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Die betriebliche Übung

Allgemeines, Voraussetzungen und Freiwilligkeitsvorbehalt

Was versteht man unter einer betrieblichen Übung? Welche Voraussetzungen muss eine betriebliche Übung erfüllen? Und wann wird eine solche ausgeschlossen? All diese Fragen werden ihnen im Folgenden von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe beantwortet.



Allgemeines zur betrieblichen Übung

im Arbeitsrecht

Bei der betrieblichen Übung handelt es sich um eine stillschweigende Arbeitsvertragsänderung, wodurch die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer sich darauf verlassen kann, dass der Arbeitgeber in Zukunft eine bestimmte Leistung erbringt.

Die betriebliche Übung ist eine eigene Rechtsquelle des Arbeitsrechts, die weder im Arbeitsvertrag noch gesetzlich geregelt ist. Bei der betrieblichen Übung handelt es sich um das Gewohnheitsrecht. Dieses folgt aus einer bestimmten, regelmäßigen Verhaltensweise des Arbeitgebers, das eine Leistung oder eine Vergünstigung dem Arbeitnehmer zuspricht. Der Arbeitnehmer vertraut und gewöhnt sich also an die freiwillige regelmäßige Leistung des Arbeitgebers. 

Das wichtigste Beispiel in diesem Zusammenhang ist das Weihnachtsgeld. Zahlt der Arbeitgeber zum Beispiel vier Jahre lang Weihnachtsgeld aus und beendet die Zahlung im fünften Jahr, so stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer einen gewohnheitsrechtlichen Anspruch auf das - vom Arbeitgeber freiwillig gezahltes - Weihnachtsgeld hat.


Voraussetzungen der betrieblichen Übung

im Arbeitsrecht  

Damit eine betriebliche Übung im Arbeitsrecht vorliegt, muss diese vom Arbeitgeber freiwillig, regelmäßig und in einem gleichförmigen Verhalten an alle Arbeitnehmer seines Betriebs ausgezahlt werden.

Freiwilligkeit

Der Arbeitgeber muss eine Leistung freiwillig erbringen, d.h. er darf nicht zu einer solchen Leistung per Gesetz oder dem Tarifvertrag verpflichtet sein.

Regelmäßiges, gleichförmiges Verhalten

Der Arbeitgeber muss eine Leistung weiter mehrmals erbringen, d.h. mindestens drei Mal. Dabei gilt es den Zeitpunkt, die Höhe und den Freiwilligkeitsvorbehalt zu beachten (zum Freiwilligkeitsvorbehalt unten mehr).

Kollektives Element

Außerdem muss sich die regelmäßige, freiwillige Leistung an alle einer bestimmten, gleich zu behandelnden Arbeitnehmergruppe beziehen. Bezieht sich eine regelmäßige, freiwillige Leistung nur auf einen Arbeitnehmer, liegt keine betriebliche Übung vor.


Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsrecht

Der Ausschluss der betrieblichen Übung 

Der Freiwilligkeitsvorbehalt ist ein Mittel des Arbeitgebers, womit er die betriebliche Übung im Vorhinein ausschließen kann. 

Der Arbeitgeber kann die Entstehung einer betrieblichen Übung im Vorhinein durch den Freiwilligkeitsvorbehalt ausschließen lassen. Dies wird regelmäßig schon im Arbeitsvertrag festgemacht. Um eine betriebliche Übung ausschließen zu können, ist allerdings sehr genau auf den Wortlaut der Arbeitsvertragsklausel zu achten. Die meisten Klauseln sind nämlich nicht gerichtsfest, d.h. intransparent oder widersprüchlich. Auch kann jede außervertragliche Sonderzahlung mit einem Freiwilligkeitszusatz versehen werden.

Möchten Sie wissen, ob ihre Klausel auf Sonderzahlungen im Arbeitsvertrag gilt oder unzulässig ist? Dann vereinbaren sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin mit den Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. und lassen sie ihren Arbeitsvertrag auf belastende Klauseln überprüfen.

 



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Haben Sie weitere arbeitsrechtliche Fragen an die Fachanwälte für Arbeitnehemer?

Dann rufen Sie uns gerne an und vereinbaren mit den Anwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe e.V. einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin. 
Wir sind für Sie da.

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Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Ismaninger Str. 92
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