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Die Grundlagen des deutschen Arbeitsrechts

Aufgaben, Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Welche Aufgaben hat das Arbeitsrecht? Was versteht man unter einem Arbeitnehmer und was unter einem Arbeitgeber? Welche Besonderheiten besitzen die arbeitsvertraglichen Parteien? Im Folgenden werden ihnen die zentralen Begrifflichkeiten des Arbeitsrechts von den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins als Grundlage des deutschen Arbeitsrecht vorgestellt.



Der Begriff des deutschen Arbeitsrechts

Arbeitnehmerschutzrecht

Das deutsche Arbeitsrecht besitzt die Annahme, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber strukturell unterlegen ist, weshalb das deutsche Arbeitsrecht den vermeintlich schwächeren  Arbeitnehmer vor Gefahren auf der Arbeit schützen will.

Das Arbeitsrecht regelt die abhängige Arbeit. Dabei ist die Abhängigkeit des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber gemeint. Damit der Arbeitgeber diese Abhängigkeit nicht missbrauchen kann, ist es die Aufgabe des Arbeitsrechts, den Arbeitnehmer zu schützen.
In einem Arbeitsverhältnis stehen nämlich die Interessen des Arbeitgebers gegenüber den des Arbeitnehmers. Auf der Seite des Arbeitgebers steht die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens; auf der Seite des Arbeitnehmers seine Existenzgrundlage. Des Weiteren würden Arbeitgeber, aufgrund der Wirtschaftlichkeit ihres Unternehmens, keine Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer einstellen, die Mehraufwand bedeuten. Dies ist zum Beispiel bei schwangeren Arbeitnehmerinnen der Fall, aber auch bei Schwerbehinderten. Umso bedeutungsvoller ist das Arbeitsrecht, um ein Gleichgewicht zwischen den beiden Interessen zu schaffen.


Der Begriff des Arbeitnehmers

im deutschen Arbeitsrecht

Die Definition des Arbeitnehmers kann seit dem 01.04.2017 mittelbar aus §611a Abs. 1 BGB geschlossen werden.

Arbeitnehmer ist, wer die auf Grund eines privatrechtlichen Vertrages oder eines ihm gleichgestellten Rechtsverhältnisses im Dienst eines anderen zur Arbeit verpflichtenden Person.
Aus der Definition des Arbeitnehmers wird die existenzielle Abhängigkeit des Arbeitnehmers deutlich; dieser „verpflichtet sich nämlich im Dienst eines anderen zur Arbeit", um seine Existenz zu sichern.
Das Arbeitsverhältnis stellt für den Arbeitnehmer als auch seiner Familienangehörigen demnach die wirtschaftliche Grundlage für ihre Existenz  dar. Es muss hiernach nicht nur eine sichere und angemessene Entlohnung bezahlt werden, sondern auch eine Sicherheit über die Dauer des Arbeitsverhältnisses bestehen, so dass der Arbeitnehmer auch im Krankheitsfall abgesichert ist.

Die Urzelle des modernen Arbeitsrechts stellt der Arbeitsschutz dar. Dieser gelangte in der Zeit der Industrialisierung seine Bedeutung, welche bis heute andauert. Der Arbeitnehmer muss auf seinem Arbeitsplatz vor jeglichen gesundheitlichen Schäden ausreichend geschützt werden. Auch hier muss sich der Arbeitnehmer auf seinen Arbeitgeber verlassen können.


Der Begriff des Arbeitgebers

im deutschen Arbeitsrecht

Der Arbeitgber ist im deutschen Arbeitsrecht der Vertragspartner des Arbeitnehmer. Dieser muss nicht zwingend der direkte Vorgesetze des Arbeitnehmers sein.

Nach dem deutschen Arbeitsrecht ist Arbeitgeber, wer mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt. Dieser kann auf Grundlage des Arbeitsvertrages die Dienstleistungen vom Arbeitnehmer einfordern. Im deutschen Arbeitsrecht handelt es sich bei der Mehrheit der Arbeitgeber um juristische Personen - und nicht natürliche Personen-, insbesondere die Aktiengesellschaft (AG) oder die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Das Gleiche trifft auch auf Personengesellschaften (OHG,KG) und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§705ff. BGB) zu. Hier sind nicht die Gesellschafter oder die Organe die Arbeitgeber, sondern die Personengesellschaften bzw. die BGB-Gesellschaft selbst.

Dadurch, dass eine juristische Person nicht handlungsfähig ist, muss diese sich durch natürliche Personen vertreten lassen. Zum Beispiel müssen die Geschäftsführer einer GmbH die Arbeitgeberfunktion übernehmen. Diese sind vom Kündigungsschutzrecht ausgenommen und werden auch nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Betriebsverfassungsrechts oder Arbeitsgerichtsgesetzes anerkannt.

Haben sie weitere arbeitsrechtliche Fragen? Möchten sie sich gerne kostenlos beraten lassen? Dann zögern sie nicht und vereinbaren kurzfristig online einen kostenlosen Beratungstermin mit den Fachanwältinnen und Fachanwälten für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins.



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