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Das deutsche Arbeitsrecht
Rechtsordnung, Gesetze und Ergänzungen
Um ein Verständnis für das heutige Arbeitsrecht in Deutschland zu entwickeln, zeigen ihnen die Fachanwältinnen und Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins die Stellung des Arbeitsrechts in der Rechtsordnung als die wichtigsten Quellen im Folgenden.
Die systematische Einordnung des Arbeitsrechts
Das Arbeitsrecht ist dem Privatrecht zuzuordnen, obwohl auch einzelnen Regelungen des Arbeitsrechts, dem Öffentlichen Recht angehören.
Das deutsche Recht unterteilt sich grundsätzlich zunächst einmal in zwei Gebiete: Dem Privatrecht und dem Öffentlichen Recht. Das Öffentliche Recht enthält alle Regelungen zu Über- und Unterordnungsverhältnissen, wobei die übergeordnete Partei häufig der Staat ist. Auch beim Privatrecht existiert ein vermeintliches Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer. Trotzdem ist das Arbeitsrecht Teil des Privatrechts, welches sich mit Parteien beschäftigt, die gleichgestellt sind. Grundsätzlich stehen nämlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer „auf einer Stufe". Darüber hinaus hat das Arbeitsrecht, weil es so ein spezielles Rechtsgebiete, auch noch eigene Regelungen geschaffen und vereinzelt findet man auch arbeitsrechtliche Regelungen im Öffentlichen Recht.
Die wichtigsten Gesetze im Arbeitsrecht
Die Komplexität des Arbeitsrechts wird deutlich, wenn man sich die verschiedenen Rechtsquellen vor‘s Auge führt.
Allein die systematische Einordnung hat deutlich gemacht, dass das Arbeitsrecht sehr umfänglich ist und nicht nur durch ein bestimmtes Gesetz geregelt wird. Manchmal gibt es in einem Gesetz auch nur einige Normen, die Anwendung für das Arbeitsrecht finden. Welche Gesetze besonders wichtige sind im Arbeitsrecht, erfahren sich von den Rechtsanwälten für Arbeitsrecht im Folgenden:
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Berufsbildungsgesetz (BBIG)
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- BGB (§§ 611 ff.)
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
- HGB (§§ 59 ff.)
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Familienpflegezeitgesetz (FPfIZG)
- Gewerbeordnung (GewO §§ 105 ff.)
- Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen (EntGTranspG)
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Mindestlohngesetz (MiLOG)
- Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
- Mutterschutzgesetz (MuSchG)
- Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
- Sozialgesetzbücher (SGB)
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Ergänzungen zu den wichtigsten Gesetzen im Arbeitsrecht
Weitere Rechtsquellen des Arbeitsrechts
Die einzelnen Gesetze werden zudem durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ergänzt. Diese wirken wie Gesetze im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsvertrag
Die meist ausschlaggebende arbeitsrechtliche Rechtsquelle ist der Arbeitsvertrag der einzelnen Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag legt nämlich in jedem Arbeitsverhältnis das Fundament.
Betriebliche Übung
Das wiederholte und gleichförmige Verhalten eines Arbeitgebers kann einen Rechtsanspruch für die Zukunft begründen. Hat der Arbeitgeber also eine Leistung mindestens dreimal gewährt, so besteht für den Arbeitnehmer ein Gewohnheitsrecht. Weist der Arbeitgeber allerdings darauf hin, dass eine bestimmte Leistung keinen Rechtsanspruch in Zukunft begründet, entsteht dieser auch nicht.
Betriebsvereinbarungen
Eine Betriebsvereinbarung enthält Regelungen, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat des Unternehmens geschlossen wurden und beinhalten die Pflichten und Rechte auf dem Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer.
Individualarbeitsvertragliche Musterklauseln
Verwendet der Arbeitgeber immer wiederkehrende gleichlautende Formulierungen, spricht man von arbeitsvertraglichen Musterklauseln. Diese Rahmen konkrete individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ein.
Richterrecht
Die regelmäßige Auslegungs- und Spruchpraxis der Arbeitsgerichte in Deutschland stellen eine weitere Rechtsquelle dar. Diese Urteile geben Auskunft über kaum oder gar nicht geregelte Norme im Arbeitsrecht.
Tarifvertrag
Tarifverträge sind arbeitsrechtliche Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften, wie der IHK, und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern. Diese gelten für Arbeitnehmer, die Mitglied bei einer solchen Gewerkschaft sind. Tarifverträge bestehen inhaltlich aus einem Kompromiss der tarifvertragsschließenden Parteien, der nicht selten durch Arbeitskämpfe entstanden ist.
Weisungsrecht des Arbeitgebers
Soweit keine andere hier aufgeführte Rechtsquelle Auskunft über Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung enthält, kann der Arbeitgeber dies dem Arbeitnehmer durch sein Weisungsrecht vorgeben.
Haben sie weitere arbeitsrechtliche Fragen? Würden sie sich gerne kostenlos von Fachanwälten für Arbeitnehmer kostenlos beraten lassen? Dann zögern sie nicht und vereinbaren gerne online zu jedem arbeitsrechtlichen Themengebiet einen kostenlosen Beratungstermin als Mitglied des ArbeitnehmerHilfe e.V. mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für Arbeitsrecht.
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