Formvorschriften für das Arbeitszeugnis
Auf jeden Fall muss das Zeugnis auf makellosen, weißen DIN-A4-Papier vorliegen. Selbstverständlich muss das Abschlussdatum des Arbeitsverhältnisses genannt werden und die Urkunde muss von einer berechtigten Person unterzeichnet sein. Es muss neutral und vor allem ohne abwertenden Bemerkungen gut lesbar sein, das heißt, in klarer und verständlicher Sprache verfasst werden.
Ein Arbeitszeugnis muss folgendes beinhalten:
- Persönliche Daten: Name, Geburtsdatum, Arbeitsdauer
- Tätigkeitsbeschreibung: Genaue Beschreibung der Aufgaben
- Leistungsbeurteilung: Bewertung von Qualität und Quantität der Arbeit
- Verhaltensbewertung: Zusammenarbeit mit Kollegen und Vorgesetzten
- Beendigungsgrund: Optional, nur auf Wunsch des Arbeitnehmers
Zeugnissprache - ein viel diskutiertes Thema
Um das qualifizierte Arbeitszeugnis ranken sich viele Mythen. Vor allem die in der Tat ein wenig seltsam klingende Zeugnissprache ist der Anlass für oft geäußerte Spekulationen, dass Sie einen Geheimcode enthalten würde. Das ist natürlich nicht der Fall. Vielmehr hat sie sich mit den immer neuen Anforderungen hinsichtlich der Pflicht zur Wahrheit und gleichzeitigen Forderung nach wohlwollenden Formulierungen entwickelt. Das heißt, alle Angaben müssen korrekt sein und die Formulierungen dürfen nicht schaden. In diesem engen Korsett haben sich einheitliche Standards der Zeugnisformulierung durchgesetzt. Codewörter sind nicht erlaubt und auch andere versteckte negative Aussagen müssen vermieden werden. Ist ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden, kann er zur Klärung strittiger Formulierungen auf dem Arbeitsgericht klagen, um ein Urteil zu erwirken.
Rechtsfolgen
Jeder Arbeitnehmer kann Korrekturen in seinem Arbeitszeugnis verlangen. Der erste der beiden rechtlichen Schritte bei fehlerhaftem Zeugnis ist die Aufforderung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, das Zeugnis zu korrigieren. Wenn auf diesem Wege nichts erreicht wird
kann er in einem zweiten Schritt seinen Berichtigungsanspruch auf dem Klageweg anstreben. In diesem Fall hat er die Beweispflicht, das heißt, er muss die Fehler im Zeugnis nachweisen. Wenn das gelingt, muss der Arbeitgeber das Zeugnis korrigieren. Bei einem nachweisbaren Nachteil durch ein fehlerhaftes Arbeitszeugnis kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. Doch der Anspruch auf eine Korrektur des Arbeitszeugnisses erlischt nach einer bestimmten Zeit, laut Rechtsprechung nach drei Jahren.
Kurze Fragen, schnelle Antworten
Wie lange darf sich der Arbeitgeber Zeit lassen für ein Arbeitszeugnis? - Es gibt keine gesetzliche Frist, aber laut Rechtsprechung sind zwei bis drei Wochen ein angemessener Zeitraum.
Hat man immer das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis? - Ja, immer dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dabei ist es egal, welcher Art das Arbeitsverhältnis war, also haben auch Minijobber, Aushilfen und Auszubildende einen Anspruch.
Welches Gesetz gilt für Arbeitszeugnisse? - Im Paragraph 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) findet sich die Pflicht zur Zeugniserteilung, im Paragraph 109 der Gewerbeordnung (GewO) wird der Anspruch des Arbeitnehmers bestätigt und in Paragraph 16 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wird der Ausbilder verpflichtet ein Zeugnis auszustellen.
Was, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt? - Wenn er trotz schriftlicher Aufforderung kein Arbeitszeugnis ausstellt oder es nicht ordnungsgemäß ist oder er eine Korrektur verweigert, können Sie beim Arbeitsgericht auf Berichtigung oder Ausstellung klagen.
Wann verjährt der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? - Der Anspruch auf das Arbeitszeugnis verjährt nach drei Jahren.
Muss ich ein Zeugnis meines aktuellen Arbeitgebers vorlegen? - Nein, das müssen Sie nicht, allerdings kann sich das für Sie negativ auf das Bewerbungsverfahren auswirken.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen? - Ja, der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Er muss auch ein Zwischenzeugnis ausstellen, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.
Welche Grundsätze hat ein Arbeitszeugnis? - Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert, objektiv richtig, klar und verständlich sein.
Sollten Sie Fragen zum qualifizierten Arbeitszeugnis oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.
ArbeitnehmerHilfe e.V.: Kompetente, zuverlässige und unkomplizierte Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht!
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