• Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Arbeitsvertrag Fragen und Antworten

Arbeitsrechtsberatung bei der ArbeitnehmerHilfe e.V.

Die häufigen Fragen zum Arbeitsvertrag einfach zu erklären, ist schwieriger als es zunächst scheint. Schon die Frage danach, was alles in einen Arbeitsvertrag gehört, zeigt das auf. Denn einerseits gibt es keine inhaltlichen Vorschriften, doch andererseits wird dringend empfohlen, zumindest die Arbeitszeit und Überstunden richtig zu regeln, die Kündigungsfrist zu nennen, den Urlaubsanspruch zu klären sowie Vergütungsbestandteile und Sonderleistungen zu erläutern. Ohnehin sollte man seine Rechte und Pflichten während der Probezeit kennen, sofern diese vereinbart wurde.


Wesentliche Vertragsinhalte

Erklärt vom Anwalt für Arbeitsrecht

Hier erst einmal die wesentlichen Vertragsinhalte:

  • Parteien: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen mit vollständigen Daten genannt werden.
  • Tätigkeitsbeschreibung: Die genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden beschrieben.
  • Arbeitsort: Hier wird der Hauptarbeitsplatz und eventuell auch mobiles Arbeiten geregelt.
  • Beginn: Das Startdatum der Beschäftigung gehört in jeden Vertrag.
  • Befristung: Falls vorhanden, muss diese mit Enddatum oder Zweck angekündigt werden.
  • Vergütung: In einen Arbeitsvertrag sollte die Vergütung unbedingt detailliert beziffert werden.

 

Probezeit

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Die Dauer der Probezeit wird in Arbeitsverträgen meist mit drei bis sechs Monaten angegeben. Die gesetzliche Dauer beträgt maximal sechs Monate. Für die Kündigung sind in der Probezeit kürzere Fristen vorgesehen. In der Regel handelt es sich um zwei Wochen. Die Probezeit dient beiden Parteien dazu, einander zu prüfen. Der Arbeitgeber prüft die Eignung des Arbeitnehmers, während dieser seinen Arbeitsplatz prüft. Eine Verlängerung der vertraglich vereinbarten Probezeit ist nur mit beiderseitiger Zustimmung möglich. Am Ende der Probezeit erfolgt ein automatischer Übergang in ein reguläres Arbeitsverhältnis.

 

Arbeitszeit und Überstunden

Hilfe bei arbeitsrechtlichen Fragen

‌Im Arbeitsvertrag wird die Arbeitszeit festgelegt. Dazu gehört die Anzahl der Arbeitstage und Arbeitsstunden pro Woche, zum Beispiel 24 Stunden, verteilt auf vier Tage pro Woche. Das muss unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geschehen, das grundsätzlich maximal acht Stunden Arbeit pro Tag erlaubt. Nur in Ausnahmefällen dürfen es auch mehr sein. Werden Überstunden vereinbart, braucht es genaue Regelungen zu Anordnung und Ausgleich der Mehrarbeit. In immer mehr Unternehmen setzen sich flexible Arbeitszeitmodelle durch, zum Beispiel Gleitzeit. Der flexible Beginn- und Endzeiten müssen genau erfasst werden. Dafür stehen digitale Tools zur Verfügung. Ein ganz wichtiger Punkt sind die Pausen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten sind strikt einzuhalten.


‌Kündigungsfristen

Arbeitsrecht einfach erklärt

Die gesetzliche Kündigungsfrist kommt immer dann zum Tragen, wenn keine vertragliche Regelung existiert. Die gesetzliche Frist beträgt mindestens vier Wochen, entweder zum 15. des Monats oder dessen Ende. Die vertraglichen Kündigungsfristen können länger oder gleich, aber nicht kürzer sein. Die vom Arbeitgeber einzuhaltenden Kündigungsfristen verlängern sich mit der Beschäftigungsdauer. Davon unterscheidet sich die außerordentliche Kündigung. Dabei handelt es sich um eine fristlose Kündigung bei wichtigem Grund und kommt vor allem dann zum Einsatz, wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen und handschriftlich unterschrieben sein. Wird diese Formvorschrift nicht eingehalten, ist sie wirkungslos.

 

Urlaub und Vergütung

Kurz und klar erklärt vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Mindesturlaub gilt, wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage, also bei der früher üblichen Sechs-Tage-Woche. Doch seit der Einführung dieses Gesetzes ist viel Zeit vergangen und die meisten Arbeitnehmer arbeiten nun in einer Fünf-Tage-Woche oder noch weniger. Zudem gewähren Tarifverträge oder Arbeitgeber oft mehr Urlaub als gesetzlich vorgeschrieben. Die Vergütung kann als Brutto- und Nettogehalt im Vertrag fixiert sein, oft ergänzt um etwaige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Boni oder Prämien.



Kurze Frage - Schnelle Antwort

Arbeitnehmer fragt, Anwalt für Arbeitsrecht antwortet

Welche Arbeitsverträge gibt es in Deutschland?

Es gibt den befristeten und unbefristeten Arbeitsvertrag, die Anstellungsverträge für Geschäftsführer und Teilzeitkräfte, den Ausbildungsvertrag (Lehrvertrag) sowie den Praktikumsvertrag.

Wie funktionieren Arbeitsverträge in Deutschland?

In Deutschland gibt es für Arbeitsverträge keine Formvorschriften und können deshalb auch mündlich geschlossen werden oder konkludent zustande kommen. Für den Inhalt der Arbeitsverträge gibt es ebenfalls keine gesetzlichen Regelungen, aber dringende Empfehlungen.

Kann ich mit einem deutschen Arbeitsvertrag im Ausland arbeiten?

Im Prinzip schon, aber es gibt gute Gründe, vor dem Auslandseinsatz ein paar Anpassungen im Arbeitsvertrag vorzunehmen.

Ist in Deutschland ein Arbeitsvertrag Pflicht?

Ja, und er kommt automatisch durch eine beiderseitige Willenserklärung von Angebot und Annahme zustande.

Was ist ein Arbeitsvertrag im deutschen Recht?

Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer. Er begründet ein Arbeitsverhältnis, indem sich der Arbeitnehmer zur Leistung einer abhängigen Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet.

Was ist ein unbefristeter Vertrag in Deutschland?

Es handelt sich um einen Arbeitsvertrag, der auf unbestimmte Zeit geschlossen ist.

Was muss in einen Arbeitsvertrag rein?

Er ist zunächst formfrei und es gibt auch keine inhaltlichen Vorschriften. Aufgrund des Nachweisgesetzes muss der Inhalt des Arbeitsvertrags jedoch nach einem Monat unter anderem mit folgenden Pflichtangaben schriftlich festgehalten werden: Vertragsparteien, Beginn, Tätigkeit und Ort, Befristung, Probezeit und Kündigung, Arbeitszeit und Überstunden, Urlaub, Fortbildungen und betriebliche Altersvorsorge, Vergütung, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Auslandsaufenthalte sowie Pfändung.

Wie lange darf man sich für die Unterzeichnung des Arbeitsvertrags Zeit lassen?

Eine gesetzliche Regelung existiert nicht, man sollte sich keinesfalls drängen lassen, aber die übliche Frist von zwei Wochen auch nicht deutlich überschreiten.

Bin ich krankenversichert, wenn ich im Ausland arbeite, aber in Deutschland wohne?

In der Regel ist man an dem Ort krankenversichert, an dem man arbeitet.

Ist es strafbar, ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten?

Nein, weil es unmöglich ist, denn der Arbeitsvertrag kann sowohl schriftlich, als auch mündlich oder konkludent zustande kommen.

Ist es erlaubt, ohne Arbeitsvertrag zu arbeiten?

Ja, in diesem Fall kommt sogar ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande, das nur mit einer Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist beendet werden kann.

‌Sollten Sie Fragen zum Arbeitsvertrag oder anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, rufen Sie bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. an. Unsere Anwälte erreichen Sie von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr unter der Nummer 0800-7236910.


Hier finden Sie weitere interessante Artikel zum Arbeitsvertrag:

Der Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht

Im Arbeitsvertrag werden die Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses geregelt. Es handelt sich um eine formlose Vereinbarung zwischen…

TOP 10 Arbeitnehmerfragen

Welche arbeitsrechtlichen Fragen beschäftigen Sie als Arbeitnehmer? Unser erfahrenster Fachanwalt für Arbeitsrecht sammelte die zehn häufigsten arbeitsrechtlichen Probleme…

Achtung! Arbeitsvertrag

Um in Deutschland ein Arbeitsverhältnis zu begründen, bedarf es eines Arbeitgebers und eines Arbeitnehmers. Beide Parteien schließen dafür einen privatrechtlichen Vertrag ab, der Teil des deutschen...


Haben Sie noch Fragen zum Arbeitsvertrag?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
0800-7236910

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0800-7236910

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr
Ismaninger Str. 92
81675 München