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Bonuszahlungen im Arbeitsrecht
Grundlagen der Bonuszahlungen
Vertragliche und tarifliche Regelungen sind die rechtliche Verankerung für Prämien und Bonuszahlungen. Allen voran steht jedoch der Freiwilligkeitsvorbehalt, das heißt, kein Unternehmer wird gezwungen, seinen Mitarbeitern die variablen Zahlungen zu gewähren. Erst wenn er sich vertraglich dazu verpflichtet, muss er Boni und Prämien zahlen, ebenso kann aus betrieblicher Übung eine Zahlungspflicht erwachsen. Arbeitgeber sind dazu angehalten, den Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei der variablen Vergütung zu beachten, also Fairness bei der Bonusverteilung walten zu lassen. Das gelingt nicht immer, wie man an den Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit den Bonuszahlungen erkennen kann.
Die Arten der Zahlungen
Sinnvoll ist es, den Unterschied zwischen Prämien und Boni zu verstehen. Während Prämien vor allem aufgrund kürzlich erbrachter Leistungen gewährt werden, sind Boni weniger spontaner Natur, das heißt, sie werden langfristig geplant. Bonuszahlungen sind zusätzliche Vergütungen, die in der Regel abhängig von Leistung oder dem generellen Unternehmenserfolg gezahlt werden. Erfolgsprämien sind Zahlungen, die auf dem Erreichen von individuellen oder teambezogenen Zielen basieren. Das Weihnachtsgeld ist eine einmalige, jährliche Zahlung, die oft als Anerkennung für die Mitarbeit im Jahr gewährt wird. Leistungsboni sind Vergütungen, die unmittelbar an individuelle Arbeitsleistungen gekoppelt sind. Provisionen sind umsatzabhängige Vergütungen, die vor allem im Vertrieb üblich sind.
Vertragliche Grundlagen variabler Zahlungen
Zu den schriftlichen Vereinbarungen, die Bonuszahlungen regeln, gehören zuerst der Arbeitsvertrag, dann der Tarifvertrag, in dessen branchenweiten Regelungen sich oft Bonusansprüche finden und auch in den Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten sind oft die zuvor ausgehandelte Regelungen zu Boni und Prämien enthalten. Wichtig ist die Schriftform, das heißt, Bonusregelungen sollten eindeutig und schriftlich festgelegt sein. Denn nur klare vertragliche Zusicherungen schaffen einen durchsetzbaren rechtlichen Anspruch auf die variablen Zahlungen.
Freiwilligkeitsvorbehalt
Was versteht man unter Freiwilligkeitsvorbehalt? Bonuszahlung liegt im Ermessen des Arbeitgebers, das bedeutet, er zahlt diese nur, wenn er es möchte, also freiwillig. Wenn er sich vor zukünftigen Pflichtzahlungen schützen will, bedarf es einer sogenannten Vorbehaltserklärung. Diese muss ausdrücklich und klar im Vertrag formuliert sein. Nur dann erwachsen ihn aus den Zahlungen keine Verpflichtung für die Zukunft. Arbeitgeber können ohne Vorbehalt nicht einseitig auf Bonuszahlungen verzichten. Der Freiwilligkeitsvorbehalt sorgt für Transparenz, denn unklare Regelungen können zugunsten des Arbeitnehmers ausgelegt werden. Dennoch können regelmäßige Zahlung trotz Vorbehalt Ansprüche begründen.
Gleichbehandlungsgrundsatz
Auch bei den variablen Vergütungen wie Boni und Prämien gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz. Das bedeutet zwar nicht, dass jeder Mitarbeiter im Betrieb mit der gleichen Summe bedacht werden muss, doch das Willkürverbot muss unbedingt beachtet werden. Das verlangt die Gleichbehandlung von vergleichbaren Arbeitnehmern. Es darf keine Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Alter und so weiter geben. Unterschiedliche Boni müssen sachlich nach objektiven Kriterien begründbar sein. Das verlangt Transparenz, insbesondere klare und nachvollziehbare Regeln zur Bonusverteilung. Arbeitnehmer, die sich diskriminiert fühlen, können eine mutmaßliche Ungleichbehandlung gerichtlich überprüfen lassen.
Betriebliche Übung: Anspruch durch wiederholte Zahlungen
Wichtigstes Merkmal einer betrieblichen Übung ist Regelmäßigkeit. Jährlich wiederholte Zahlungen schaffen Vertrauen, aber eventuell auch Rechtsansprüche. Die langjährige Praxis bei Bonuszahlungen kann verbindlich werden, auch ohne Vertrag. Eine Dauer von drei Jahren gilt in der Rechtsprechung häufig als Maßstab für betriebliche Übung. Arbeitgeber können die betriebliche Übung nur mit Zustimmung oder Änderung kündigen. Allerdings liegt dabei die Beweislast auf Seiten der Arbeitnehmer. Ein Betroffener muss aufzeigen, dass eine regelmäßige Praxis tatsächlich existiert.
Kurze Frage - Schnelle Antwort
Wann muss der Arbeitgeber den Bonus zahlen? - Meist gibt es die Bonuszahlungen am Ende des Kalenderjahres, oft an die Bedingung geknüpft, dass das Unternehmen seine Umsatzziele erreicht hat.
Wie hoch darf eine Bonuszahlung sein? - Die Arbeitgeber können frei über die Höhe der Boni verfügen, meist berücksichtigen sie dabei steuerliche Aspekte.
Welche Regeln gelten für Boni? - Bonuszahlungen sind eine freiwillige variable Zahlung des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter, die in den meisten Fällen an Bedingungen, wie die Erreichung von Produktions- oder Umsatzzielen, geknüpft sind.
Welche Arten von Bonuszahlungen gibt es für Arbeitnehmer? - Die wichtigsten Boni für Arbeitnehmer sind Leistungsbonus, Jahresbonus, Zielbonus, Verkaufsbonus, Betriebszugehörigkeitsbonus, Sign-on-Bonus, Gewinnbeteiligung, Aktienoptionen.
Sind Sonderzahlungen verpflichtend? - Zunächst einmal nicht, denn es gibt keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung von Boni. Allerdings können Ansprüche auf Sonderzahlungen durch betriebliche Übung oder vertragliche Vereinbarungen entstehen.
Was sind übliche Bonuszahlungen? - Nur etwa 16 Prozent der deutschen Arbeitnehmer erhalten Bonuszahlungen. Deren Höhe kann sehr unterschiedlich ausfallen. Laut Statista betrug die durchschnittliche Höhe der variablen Vergütungen 8.800 Euro pro Arbeitnehmer.
Wie müssen Boni versteuert werden? - Boni werden fast genauso wie die normale Vergütung versteuert und unterliegen vollständig den Sozialversicherungsbeiträgen.
Sollten Sie Fragen zu Bonuszahlungen oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.
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